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       # taz.de -- Haushaltsstreit in Berlin: Rechnungshof rügt Ampel
       
       > Die Regierung will das 60-Milliarden-Loch per Nachtragshaushalt stopfen.
       > Der Rechnungshof hält das bei einer Anhörung für „äußerst problematisch“.
       
   IMG Bild: 60 Milliarden Euro fehlen für den Bundeshaushalt 2024
       
       Berlin taz | Die möglichen Lösungen für die Finanzprobleme der
       Ampelregierung bleiben umstritten. Als „verfassungsrechtlich äußerst
       problematisch“ bezeichnete der Bundesrechnungshof am Dienstag den von SPD,
       Grünen und FDP geplanten Nachtragshaushalt für dieses Jahr. Für den
       Bundeshaushalt 2024 zeichnete sich noch keine Einigung innerhalb der
       Koalition ab.
       
       Auf Klage der oppositionellen Union verbot das Bundesverfassungsgericht
       Mitte November, wegen der Coronapandemie beschlossene Staatsschulden für
       aktuelle Ausgaben umzuwidmen, etwa die Klimapolitik. Die Regierung habe
       gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz verstoßen. Deswegen fehlen der
       Ampel nun 60 Milliarden Euro unter anderem für den Bundeshaushalt 2024.
       Aber auch für 2023 muss die Regierung durch das Urteil entstandene Löcher
       mit einem Nachtragshaushalt schließen.
       
       Über diesen Nachtragsetat debattierte der Haushaltsausschuss des
       Bundestages am Dienstag. Die Fraktionen des Parlaments hatten
       Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingeladen, die beurteilen
       sollten, ob das nachträgliche Budget den Anforderungen des Urteils
       entspricht. Die wesentliche Veränderung für 2023 soll darin bestehen, dass
       Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zusätzliche Kredite von 43
       Milliarden Euro aufnehmen will, um die Energiepreisbremsen zu bezahlen.
       Dafür muss der die Schuldenbremse noch einmal aussetzen. Eigentlich hatte
       die Koalition alte, in 2022 beschlossene Kredite eingeplant, was nach dem
       Urteil aber nicht mehr möglich ist.
       
       Dieses Verfahren bewertete Jan Keller vom Bundesrechnungshof in der
       Anhörung als richtig. Allerdings kritisierte der von der Union benannte
       Experte, dass weitere kreditfinanzierte Nebenhaushalte der Bundesregierung
       ebenfalls legalisiert werden müssten. Diese „Sondervermögen will die
       Bundesregierung dagegen nicht bei der Berechnung der Schuldenregel
       berücksichtigen“, sagte Keller. Die diesjährige Neuverschuldung liege damit
       immer noch beträchtlich über der Schuldenbremse im Grundgesetz, ohne dass
       die Regierung dafür eine saubere Lösung anbiete.
       
       Kellers Fazit: „Aus Sicht des Bundesrechnungshofs bleibt der Bundeshaushalt
       2023 auch unter Berücksichtigung der Entwürfe eines
       Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 verfassungsrechtlich äußerst
       problematisch.“ Grundsätzlich könnte mit dieser Bewertung eine erneute
       Klage der Union beim Verfassungsgericht im Raum stehen.
       
       ## Der russische Ukrainekrieg als Notlage
       
       Andere Gutachterinnen und Gutachter gaben dagegen der Regierung recht. Der
       von der SPD benannte Jurist Joachim Wieland erklärte, das Urteil des
       Verfassungsgerichts beziehe sich nicht auf alle Sondervermögen im Haushalt,
       sondern nur auf Nebenetats, deren hohe Kreditaufnahme durch eine Notlage,
       also eine im Grundgesetz vorgesehene Ausnahme von der Schuldenbremse,
       begründet wurde.
       
       Mit ihrem Nachtragshaushalt liefere die Regierung im Übrigen nun die Folgen
       des russischen Angriffs auf die Ukraine als Begründung der Notlage für
       dieses Jahr nach, sagte der ebenfalls von der SPD geladene Jurist Alexander
       Thiele. Dadurch werde die höhere Verschuldung jenseits der Schuldenbremse
       2023 im Einklang mit dem Urteil und dem Grundgesetz ermöglicht.
       Wirtschaftsweise Monika Schnitzer, von den Grünen benannt, erklärte, wie
       der Krieg die wirtschaftliche Lage hierzulande immer noch beeinträchtige.
       
       Während sich die Anhörung eher mit der Vergangenheit beschäftigte,
       veröffentlichte der unabhängige wissenschaftliche Beirat des
       Bundeswirtschaftsministeriums einen Lösungsvorschlag für die Zukunft.
       Demnach könnte die Schuldenbremse so verändert werden, dass öffentliche
       Investitionen beispielsweise in die Bahn oder Firmenansiedlungen von der
       Schuldenbremse ausgenommen wären. Das gäbe den staatlichen Haushalten mehr
       Spielraum, Sondervermögen und Nebenetats wären weniger nötig.
       
       5 Dec 2023
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hannes Koch
       
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