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       # taz.de -- Nicht-binäre Person über Diskriminierung: „Den Leidensdruck nehmen“
       
       > Robin Nobicht ist nicht-binär und musste für eine geschlechtsangleichende
       > OP zahlen. Bei binären trans Personen zahlen dagegen die Kassen. Jetzt
       > klagt Nobicht.
       
   IMG Bild: Das Trans-Symbol kann nicht-binäre Geschlechtsidentität einschließen. Nobicht hofft auf ein wegweisendes Urteil
       
       taz: Robin Nobicht, Sie [1][klagen vor dem Bundessozialgericht] für die
       Übernahme Ihrer Mastektomie, also die Abnahme der Brust, als nicht-binäre
       Person. Warum? 
       
       Robin Nobicht: Das war für mich keine richtig aktive Entscheidung. Es fing
       damit an, dass ich bei meiner Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme
       gestellt hatte, der dann abgelehnt wurde. Es war ein Gefühl, dass das nicht
       richtig war, was die Kasse gemacht hat. Ich wollte mich wehren, aber ich
       hatte auch das Gefühl, ich musste mich wehren. Die Gespräche, die ich mit
       der Gutachterin vom medizinischen Dienst hatte, waren sehr verletzend – sie
       war nicht empathisch oder informiert. Ich hätte sonst nicht weitermachen
       können.
       
       Bislang ging das Verfahren schon durch mehrere Instanzen – das
       Sozialgericht Mannheim gab Ihnen recht, das Landessozialgericht Stuttgart
       nicht. 
       
       Ich dachte eigentlich, das ist eine recht simple Sache, dass nach der
       [2][S3-Leitlinie] der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
       Medizinischen Fachgesellschaften gehandelt werden muss. Also, dass trans
       Personen durch geschlechtsangleichende Maßnahmen der Leidensdruck genommen
       werden soll, ganz unabhängig von der Geschlechtsidentität. Das gilt für
       nicht-binäre Personen genauso wie für binäre Personen, wie auch das
       Sozialgericht Mannheim geurteilt hat.
       
       Mit welcher Begründung wurde Ihre Klage in Stuttgart abgelehnt? 
       
       Es wurde argumentiert, dass OPs zur Veruneindeutigkeit verboten sind. Das
       ist aber eine sehr binäre Sichtweise aus 2010, die vor allem seit der
       [3][Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht zur dritten Option] völlig
       überholt ist. Leider hat sich das Landesgericht von der panikmachenden
       Stimmung der Krankenkasse leiten lassen, dass mit meiner Klage
       nicht-binären Personen Anspruch auf alle möglichen OPs geöffnet werden
       könnte. Dabei geht es hier schlicht um eine OP, die bei anderen trans
       Personen selbstverständlich bezahlt wird.
       
       Sie sind nicht die einzige nicht-binäre Person, die vor Gericht klagt. Sind
       Sie mit anderen Klagenden in Kontakt? 
       
       Jetzt vor der Klage beim Bundessozialgericht schon. Es ist wichtig, zu
       wissen, dass ich nicht allein dastehe. Dieses Urteil wird richtungsweisend
       sein für alle anderen nicht-binären Personen, deren Krankenkassen ihnen
       diese OP zur Zeit verwehren. Im Moment sind Sammelklagen bei
       Diskriminierung leider nicht möglich.
       
       Warum nicht? 
       
       Es wird als individuelles Problem betrachtet, aber dadurch fällt die
       emotionale und finanzielle Last auf einzelne Personen, die ohnehin schon
       direkt durch die Diskriminierung zusätzlicher Belastung ausgesetzt sind.
       Wir tun uns über die TIN-Rechtshilfe (TIN steht für trans, inter,
       nicht-binär, Anm. d. Red.) zusammen, es läuft über ein kleines Netzwerk von
       Anwält_innen, die gut vernetzt sind. Dazu gehören meine Anwält_innen
       Friederike Boll und Katrin Niedenthal. Wenn Verbände Klagen führen könnten,
       dann wäre es für die Betroffenen eine deutlich geringe Belastung.
       
       Was erhoffen Sie sich von dem Urteil? 
       
       Das Mindeste, was ich mir erhoffe, ist, dass nicht-binäre Personen einen
       Anspruch auf Mastektomie haben. Richtig wäre, dass andere Maßnahmen wie
       Hormonbehandlungen ebenfalls berücksichtigt werden. Was wir uns absolut
       erhoffen, ist ein richtungsweisendes Urteil, sodass medizinische Gutachten
       bei den Krankenkassen sich an den Wissensstandard halten müssen. Als ich
       den Antrag gestellt hatte, hat die Person nach einer Richtlinie von 2009
       entschieden. Da gab es den dritten Geschlechtseintrag noch nicht mal.
       
       Um wie viel Geld geht es vor Gericht? 
       
       Meine Mastektomie kostete circa 5.000 Euro. Allerdings bin ich schneller
       nach der OP nach Hause, um die Kosten möglichst gering zu halten. Ich war
       nur zwei Nächte in der Klinik. Die meisten Menschen bleiben nach einer
       Mastektomie drei bis fünf Tage. Der Heilungsweg zu Hause war sehr
       belastend. So eine OP ist anstrengend, bauchmuskeltechnisch war alles
       durch. Mein Partner war da und ist mehrmals in der Nacht mit mir
       aufgestanden. Sonst hätte ich Krankenpfleger_innen bezahlen müssen. Selbst
       wenn ich das Geld wiederkriege, ändert das nichts an der Sache, dass ich
       nicht die richtige Verpflegung hatte. Das lässt sich nicht ändern, nicht
       berichtigen.
       
       Was tun Sie, wenn die Krankenkasse vor Gericht Recht bekommt? 
       
       Im Moment versuche ich, mich damit nicht auseinanderzusetzen. Für meine
       eigene Gesundheit kann ich das nicht. Ich hatte die OP schon, direkte
       körperliche Auswirkung hat das nicht, aber ich finde es schrecklich, mir
       das ausmalen zu müssen. Es ist eine mangelnde Wertschätzung. Aber
       notgedrungen werden wir uns in dem Fall wohl an das
       Bundesverfassungsgericht wenden müssen.
       
       18 Oct 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Terminvorschauen/2023/2023_41_Terminvorschau.pdf?__blob=publicationFile&v=2
   DIR [2] https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/138-001
   DIR [3] /Gerichtsbeschluss-zum-dritten-Geschlecht/!5458878
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nicole Opitz
       
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