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       # taz.de -- Deutsche Wohnen & Co enteignen: Volksbegehren, jetzt aber richtig
       
       > Weil der Senat nicht vergesellschaftet, plant DW Enteignen einen
       > Gesetzesvolksentscheid. Das Gesetz dafür soll binnen eines Jahres
       > erarbeitet werden.
       
   IMG Bild: Sollen bald wieder hängen: Werbeplakate von Deutsche Wohnen & Co enteignen
       
       Berlin taz | Auf den Tag genau zwei Jahre nachdem der [1][Volksentscheid
       Deutsche Wohnen & Co enteignen] mit einer Mehrheit von fast 60 Prozent der
       Wähler:innenstimmen angenommen wurde, geht die dahinter stehende
       Initiative wieder in die Offensive. Um doch noch zu einer
       Vergesellschaftung der Bestände der großen privaten Wohnungskonzerne zu
       kommen, planen die Mietenaktivist:innen einen neuen Volksentscheid,
       diesmal mit einem konkreten Gesetz als Grundlage. Die Verkündung des
       Schritts erfolgte am Dienstagvormittag im Rahmen einer Pressekonferenz vor
       dem Roten Rathaus.
       
       „Der schwarz-rote Senat hat deutlich gemacht, dass es mit ihm keine
       Umsetzung des Volksentscheids geben wird“, sagte Initiativen-Sprecherin
       Veza Clute-Simon im Gespräch mit der taz. Es sei deshalb „an der Zeit, die
       Dinge wieder selbst in die Hand zu nehmen und die von den
       Berliner:innen gewollte Vergesellschaftung mit einem
       Gesetzesvolksentscheid möglich zu machen“. 2021 hatte Deutsche Wohnen & Co
       enteignen kein eigenes Gesetz vorgelegt; stattdessen beinhaltete der
       Volksentscheid die Aufforderung an den Senat, die Vergesellschaftung in die
       Wege zu leiten.
       
       Damals wäre es „nahezu unmöglich gewesen, ein Gesetz zu schreiben, dass vor
       obersten Gerichten bestand hat“, so Clute-Simon. Die Debatte um den noch
       nie angewendeten Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes habe „noch
       in den Kinderschuhen“ gesteckt. Heute sei man auch aufgrund der Arbeit der
       Expert:innenkommission viel weiter und traue sich zu, ein
       wasserdichtes Gesetz zu schreiben.
       
       Die vom Senat eingesetzte Kommission unter Leitung der ehemaligen
       Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hatte ein Jahr lang die
       rechtlichen Möglichkeiten der Vergesellschaftung geprüft und im Juni ihren
       [2][Abschlussbericht] vorgestellt. Ergebnis: Der Vergesellschaftung steht
       grundsätzlich nichts im Weg. In diesem Sinne sei die
       „Verhinderungsstrategie des Senats nicht aufgegangen“, so Clute-Simon.
       
       ## Schwarz-Rot blockiert
       
       [3][Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hatte zuletzt „ausgeschlossen“], dass
       Berlin den Artikel 15 zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen
       anwenden wird. Vorgenommen hat sich der Senat dagegen ein
       [4][Vergesellschaftungsrahmengesetz], das allgemeine Kriterien für die
       Überführung privaten Eigentums definieren soll. Für die Initiative steht
       hingegen fest: „Da sollen Dinge geregelt werden, die nicht erforderlich
       sind. Es ist ein reines Verschleppungsgesetz“, so Clute-Simon.
       
       Deutsche Wohnen & Co enteignen will ihr Vergesellschaftungsgesetz in einem
       Jahr vorlegen. Beauftragen wird man dafür eine Rechtsanwaltskanzlei, die in
       Zusammenarbeit mit einem Expert:innengremium den Text ausarbeitet –
       finanziert durch ein Crowdfunding. Die Namen von Kanzlei und
       Expert:innen will man erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.
       
       Gegenüber der taz signalisierte der Wohnungsmarktexperte Andrej Holm
       Interesse an einer Mitarbeit. „Angesichts der katastrophalen Lage auf dem
       Wohnungsmarkt und der Unfähigkeit der aktuellen politischen Führung,
       dagegen etwas zu tun, werden sich viele daran beteiligen.“ Ein Gesetz einer
       Fachkanzlei, rückgekoppelt mit breiter Expertise aus der Stadt, sei dem
       Erabeitungsprozess von Senatsverwaltungen nicht unterlegen, so Holm.
       
       ## Erste Stufe noch nächstes Jahr
       
       Noch Ende des nächsten Jahres soll mit der ersten Stufe des Volksbegehrens
       begonnen werden, in der dann zunächst 20.000 gültige Unterschriften
       gesammelt werden müssen. Gelingt das, haben die Aktivist:innen den
       weiteren Lauf der Dinge nicht mehr selbst in der Hand. Dann hat der Senat
       fünf Monate Zeit, um das Gesetz zu prüfen, es entweder zu übernehmen, es
       ohne rechtliche Bedenken abzulehnen und damit den Weg für ein Volksbegehren
       freizumachen oder es dem Landesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.
       
       Angesichts der ablehnenden Haltung von CDU und SPD ist diese Variante die
       wahrscheinlichste. Eine Prüfung durch das Gericht würde den Prozess um
       voraussichtlich mindestens ein Jahr, möglicherweise auch zwei verzögern.
       Erst wenn die Richter:innen zu einer positiven Prüfung gelangt sind,
       kann das richtige Volksbegehren, das schließlich in einem Entscheid münden
       soll, starten. Clute-Simon sagt: „Wir stellen uns auf einen Marathon ein.“
       
       Den Senat will Deutsche Wohnen & Co enteignen mit der Ankündigung „nicht
       aus der Verantwortung entlassen“. Die Mieter:innen der Stadt bräuchten
       „Erleichterungen, die sofort greifen“. Gleichzeitig aber wolle man „nicht
       weiter hilflos dabei zuschauen, wie der Senat sich weigert, die immer
       schlimmer werdende Mietenkrise einzudämmen“, so Clute-Simon. Das beste
       Mittel gegen die Krise am Wohnungsmarkt bleibe die Vergesellschaftung: „Der
       jahrelange Prozess wird sich lohnen, wenn wir danach hunderttausende
       Wohnungen für die Ewigkeit in den Händen der Berliner:innen haben.“
       
       Unterstützung für den Schritt kam von Grünen und Linken. Der
       Grünen-Landesvorsitzende Philmon Ghirmai bezeichnete den Schritt angesichts
       der „Verschleppungspolitik“ des Senats als nachvollziehbar: „Wir freuen uns
       darauf, uns in die Debatte um ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz
       einzubringen.“ Linken-Chef Maximilian Schirmer sagte: „Der positive
       Kommissionsbericht wird im Regal von Kai Wegner einstauben, konkrete
       Maßnahmen zur Regulierung des Mietenmarkts wird es nicht geben.“ Die Linke
       stehe auf jeden Fall hinter dem neuen Anlauf.
       
       26 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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