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       # taz.de -- Solarpflicht auf öffentlichen Dächern: Hamburg macht Ernst
       
       > Hamburgs SPD und Grüne beschließen die Novelle des Klimaschutzgesetzes.
       > Für Überraschung sorgte ein Zusatzantrag zur Solaranlagen-Pflicht.
       
   IMG Bild: Solardächer auf öffentlichen Gebäuden: Mancherorts gibt es das in Hamburg schon
       
       Hamburg taz | Auf den letzten Metern haben SPD und Grüne das Hamburger
       Klimaschutzgesetz nochmals nachgeschärft – unmittelbar bevor das Gesetz am
       Mittwoch durch die Bürgerschaft gehen sollte. Ein Zusatzantrag der beiden
       Fraktionen sieht unter anderem eine Solardachpflicht für öffentliche
       Gebäude vor. Eine solche Verpflichtung hatte es bislang nur für private
       Neubauten gegeben. „Mit dem Zusatzantrag kommt der Senat nun endlich seiner
       Vorbildrolle nach“, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf, bevor am
       späten Mittwochnachmittag [1][die rot-grüne Mehrheit der Bürgerschaft für
       das Klimagesetz] und den Zusatzantrag stimmte.
       
       Dem Zusatzantrag zufolge soll bereits ab dem 1. Januar des kommenden Jahres
       der Bau von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden und bei Dachsanierungen
       verpflichtend werden. „Auf allen öffentlichen Dächern – egal ob neu oder
       alt – sollen künftig Solarmodule günstigen, grünen Solarstrom produzieren“,
       sagt Dominik Lorenzen, Co-Fraktionschef der Grünen.
       
       Neben der Solarpflicht für den öffentlichen Gebäudebestand umfasst der
       Zusatzantrag noch weitere Forderungen, darunter die Beschaffung
       CO2-neutraler Fahrzeuge für den öffentlichen Fuhrpark, regulatorische
       Anpassungen an das Gebäudeenergiegesetz des Bundes – und eine
       Klima-Roadshow als Kommunikationsmöglichkeit.
       
       Mit dem Zusatzantrag reagiert Rot-Grün darauf, dass Hamburg Schlusslicht in
       einem bundesweiten Vergleich ist: Erhebungen der Bundesnetzagentur hatten
       gezeigt, dass kein anderes Bundesland sich beim Ausbau der erneuerbaren
       Energien so schwertut wie Hamburg.
       
       ## Solaranlagen auf nur drei Prozent der Dächer
       
       Vor allem der Solarausbau auf öffentlichen Gebäuden kam in Hamburg in den
       vergangenen Jahren nur schleppend voran, wie erst vor wenigen Wochen aus
       einer Anfrage der CDU-Fraktion an den Senat hervorging. Bis Ende 2022 waren
       demnach gerade einmal 31 von 1.142 Gebäuden mit Solaranlagen bebaut, das
       entspricht knapp drei Prozent der städtischen Gebäudedächer.
       
       Im gesamten Jahr 2022 sei keine einzige Solaranlage auf einem öffentlichen
       Gebäude installiert worden, räumte der Senat ein. Dem Antrag zufolge werden
       „sämtliche Behörden verpflichtet, den Bau von Photovoltaikanlagen
       voranzutreiben“. Bis 2026 will der Senat einen Bericht vorgelegt haben, auf
       welchen Dächern dieses Ziel umsetzbar ist – und wo das technisch nicht
       möglich sein wird.
       
       Nicht nur durch den Zusatzantrag, auch durch [2][die Novelle des nun
       verabschiedeten Klimaschutzgesetzes] soll der Ausbau der Solarenergie in
       Hamburg beschleunigt werden. Rund 2,5 Millionen Euro werde man für
       Photovoltaik-Projekte etwa auf Schuldächern und der städtischen Sprinkenhof
       GmbH bereitstellen, ergänzte der klimapolitische Sprecher der SPD-Fraktion,
       Alexander Mohrenberg.
       
       Zudem werde man die vielen privaten und öffentlichen Photovoltaik-Projekte
       in einer gemeinsamen Solarstrategie bündeln. Auf diese Weise könne man
       Verzögerungen, die bislang wegen mangelnder Fachkräfte, rechtlicher
       Unsicherheiten und Lieferengpässen aufgetreten waren, vermeiden.
       
       ## Anhaltende Kritik am Klimaschutzgesetz
       
       Mit dem beschlossenen Klimaschutzgesetz verpflichtet sich die Stadt, den
       CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern
       und bis 2045 klimaneutral zu werden.
       
       Weniger am Zusatzantrag, vor allem aber am Klimaschutzgesetz kommt Kritik
       von der CDU-Fraktion: Das Gesetz würde für die Bevölkerung ohnehin schon
       hohe Sanierungskosten nach sich ziehen, so der energiepolitische Sprecher
       Stephan Gamm im Hinblick auf die Solaranlagenpflicht auf Privatdächern.
       
       Zudem verlange der Senat mit der Solarpflicht von den Unternehmen Ziele,
       die die Stadt mit ihren Bestandsgebäuden selbst verfehle. Während der
       Solarausbau auf öffentlichen Gebäuden bislang nicht gesetzlich geregelt
       war, müssen auf privaten Neubauten bereits seit diesem Jahr auf mindestens
       30 Prozent der Dachflächen Solaranlagen installiert werden.
       
       Auch kritisiert Gamm, dass über die Novelle zu spät abgestimmt wurde: „Ein
       Gesetz fünfeinhalb Wochen vor Inkrafttreten zu beschließen, ist politisch
       verantwortungslos.“ Die CDU fordert deshalb eine Übergangsfrist bis Juli
       2024, ehe die im Gesetz angekündigten Maßnahmen wirksam werden.
       
       Aber auch aus Sicht von Umweltgruppen gibt es Kritik – und vor allem
       Zweifel daran, [3][dass die anvisierten Maßnahmen zum Erreichen der Pariser
       Klimaziele überhaupt genügen.] Zwar sei es zu begrüßen, dass Hamburg nun
       einige Ziele nachgeschärft hat, heißt es etwa von Fridays for Future.
       Jedoch sei das neue Klimaschutzgesetz unzureichend, weil ein verbindlicher
       Rahmen und konkrete Jahrespläne fehlen. „Denn Ziele sind nichts wert, wenn
       die erforderlichen Maßnahmen, um diese zu erreichen, nicht umgesetzt
       werden“, sagt Sabine Sommer, Vorsitzende des BUND Hamburg.
       
       22 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Jonas Graeber
       
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