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       # taz.de -- Hetzjagd in Chemnitz: Prozesse gegen Neonazis starten
       
       > Die Neonazi-Ausschreitungen in Chemnitz 2018 schockten Deutschland. Am
       > Montag beginnt der erste Prozess wegen der Gewalttaten.
       
   IMG Bild: Schulterschluss in Chemnitz: Am 1. September 2018 gingen AfD, Pegida & Co gemeinsam auf die Straße
       
       Berlin taz | In Chemnitz beginnen an diesem Montag vor dem Landgericht
       Verhandlungen gegen sechs Neonazis. Ihnen werden Landfriedensbruch und
       gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Am 1. September 2018 haben sie am
       Rande der rechten Demonstrationen in Chemnitz mutmaßlich mehrere
       Gegendemonstrant*innen angegriffen. Die Demonstrationen gelten als
       [1][der öffentliche Schulterschluss zwischen AfD und Neonazis].
       Parteigrößen wie Björn Höcke gingen vorweg, Rechte aus der ganzen
       Bundesrepublik marschierten dahinter.
       
       Die Angeklagten kommen aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und
       dem Saarland. Vor der Kammer des Landgerichts soll am Montag die Anklage
       verlesen werden, und es sollen bereits auch zwei Beamte als Zeugen verhört
       werden. Elf Verhandlungstage sind bis Ende Januar angesetzt.
       
       Dass die juristische Aufarbeitung so lange dauert, frustriert die
       Betroffenen. Die Rechtsanwältin Kati Lang vertritt einen der Nebenkläger.
       Sie sagt, dass wegen „der Trägheit“ von Behörden und Gerichten in Sachsen
       oft „keine wirkungsvollen Verfahren mehr stattfinden, ist inzwischen eine
       traurige Normalität“.
       
       Das Landgericht Chemnitz erklärt die Dauer unter anderem mit den
       Pandemiebedingungen. Es sei schwer gewesen, einen Raum mit passender Größe
       zu finden. Zudem hätten andere Verfahren, bei denen Menschen in
       Untersuchungshaft saßen, Vorrang gehabt. Die für die Ermittlungen
       verantwortliche Generalstaatsanwaltschaft in Dresden antwortet auf
       taz-Anfrage, sie beziehe bei laufenden Verfahren keine Stellung.
       
       ## Drei Prozesse, 122 Beschuldigte
       
       Neben diesem Prozess sind noch zwei weitere geplant, für die es allerdings
       noch keine Verhandlungstermine gibt. Die Polizei ermittelte laut
       Generalstaatsanwaltschaft gegen insgesamt 122 Beschuldigte. Aus dem
       Ermittlungsverfahren wurden 27 Beschuldigte in Neuner-Gruppen aufgeteilt
       und gegen sie insgesamt drei Anklagen erhoben, eine davon nach dem
       Jugendstrafrecht.
       
       Auch im Verfahren, das am Montag beginnt, gab es ursprünglich neun
       Angeklagte. Zwei sind ausgeschieden, weil sie bereits höhere Strafen in
       anderen Verfahren bekommen haben. In einem Fall wurde das Verfahren
       aufgeschoben, weil die Ladung nicht zugestellt werden konnte.
       
       Bei einem weiteren Angeklagten ist zweifelhaft, ob er zum Prozess
       erscheint: Steven Feldmann aus Dortmund hätte am 17. November eine
       Haftstrafe aus einem anderen Verfahren antreten müssen – hat er aber nicht.
       Seitdem sucht ihn die Polizei.
       
       Die Proteste im September 2018 folgten auf die Tötung eines
       Deutschkubaners, für die ein [2][Syrer ein Jahr später zu neuneinhalb
       Jahren Haft verurteilt] wurde. Auf den Demonstrationen wurde mehrfach der
       Hitlergruß gezeigt. Unter den Teilnehmer*innen waren auch spätere
       Mitglieder der [3][terroristischen Gruppe „Revolution Chemnitz“] sowie
       Stephan E., der spätere Mörder des nordhessischen Regierungspräsidenten
       Walter Lübcke.
       
       ## Viele Opfer rechter Gewalt
       
       In der Folge hätten auch andere in Chemnitz ihren Rassismus offener
       gezeigt, erzählt André Löscher vom Projekt „Support“, das in Chemnitz
       Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt Unterstützung anbietet. „Wenn
       so viele Rechte auf die Straße gehen, ermutigt das auch andere“, glaubt er.
       Am meisten davon betroffen sieht Löscher „die nichtweiße Community“. Nach
       den Ausschreitungen hätten viele ihre Termine bei der Migrationsberatung
       verstreichen lassen. Auf Nachfrage hieß es, man traue sich nicht aus der
       Wohnung, berichtet Löscher.
       
       Im aktuellen Prozess habe „Support“ die Betroffenen juristisch unterstützt.
       Ihm zufolge ging es dabei vor allem um Informationen, zum Beispiel, ob der
       Fall überhaupt noch verfolgt werde. „Fünf Jahre sind eine lange Zeit“, sagt
       André Löscher. Zudem vermutet er, den Täter*innen vermittle ein solcher
       Prozess auch das Gefühl, keine Strafverfolgung fürchten zu müssen.
       
       11 Dec 2023
       
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