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       # taz.de -- Novelle des Berliner Polizeigesetzes: Juristischer Murks
       
       > Experten halten den Entwurf für das neue Polizeigesetz für unausgegoren
       > und fehlerhaft. Die Grünen warnen bereits vor der Schwächung des
       > Rechtsstaats.
       
   IMG Bild: Eins, zwei, Polizei: Der Einsatz von Bodycams soll massiv ausgeweitet werden
       
       Berlin taz | Fehlende Regelungen, unklare Formulierungen, „rechtlich mehr
       als fragliche“ Begründungen: Der Jurist Thomas Feltes lässt kaum ein gutes
       Haar an dem von Schwarz-Rot im Oktober vorgelegte Novelle des Allgemeinen
       Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog).
       
       Am Montag wird sich der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erstmals
       intensiv mit [1][dem neuen Polizeigesetz] befassen. Mehrere Expert:innen
       sind zu einer Anhörung geladen, darunter auch Feltes. Einen Vorgeschmack
       auf sein für CDU und SPD wenig schmeichelhaftes Urteil liefert der
       emeritierte Professor für Kriminologie und Polizeiwissenschaft der
       Ruhr-Universität Bochum dabei in einer vorab verfassten Stellungnahme.
       
       So schreibt Feltes über den im Asog neu vorgesehenen flächendeckenden
       Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, besser bekannt als Elektroschocker
       oder Taser: Dass diese hier „teilweise als milderes Mittel gegenüber dem
       Schlagstock“ eingestuft werden, „kann nicht nur wissenschaftlich nicht
       belegt werden, sondern ist im Gegenteil wissenschaftlich widerlegt“.
       
       In den USA etwa gehe man jährlich von mehr als 50 Todesfällen nach
       Taser-Einsätzen aus. „Taser können töten“, belehrt Feltes die
       Innenpolitiker:innen der Koalition über die Waffe, für deren
       großflächigen Einsatz sich Innensenatorin Iris Spranger (SPD) [2][schon
       unter Rot-Grün-Rot ins Zeug geworfen] hatte.
       
       ## Bodycam-Einsatz in der Form verfassungswidrig
       
       Der renommierte Jurist Thomas Feltes steht mit seiner Kritik an der
       Asog-Novelle keineswegs allein auf weiter Flur. Geradezu vernichtend ist in
       dieser Hinsicht aber das Urteil der Landesdatenschutzbeauftragten Meike
       Kamp. In ihrer Stellungnahme für die Anhörung im Parlamentsausschuss nimmt
       Kamp ausschließlich die Regelungen zum Einsatz von Bodycams auseinander –
       ebenfalls ein [3][bereits älteres Lieblingsvorhaben von Senatorin
       Spranger]. Das neunseitige Schreiben Kamps liegt der taz vor, zuerst hatte
       der Tagesspiegel berichtet.
       
       Nicht zuletzt der vorgesehene „Einsatz von körpernah getragenen Kameras in
       Wohnungen“ durch Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter wäre demnach in der
       geplanten Form „verfassungswidrig“. Berlins oberste Datenschützerin
       kritisiert in diesem Zusammenhang vor allem, dass hierfür kein
       richterlicher Beschluss vorgesehen ist, weder im Vorfeld der Maßnahme noch
       im Anschluss. In der Gesetzesbegründung nennt Schwarz-Rot den sogenannten
       Richter:innenvorbehalt kurzerhand „entbehrlich“.
       
       Ein Unding, urteilt nicht nur Meike Kamp mit Verweis auf die im Grundgesetz
       verankerten Bestimmungen zur Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch die
       Berliner Grünen zeigen sich fassungslos über den Entwurf, den CDU und SPD
       vorgelegt haben. „Die Neufassung des Asog zeugt in der aktuellen Form von
       einem erschreckend laxen Umgang mit verfassungsrechtlichen Fragen“, sagt
       [4][Grünen-Landeschef Philmon Ghirmai] zur taz.
       
       Im besten Fall ließe sich sagen, dass der Gesetzentwurf „handwerklich nur
       schlecht gemacht“ ist. Das mache es aber nicht weniger besorgniserregend.
       Ghirmai sagt: „CDU und SPD sind offenbar bereit dazu, Grundrechte und
       Gewaltenteilung mit einem Federstrich abzuräumen.“ Auch der Grünen-Chef
       kritisiert unter anderem den fehlenden Richter:innenvorbehalt.
       
       ## Exekutive soll Aufgaben der Judikative übernehmen
       
       Dazu gehört in dem Fall auch, dass nach dem Willen von Schwarz-Rot nicht
       Richter:innen, sondern die Datenschutzbeauftragten der Polizei, Feuerwehr
       oder Bezirksämter vor einer weiteren Nutzung der Bodycam-Aufnahmen
       sicherstellen sollen, dass die Daten nicht „dem Kernbereich privater
       Lebensgestaltung“ zuzurechnen sind. Abgesehen davon, dass
       Datenschutzbeauftragte eine richterliche Überprüfung nicht ersetzen
       könnten, übernähmen Mitglieder der Exekutive jetzt auch noch Aufgaben der
       Judikative. Der Grünen-Politiker sieht hierin eine klare Schwächung des
       Rechtsstaats.
       
       Damit nicht genug, lasse die Asog-Novelle „jegliches Gespür vermissen für
       die praktischen Folgen im Alltag der Beamt:innen“. Das zeige sich bei den
       etlichen offenen Fragen zur Nutzung der Bodycams, noch deutlicher aber bei
       den Regelungen zum Einsatz von Tasern.
       
       Tatsächlich legt der Gesetzentwurf von CDU und SPD fest, dass Taser nicht
       angewendet werden dürfen „gegen Personen, die dem äußeren Eindruck nach
       noch nicht 14 Jahre alt sind, erkennbar Schwangere und Personen mit
       bekannten oder dem äußeren Anschein nach vorhandenen Vorerkrankungen des
       Herzkreislaufsystems“.
       
       Dem äußeren Eindruck, dem äußeren Anschein nach: Solche weichgespülten
       Formulierungen führten auch für Polizist:innen „zu maximaler
       Rechtsunsicherheit“, sagt Philmon Ghirmai: „Ausbaden müssen es dann die
       Beamt:innen.“
       
       ## SPD will sich Richter:innenvorbehalt nicht verschließen
       
       Jetzt mal halblang, heißt es hierzu aus der SPD. „Wir haben damit die
       Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Blick, um Berlin lebenswerter und
       sicherer zu machen“, sagt Jan Lehmann, der Sprecher für Datenschutz der
       SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, zur taz.
       
       Insgesamt seien die Stellungnahmen von Thomas Feltes und Meike Kamp
       „äußerst hilfreich“. Man nehme alle Hinweise „gern auf“ und werde sich mit
       den Argumenten selbstverständlich auseinandersetzen. Schließlich, so
       Lehmann, befinde sich die Asog-Novelle aktuell im parlamentarischen
       Beratungsverfahren und sei mithin in der Form auch längst noch nicht
       beschlossen. Er jedenfalls würde sich beispielsweise in seinem Bereich
       Datenschutz dem Richter:innenvorbehalt „nicht verschließen“.
       
       Dem Landesvorsitzenden der Grünen ist das zu wenig. Zumal das Ende der
       Fahnenstange nach Ansicht von Philmon Ghirmai nicht erreicht sei. In einer
       bereits angekündigten weiteren Überarbeitung des Polizei- und
       Ordnungsgesetzes will Schwarz-Rot unter anderem Verschärfungen beim Thema
       anlasslose Polizeikontrollen, bei [5][Video- und
       Telekommunikationsüberwachung] angehen.
       
       Ghirmai befürchtet, dass es dann im Hinblick auf den Schutz der Freiheits-
       und Bürger:innenrechte noch dicker kommt: „Der Koalition fehlt hier
       Maß und Mitte.“
       
       13 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Rainer Rutz
       
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