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       # taz.de -- Sexualisierte Gewalt vor Gericht: Schlechte Chancen für Betroffene
       
       > Bei Prozessen wegen sexualisierter Gewalt steht häufig Aussage gegen
       > Aussage. Viel zu häufig kommen die Angeklagten damit ungestraft davon.
       
   IMG Bild: Kann zum Tatort werden: Massage-Raum, hier in einem Hotel
       
       Richterin Nicole Spiegelhalder findet gleich am Anfang klare Worte. „Das
       Urteil geht so nicht“, sagt die Vorsitzende am ersten Prozesstag eines
       Berufungsverfahrens am Landgericht Hamburg. In erster Instanz hatte das
       Amtsgericht Hamburg-Barmbek 2020 einen Masseur freigesprochen, der bei der
       Arbeit in der Sauna eines städtischen Schwimmbads eine Kundin sexuell
       belästigt haben soll.
       
       Während er die Tat bestreitet, gibt die betroffene Nebenklägerin an, sie
       leide bis heute unter den Folgen des Übergriffs. Es steht also Aussage
       gegen Aussage, im Sexualstrafrecht keine Seltenheit.
       
       Im ersten Prozess seien die beiden Aussagen aber nicht ausreichend
       gewürdigt worden, meint die Richterin im Berufungsverfahren. „Wir werden
       uns gründlich ein eigenes Bild machen“, stellt sie daher klar.
       
       Das ist zunächst mal ein wichtiges Zeichen, denn viel zu häufig werden bei
       Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen von Gewalt betroffene Frauen infrage
       gestellt.
       
       Ob im Spa, Zuhause oder sonst wo: Nach Statistiken des Bundeskriminalamts
       erlebt jede dritte Frau in Deutschland in ihrem Leben physische und/oder
       sexualisierte Gewalt. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem
       (Ex-)Partner getötet. Dabei gibt es Kritik an den Zahlen des BKA, noch
       immer gibt es keinen zentralen Datensatz zu Gewalt gegen Frauen in
       Deutschland. Nur eins steht fest: Sie ist Alltag.
       
       In den letzten fünf Jahren sind allein in Hamburg und [1][Bremen] drei
       Masseure verurteilt worden, die Frauen während der Arbeit sexuell belästigt
       haben. In einem Fall aus diesem Jahr hat ein Masseur [2][eine Kundin
       vergewaltigt].
       
       Während Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt in den letzten Jahren
       gestiegen sind, [3][nehmen gleichzeitig Verurteilungen ab]. Die
       offensichtlich noch immer herrschenden patriarchalen Zustände allein sind
       natürlich noch kein Beweis für die Schuld des Angeklagten im aktuellen
       Fall. Vor Gericht geht es um die Beurteilung eines ganz konkreten
       Tatvorwurfs gegen eine ganz bestimmte Person. Dafür braucht es Beweise.
       
       Das ist oft nicht gerade einfach. Die Nebenklägerin im Prozess um die
       mutmaßliche sexuelle Belästigung in der Sauna berichtet, sie habe am Tag
       nach dem Vorfall bei der Rechtsmedizin angerufen, um mögliche Spuren des
       Übergriffs zu sichern. Allerdings habe man ihr am Telefon erklärt, dass sie
       ohne eindeutige Verletzungen gar nicht erst zu kommen brauche.
       
       Es bleiben also nur die Aussagen. Zwar sind die im juristischen Sinne auch
       Beweismaterial, wenn es aber eben nur zwei gegensätzliche gibt, geht es am
       Ende um die Frage: Wem glaubt man?
       
       Die Antwort lautet viel zu oft: nicht den Frauen. Das berichtet etwa die
       [4][Rechtsanwältin Christina Clemm], die seit Jahrzehnten Betroffene
       patriarchaler Gewalt vertritt. Die Gefahr sei groß, dass Verfahren mit
       einem Freispruch oder einer Einstellung enden. Für ihre Mandantinnen sei
       das oft unerträglich, schreibt die Anwältin in ihrem Buch „Akteneinsicht“
       (2020).
       
       Unerträglich kann schon der Prozess nach einem Übergriff sein. Schließlich
       bedeutet das, Einzelheiten eines traumatischen Ereignisses in einem Raum
       mit fremden Menschen und dem Täter noch einmal in allen Einzelheiten zu
       schildern. Warum sollte man sich das antun?
       
       ## Unerträgliche Freisprüche
       
       „Es geht mir nicht um Schadensersatz, ich möchte einfach, dass andere
       Frauen diese Erfahrung nicht machen müssen“, sagt die Nebenklägerin im
       Berufungsverfahren am Landgericht Hamburg am Dienstag.
       
       In diesem Fall ist noch nichts entschieden. Drei Prozesstage sind
       angesetzt, mehrere Zeug*innen sind geladen, das Urteil wird für Ende
       November erwartet. Bis dahin wird das Gericht klären müssen, was
       aufzuklären möglich ist.
       
       Natürlich ist der Grundsatz mit „Im Zweifel für den Angeklagten“ ein hohes
       Gut. Natürlich muss in jedem Fall einzeln entschieden werden. Klar ist aber
       auch: Gewalt gegen Frauen ist verdammt alltäglich und ein Freispruch oder
       eine Einstellung nach einem Übergriff [5][verdammt unerträglich.]
       
       8 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Vergewaltigungsvorwuerfe-gegen-Masseur/!5528219
   DIR [2] https://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article238767713/hotel-hamburg-masseur-vergewaltigung-kundin-22-haft-spa-meridian-popppenbuettel.html
   DIR [3] /Reform-des-Sexualstrafrechts/!5809595
   DIR [4] /Anwaeltin-ueber-haeusliche-Gewalt/!5667349
   DIR [5] /Sexualisierte-Gewalt-anzeigen/!5813725
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Amira Klute
       
       ## TAGS
       
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