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       # taz.de -- Gericht verhandelt über Zugang: Ein Medikament zum Sterben
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über den Zugang zu
       > Natrium-Pentobarbital. Zwei Sterbewillige wollen das tödliche Medikament
       > auf Vorrat kaufen.
       
   IMG Bild: Um die Versorgung mit Natrium-Pentobarbital wird vor Gericht verhandelt
       
       Leipzig taz | Haben Sterbenswillige Anspruch auf Zugang zum
       Suizid-Medikament Natrium-Pentobarbital? Das muss das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Am Donnerstag verhandelte
       es über den Fall von zwei Männern, denen der Erwerb des Medikaments
       verweigert wurde.
       
       Harald Mayer ist 52 und leidet seit 26 Jahren an [1][Multipler Sklerose].
       Er kann nur noch den Kopf bewegen. Er will nicht sofort sterben, aber
       Zugriff auf ein effizientes Suizidmedikament haben. Mit seinem Rollstuhl
       und seiner Betreuerin nahm er sogar an der Verhandlung teil, ergriff aber
       nicht das Wort.
       
       Zweiter Kläger ist der 79-jährige Hans-Jürgen Brennecke. Er litt an
       Lymphknotenkrebs. Nach einer Chemo-Therapie gilt er momentan als geheilt.
       Doch falls der Krebs zurückkehrt, will er die Strapazen nicht noch einmal
       durchstehen.
       
       Beide beantragten schon 2017 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
       Medizinprodukte (BfArM) in Köln die Erlaubnis zum Erwerb von
       Natrium-Pentobarbital. Diese ist erforderlich, weil das Medikament als
       Betäubungsmittel gilt. Das Amt lehnte ab, es habe noch nie einem derartigen
       Antrag stattgegeben. Ausnahmen seien nur für die Therapie von Krankheiten
       möglich, nicht für eine Selbsttötung. Da sei das Betäubungsmittelgesetz
       eindeutig.
       
       ## Anspruch bisher in „extremen Notlagen“
       
       Seit 2017 ist viel passiert. Anfang 2020 hat das Bundesverfassungsgericht
       entschieden, dass jeder ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ hat.
       Suizidhilfe-Organisationen durften nicht verboten werden. Einen legalen
       Zugang zu Natrium-Pentobarbital hat Karlsruhe zwar nahegelegt, aber nicht
       angeordnet. [2][Zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe] sahen
       dies zwar vor, erhielten im Juli diesen Jahres aber jeweils [3][keine
       Mehrheit im Bundestag].
       
       Nun muss doch das Bundesverwaltungsgericht urteilen. Die entscheidende
       Frage sei dabei: „Sind die Grundrechte der beiden Kläger verletzt?“, so die
       Vorsitzende Richterin Renate Philipp. Ist die Verweigerung einer
       Sondergenehmigung unverhältnismäßig? Auf der einen Seite steht das Ziel,
       voreilige und nicht frei-verantwortliche Selbsttötungen zu verhindern. „Ist
       es dazu aber erforderlich, den Einsatz des Medikaments zur Selbsttötung
       völlig auszuschließen?“, fragte Richterin Philipp bei der Verhandlung in
       Leipzig, „würde nicht eine Prüfung im Einzelfall genügen?“
       
       Auf der anderen Seite steht der Eingriff in das Recht auf selbstbestimmtes
       Sterben. Peter Cremer-Schaeffer, Chef der beim BfArM angesiedelten
       Bundesopiumstelle, sieht keinen übermäßigen Eingriff, denn es gebe ja
       zumutbare Alternativen. Die Kläger könnten sich etwa an
       Suizidhilfe-Organisation wie Dignitas oder Sterbehilfe Deutschland wenden.
       Das aber wollen die Kläger ausdrücklich nicht, sagte ihr Anwalt Robert
       Roßbruch, sie wollen beim Suizid nicht auf Organisationen und Ärzte
       angewiesen sein.
       
       Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Bundesverwaltungsgericht eine
       Versorgung mit Natrium-Pentobarbital auf Vorrat ermöglicht. Immerhin
       handelt es sich um ein tödliches Medikament. Und wie es in den
       Privatwohnungen sicher verwahrt werden soll, konnte auch Anwalt Roßbruch
       nicht beantworten.
       
       Vor sechs Jahren hatte das Gericht einen Anspruch auf Natrium-Pentobarbital
       in „extremen Notlagen“ zugesprochen. Das damalige Urteil verpuffte
       allerdings wirkungslos. Die Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Jens
       Spahn (beide CDU) wiesen das BfArM an, selbst in extremen Notlagen keine
       Sondergenehmigungen zu erteilen. Auch Amtsinhaber Karl Lauterbach (SPD) hat
       die Weisung nicht zurückgenommen.
       
       Das neue Urteil soll am 7. November verkündet werden.
       
       26 Oct 2023
       
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