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       # taz.de -- Linkenanfrage zu Schwangerschaftsabbruch: Ampel ahnungslos
       
       > Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, die
       > Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Was wurde
       > daraus?
       
   IMG Bild: In Berlin protestieren Menschen gegen den „Marsch fürs Leben“ von Abtreibungsgegner*innen
       
       Berlin taz | „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen“,
       versprechen SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag unter der Überschrift
       „Reproduktive Selbstbestimmung“. „Wir stellen Versorgungssicherheit her“,
       heißt es zu Schwangerschaftsabbrüchen. Im Juni 2022 schaffte [1][die Ampel
       Paragraf 219a Strafgesetzbuch ab]. Dieser hatte es Ärzt*innen verboten,
       auf ihren Webseiten darüber zu informieren, dass und wie sie Abbrüche
       durchführen.
       
       Die Linksfraktion im Bundestag hat nun nachgefragt, was aus den restlichen
       Vorhaben geworden ist. „Koalitionsvertrag und Regierung scheinen
       miteinander nichts zu tun zu haben“, kommentiert die Abgeordnete Heidi
       Reichinnek die Antworten auf die Kleine Anfrage. „Die Bundesregierung sieht
       sich für das, was im Koalitionsvertrag steht, nicht zuständig.“
       
       Hintergrund ist die sich stetig verschlechternde Versorgungslage für
       ungewollt Schwangere. In manchen Gegenden müssen Menschen für einen
       Schwangerschaftsabbruch über 100 Kilometer weit fahren, immer [2][weniger
       Ärzt*innen führen Abbrüche durch]. So hat sich die Zahl der Stellen, die
       dem Statistischen Bundesamt durchgeführte Abbrüche melden, seit 2003 von
       2.050 auf 1.108 nahezu halbiert.
       
       Gefragt, wie die Versorgungssicherheit verbessert werden solle, antwortet
       das Bundesgesundheitsministerium (BMG): „Der Bund hat aufgrund fehlender
       Zuständigkeit keine direkte Möglichkeit, auf die Verbesserung der
       ärztlichen Versorgungslage in den Ländern Einfluss zu nehmen.“ Das
       Bundesfrauenministerium sei aber in verschiedenen mit dem Thema befassten
       Bund-Länder-Gremien vertreten und nehme dort „eine unterstützende Rolle
       ein“.
       
       ## Definition Versorgungssicherheit unklar
       
       Die Linksfraktion wollte auch wissen, wie die Bundesregierung
       „Versorgungssicherheit“ definiere. Die „Auslegung des Begriffs und die
       Umsetzung“ erfolge „durch die Länder in eigener Zuständigkeit“, so das BMG,
       die Bundesregierung könne „auch hierbei nur eine unterstützende Rolle
       einnehmen“.
       
       Zur Frage, wo die Bundesregierung denn Versorgungslücken sehe, antwortet
       das Gesundheitsministerium, es lägen hierzu „keine aktuellen Erkenntnisse“
       vor. Eine Antwort, die Reichinnek empört. Die Ampel müsste bloß ihre
       eigenen Landesparteien fragen, etwa in Bayern. Dort schlugen die Grünen im
       Juni angesichts der sich immer mehr zuspitzenden Lage vor, Unikliniken zur
       Durchführung von Abbrüchen zu verpflichten.
       
       „Solange Schwangerschaftsabbrüche verboten und nur unter Bedingungen
       straffrei sind, wird sich nichts an Stigmatisierung und Tabuisierung
       ändern“, kritisiert Reichinnek.
       
       Ende März hatte die [3][Bundesregierung eine Expert*innenkommission]
       eingesetzt. Diese prüft unter anderem, wie Schwangerschaftsabbrüche
       außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden könnten. Die Ergebnisse
       werden frühestens Ende März 2024 vorliegen. Was mit ihnen passiert, ist
       unklar.
       
       17 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
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   DIR Dinah Riese
       
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