# taz.de -- Deutsche Wohnen enteignen: Senat verschleppt Enteignung
> Der Entwurf für das Vergesellschaftungsrahmengesetz ist nicht vor Ende
> 2024 fertig. Linkspartei: Schäbiger Umgang mit demokratischen
> Ergebnissen.
IMG Bild: Als Geister verkleidete Mitglieder der Ini „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vor dem Roten Rathaus
Berlin taz | Von einer Umsetzung des [1][Enteignungs-Volksentscheids] war
beim schwarz-roten Senat noch die Rede. Stattdessen will man ein
Vergesellschaftungsrahmengesetz erarbeiten, um, so das formulierte Ziel,
„qualitative Indikatoren und Kriterien für Vergesellschaftungen festzulegen
und Grundsätze für Entschädigungen zu definieren“. Ursprünglich sollte das
von Kritiker:innen für überflüssig erachtete Gesetz im kommenden Sommer
fertig sein, so hatte es Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD)
im August angekündigt.
Von diesem Anspruch hat sich die Koalition inzwischen verabschiedet. Das
zeigt die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linken-Abgeordneten Niklas
Schenker und Elif Eralp, die der taz exklusiv vorliegt. Der Zeitplan sehe
vor, „im kommenden Jahr die Klärung grundlegender Aspekte abzuschließen und
alle nötigen Vorbereitungen für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zu
treffen“, heißt es. Mit einem ersten Referentenentwurf für das Gesetz sei
„Ende 2024 oder zu Beginn des Folgejahres zu rechnen“, so die
Senatsverwaltung.
Schenker und Eralp kritisieren das. „Mit seinem Rahmengesetz verschleppt
der Senat die Umsetzung des Volksentscheids und kann seinen eigenen, wenig
ambitionierten Zeitplan nicht einhalten.“ Das Rahmengesetz bleibe eine
„Zeitverschwendung“ und stehe für einen „schäbigen Umgang mit
demokratischen Ergebnissen, die dem Senat nicht passen“, so die
Abgeordneten.
Auf dem bislang einzigen Arbeitstreffen für das Gesetz, an dem fünf
Senatsabteilungen beteiligt sind, war beschlossen worden, ein [2][weiteres
externes Rechtsgutachten] zu angeblich ungeklärten verfassungsrechtlichen
Fragen einzuholen. Dabei war im Frühjahr eine vom Vorgängersenat
eingesetzte [3][Expertenkommission zu dem Ergebnis gekommen], dass einer
Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne nach Artikel 15 Grundgesetz
nichts im Wege steht. Ein Auftrag für das neuerliche Gutachten ist bislang
nicht vergeben worden und werde „entsprechend der Vergaberichtlinien des
Landes Berlins vorgenommen“.
## Prüfauftrag noch in Abstimmung
Wie genau der Prüfauftrag lauten wird, sei derzeit noch „Gegenstand
ressortübergreifender Abstimmung“. Festzustehen scheint dagegen, dass man
die Mitglieder der Expertenkommission nicht konsultieren möchte. Dafür gebe
es „keine konkreten Pläne“. Für Schenker und Eralp ist das eine
„Missachtung“, zurückzuführen darauf, „dass dem Senat die Positionen der
Kommission nicht gefallen“.
Bei der Anhörung zum Abschlussbericht im Stadtentwicklungssausschuss im
August hatte Kommissionsmitglied Florian Rödl gesagt: „Mir leuchtet das
Vorhaben einfach nicht ein.“ Es bringe nichts, allgemeine Grundsätze in ein
Gesetz zu schreiben, das zudem nicht bindend für ein folgendes
Umsetzungsgesetz sei.
Das allerdings ist derzeit nicht in Planung. Laut Senat könnte ein
Umsetzungsgesetz „frühestens erarbeitet werden, wenn Grundzüge einer
Rahmengesetzgebung feststehen.“
Derweil plant die Initiative [4][Deutsche Wohnen & Co enteignen die
Erarbeitung eines eigenen Gesetzes], das in einem erneuten Volksentscheid
zur Abstimmung gestellt werden soll.
13 Dec 2023
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Erik Peter
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