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       # taz.de -- EuGH-Urteil über Fußball in Europa: Uefa gegen Super League: 1:1
       
       > Der EuGH wirft den Fußballverbänden den Missbrauch ihrer
       > marktbeherrschenden Stellung vor. Die Chancen für eine konkurrierende
       > Super League steigen.
       
   IMG Bild: Hat zu grübeln: Uefa-Präsident Aleksander Ceferin bei einer Pressekonferenz nach dem Gerichtsurteil
       
       Das Monopl der Fußballverbände Fifa und Uefa wackelt gewaltig. Der
       Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um eine konkurrierende Super
       League entschieden, dass die Fußballverbände derzeit ihre
       marktbeherrschende Stellung missbrauchen und ihre Verbandsregeln daher
       gegen EU-Recht verstoßen.
       
       [1][Der Fußball-Weltverband Fifa] und der europäische Verband Uefa sind
       private Gesellschaften nach Schweizer Recht. Sie organisieren nicht nur
       Fußball-Welt- und -Europameisterschaften, sondern auch die europäischen
       Clubwettbewerbe Champions League, Europa League und [2][Conference League].
       
       [3][2021 wurde bekannt, dass zwölf europäische Spitzenclubs aus Spanien,
       Italien und Großbritannien eine Super League planen], an der sie immer
       teilnehmen dürfen, ohne sich sportlich qualifizieren zu müssen.
       Veranstalter sollte eine spanische Gesellschaft namens European Super
       League Company (ESLC) sein. Uefa und Fifa drohten Clubs, die sich an einem
       derartigen Projekt beteiligen, dass sie nicht mehr an den Uefa-Wettbewerben
       teilnehmen können. Spieler, die in einer Konkurrenzliga spielen, sollten
       von Welt- und Europameisterschaften ausgeschlossen werden.
       
       Im konkreten Rechtsstreit klagte die ESLC vor dem Handelsgericht Madrid
       gegen diese Drohungen der Uefa. Da es hier um EU-Wettbewerbsrecht geht,
       legte das spanische Gericht dem EuGH grundsätzliche Fragen zur
       Vorabentscheidung vor. Der EU-Gerichtshof stellte zunächst fest, dass die
       Veranstaltung von Fußballwettbewerben zwischen Vereinen und die Verwertung
       der entsprechenden Medienrechte „ganz offensichtlich wirtschaftliche
       Tätigkeiten sind“. Sie müssen daher die Regeln des wirtschaftlichen
       Wettbewerbs einhalten.
       
       ## Auch Spieler dürfen nicht ausgeschlossen werden
       
       Es gebe hier auch keine Sonderregeln für den Sport, stellte der EuGH fest
       und wich hier von den Schlussanträgen des unabhängigen Generalanwalts
       Athanasios Rantos aus dem Dezember 2022 ab. Rantos hatte auf Artikel 165
       EU-Arbeitsvertrags verwiesen, der eine Förderung der „europäischen
       Dimension des Sports“ erlaubt. Damit werde ein „europäisches Sportmodell“
       anerkannt, so Rantos, zu dem zwingend die Möglichkeit von Auf- und Abstieg
       gehört. Dem folgte der EuGH nicht, Artikel 165 sei keine Querschnittsnorm
       und schränke das EU-Wettbewerbsrecht nicht ein.
       
       Deshalb kam der EuGH nun zum Schluss, dass die aktuellen Fifa- und
       Uefa-Verbandsregeln rechtswidrig sind. Die Verbände dürfen derzeit die
       Gründung konkurriernder Ligaprojekte wie der Super League grundsätzlich
       nicht von ihrer Genehmigung abhängig machen. Sie dürfen auch nicht Clubs
       und Spielern, die sich an einer Super League beteiligen, mit dem Ausschluss
       aus Fifa- und Uefa-Wettbewerben bedrohen.
       
       Grund ist der Interessenkonflikt, der darin besteht, dass die Verbände
       selbst Wettbewerbe veranstalten und darüber entscheiden wollen, wer außer
       ihnen ebenfalls Wettbewerbe veranstalten darf. Hierfür wäre ein Rahmen
       erforderlich, der Transparenz, Objektivität, Nichtdiskriminierung und
       Verhältnismäßigkeit der Entscheidung gewährleistet. Ein solcher Rahmen
       bestehe aber nicht, so der EuGH. Die Verbände missbrauchten derzeit ihre
       marktbeherrschende Stellung.
       
       Auch die zentrale und exklusive Verwertung der Medienrechte an
       Wettbewerben mit europäischen Fußballvereinen durch die Uefa verstößt laut
       EuGH gegen EU-Recht. Sie verhindere, dass die Zuschauer „neue und
       potenziell innovative oder interessante Wettbewerbe genießen“ können. Dies
       schade den Clubs, den Medien und dem Publikum.
       
       Der EuGH betont zugleich, dass er damit nicht über die Zulassung der Super
       League entschieden habe, da diese Frage vom Handelsgericht Madrid nicht
       vorgelegt wurde. Darüber müsse nun das Madrider Gericht entscheiden. Dort
       könne aber immerhin noch geprüft werden, ob die Nachteile des Uefa-Monopols
       dadurch zu rechtfertigen sind, dass die Monopolgewinne durch eine
       „solidarische Umverteilung“ der gesamten Fußballwelt zugutekommen. Auch
       die Entscheidung des Handelsgerichts Madrid könnte also noch spannend
       werden.
       
       21 Dec 2023
       
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