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       # taz.de -- Strafabsenkung bei Kinderpornografie: Damit es nicht die Falschen trifft
       
       > Justizminister Buschmann will Mindeststrafen für
       > Kinderpornografie-Delikte absenken. Das soll Verfolgung von Unbedarften
       > vermeiden.
       
   IMG Bild: Eine LKA-Mitarbeiterin bei ihrem alltäglichen Kampf gegen kinderpornografische Bilder im Netz
       
       Freiburg taz | Justizminister Marco Buschmann (FDP) will die
       [1][Mindeststafe für Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie
       absenken.] So sollen unschuldige Eltern und unbedarfte Jugendliche vor
       unnötiger Strafverfolgung bewahrt werden. Buschmann will damit einen Fehler
       seiner Amtsvorgängerin Christine Lambrecht (SPD) korrigieren. Dazu hatten
       ihn die Justizminister:innen aller Bundesländer schon mehrfach
       aufgefordert.
       
       Erst im Sommer 2021 war die Mindeststrafe für den Besitz und die
       Verbreitung von Kinderpornografie auf Betreiben Lambrechts auf ein Jahr
       hochgesetzt worden. Damit gelten diese Straftaten als Verbrechen und nicht
       mehr als Vergehen. Als Folge ist auch bei geringer Schuld keine Einstellung
       gegen Geldauflage mehr möglich. Außerdem muss in jedem Fall eine mündliche
       Verhandlung durchgeführt werden, ein schriftlicher Strafbefehl ist nicht
       mehr möglich.
       
       Juristische Fachverbände wie der Deutsche Richterbund [2][hatten die
       damalige große Koalition schon vorher gewarnt] und sahen sich schnell durch
       die Praxis bestätigt. Die neue Unflexibilität belastete oft die Falschen.
       Als Verbrecher gelten jetzt auch Eltern, die im Elternchat ein
       kinderpornografisches Bild posten, das sie auf dem Smartphone ihres Kindes
       gefunden haben, um andere Eltern zu warnen. Früher wäre so etwas
       eingestellt worden, heute ist dies nicht mehr möglich. Immerhin: es droht
       nicht sofort Gefängnis, denn Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur
       Bewährung ausgesetzt werden.
       
       Auch Lehrer:innen, die ein Smartphone konfiszieren, weil sie darauf
       Missbrauchsdarstellungen entdeckt haben, gelten als Verbrecher:innen, wenn
       sie das Telefon nicht sofort, sondern erst bei Gelegenheit zur Polizei
       bringen. Auch hier ist seit Lambrechts Reform keine Einstellung des
       Verfahrens mehr möglich.
       
       ## Viele Täter:innen unter 18 Jahre
       
       Was auch nicht berücksichtigt wurde: 54 Prozent der Täter:innen von
       Kinderpornografie-Delikten sind jünger als 18 Jahre, sind also selbst noch
       Jugendliche. Grund dafür ist vor allem die Unbedarftheit vieler
       Jugendlicher, die mit Kinderpornografie zwar nichts anfangen können, aber
       solche Bilder und Filmchen an andere Jugendliche weiterleiten, um zu
       provozieren oder weil sie so etwas „witzig“ finden.
       
       Bei Jugendlichen gelten zwar nicht die gleichen Strafrahmen wie im
       Erwachsenen-Recht, aber die [3][Einstufung der Kinderpornografie-Delikte
       als Verbrechen erschwert auch bei Jugendlichen die Einstellung des
       Verfahrens]. Deshalb unterstützt auch die Deutsche Vereinigung für
       Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) Buschmanns Vorhaben.
       
       In Buschmanns Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, ist nun vorgesehen, die
       Mindeststrafe für Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie wieder auf
       den alten Wert von drei respektive sechs Monaten abzusenken. Dann sind in
       geeigneten Fällen auch wieder Verfahrenseinstellungen möglich. Um das Rad
       nicht ganz zurückzudrehen, sollen die Höchststrafen bei fünf
       beziehnungsweise zehn Jahren bleiben.
       
       Justizminister Buschmann ist natürlich bewusst, dass er sich mit einer
       derartigen Initiative angreifbar macht für Hetze aller Art. Er hat daher
       lange gezögert, bis er dem Wunsch der Länderminister:innen und der
       Praktiker:innen bei Polizei und Justiz nachkam. Inzwischen scheint ihm
       aber auch die CDU/CSU versprochen zu haben, das Vorhaben zu unterstützen
       und auf billige Polemik zu verzichten. Wann der Gesetzentwurf ins Kabinett
       geht und wann er im Bundestag schließlich beschlossen wird, ist noch nicht
       abzusehen.
       
       10 Nov 2023
       
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