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       # taz.de -- Nur noch Parkplätze für Anwohner: Herr Begemann geht vor Gericht
       
       > Der Bewohner eines autoarmen Viertels in Altona möchte seinen Wagen in
       > der benachbarten Anwohnerparkzone abstellen. Dafür provoziert er einen
       > Prozess.
       
   IMG Bild: Autoreduziert: Straßenzug in der (Neuen) Mitte Altona
       
       Hamburg taz | Joachim Begemann sitzt vor dem Saal 101 des Amtsgerichts
       Altona und wartet auf einen großen Auftritt. Er hält Schriftstücke und
       Fotos in Klarsichtfolie bereit, hat seine Frau als Unterstützerin
       mitgebracht und die Presse eingeladen.
       
       Der Rentner hat Einspruch gegen eine Reihe von Strafzetteln erhoben. Jetzt
       will er erklären, was ihn dazu getrieben hat, immer wieder falsch zu
       parken. Es ist ein Mini-Feldzug gegen die rot-grüne Verkehrspolitik in
       Hamburg – auch wenn Begemann das abstreiten würde.
       
       Im Mai 2020 ist Joachim Begemann mit seiner zu 50 Prozent gehbehinderten
       Frau in das autoarme Neubauviertel Mitte Altona gezogen, wie er erzählt.
       Obwohl Eigentümer eines Kleinwagens, habe er auf einen der wenigen
       Tiefgaragenplätze verzichtet – „zu gunsten unserer vielen Familien mit
       Kindern“. Schließlich hätten die Familien einen viel größeren
       Transportbedarf als er. Für seine Baugemeinschaft ist ein Tiefgaragenplatz
       auf vier Wohnungen vorgesehen.
       
       Begemann ging davon aus, dass er sein Auto in der Nachbarschaft parken
       könnte. Im Dezember 2020 wurde das Nachbarquartier allerdings zum
       [1][Bewohnerparkgebiet] erklärt. Solche Sperrzonen werden eingerichtet, um
       in dicht bebauten Gebieten mit vielen Autos und wenig Platz
       sicherzustellen, dass die Anwohner in der Näher ihrer Wohnungen Parkplätze
       finden.
       
       ## Vom Anwohnerparken überrascht
       
       Wer in so einem Gebiet nicht wohnt, kann allenfalls ein Tagesticket kaufen,
       sein Auto also nicht über Nacht abstellen. Das Anwohnerparken sei
       „überraschend“ eingeführt worden, kritisiert Begemann, „ohne uns
       Neue-Mitte-Altona-Anwohner zu informieren“.
       
       Dass er in der Nachbarschaft [2][nicht mehr parken darf, bewertet Begemann
       als „unsozial, familien- und behindertenfeindlich“]. Es verstoße „grob
       gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, schreibt er in einer Petition, die
       er von den Mitgliedern seiner Baugemeinschaft unterzeichnen lassen will.
       Das Verbot für die Neue-Mitte-Bewohner das [3][Bewohnerparkgebiet zu
       nutzen], müsse aufgehoben werden.
       
       Natürlich finde er es „[4][völlig richtig, Städte autoarm zu gestalten]“,
       versichert Begemann. Autoreduziert zu wohnen, habe er sich aber nicht
       ausgesucht – das habe sich mit dem Grundstück so ergeben, das der Senat
       seiner Baugemeinschaft Flickwerk angeboten habe.
       
       In seiner derzeitigen Lebenssituation sei jedoch ein völliger PKW-Verzicht
       kaum machbar, argumentiert Begemann. Schließlich habe er eine 92jährige
       Mutter auf dem Lande in Ostwesfalen-Lippe, die er regelmäßig besuche, eine
       gehbehinderte Frau und ab und zu einen Wocheneinkauf zu machen. Einen
       Mietwagen zu nehmen oder Carsharing zu nutzen, sei ihm als Rentner und mit
       seinem abgeschriebenen Kleinwagen zu teuer, sich ein Auto mit andern zu
       teilen unangenehm und der Weg ins nächste Parkhaus zu weit.
       
       In seiner Not wich Begemann ins wenige Hundert Meter entfernte
       Gewerbegebiet aus – und weil er da nicht der einzige ist, stellte er seinen
       Wagen ein paar Male neben den gepflasterten Parkplatz. Die Stelle, auf der
       regelmäßig geparkt wird, könnte genauso gut zum Parkplatz gehören, bloß,
       dass sie nicht befestigt ist. „Da, wo Sie geparkt haben, hätte ich wohl
       auch geparkt“, räumt die Richterin ein.
       
       ## Richterin macht kurzen Prozess
       
       Trotzdem: In puncto Illegalität gebe es kein Vertun. Die Richterin macht
       Begemann ein Angebot: Zum ersten Parkverstoß werde sie das Verfahren
       einstellen; möglicherweise sei Begemann ja nicht bewusst gewesen, dass er
       dort nicht parken dürfe. Die weiteren Verstöße werde sie zu einem
       zusammenfassen – davon ausgehend, dass Begemann mehrere Strafzettel
       erhielt, während er das Auto falsch geparkt stehen ließ. Wenn er den
       Einspruch dagegen zurücknehme, käme er mit 25 Euro Verwarngeld und den
       Kosten des Verfahrens davon.
       
       Begemann schlägt ein, ein bisschen enttäuscht. Schließlich hätte er dem
       Gericht ja gerne seine Position vorgetragen. Die Klarsichtfolien dazu hat
       er vor sich auf dem Tisch. Das Angebot, seine Petition zu den Akten zu
       nehmen, schlägt die Richterin aus.
       
       Würde er wieder an der beanstandeten Stelle parken? – Ja, wenn es die Not
       gebiete, sagt er vor dem Saal. „Ich habe das Problem, dass ich ein Auto
       besitze, das ich nicht in Luft auflösen kann.“ Gegen künftige Knöllchen
       würde er auch wieder Einspruch einlegen. Man sieht sich wohl wieder vor
       Gericht.
       
       3 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /DUH-will-teureres-Anwohnerparken/!5847025
   DIR [2] /Mobilitaetsexperte-ueber-Verkehrswende/!5909690
   DIR [3] https://www.hamburg.de/lbv-parken/12659420/faqs/
   DIR [4] /Das-Ringen-um-den-Parkraum/!5807133
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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