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       # taz.de -- Bundesgerichtshof bestätigt: Berufsverbot für AfD-Richter Maier
       
       > Jens Maier war AfD-Abgeordneter und wollte wieder als Richter arbeiten.
       > Stattdessen wurde er in den Ruhestand versetzt. Der BGH sagt jetzt: zu
       > Recht.
       
   IMG Bild: Der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier im Bundesgerichtshof
       
       Karlsruhe taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Versetzung des
       AfD-Richters Jens Maier in den Ruhestand bestätigt. Wenn der
       Ex-AfD-Abgeordnete wieder als Richter arbeiten würde, wäre das Vertrauen in
       die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Justiz beeinträchtigt,
       entschied das Dienstgericht des Bundes beim BGH am Donnerstag. Der
       inzwischen 61-jährige Jurist Jens Maier arbeitete seit 1992 für die
       sächsische Justiz. 2017 wurde er für die AfD in den Bundestag gewählt. Bei
       der nächsten Wahl verpasste er knapp den Wiedereinzug und wollte wieder als
       Richter arbeiten.
       
       Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) versuchte das zu
       verhindern und [1][beantragte eine Versetzung von Maier in den Ruhestand.]
       Sie müsse eine „schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abwehren. Er
       konnte Mitte März 2022 noch zehn Tage am Amtsgericht Dippoldiswalde
       arbeiten, dann untersagte ihm das Richterdienstgericht Leipzig die
       Dienstgeschäfte. Im Dezember 2022 versetzte das gleiche Gericht Maier – wie
       von der Ministerin beantragt – in den Ruhestand.
       
       Das Dienstgericht des Bundes lehnte nun nicht nur die Revision ab. Es
       bestätigte auch ausdrücklich den von der sächsischen Justizministerin
       gewählten Weg einer präventiven Pensionierung. Die zugrundeliegende Norm –
       Paragraf 31 im Deutschen Richtergesetz – war bisher selten genutzt worden,
       etwa bei Richtern mit Kontakten in die Organisierte Kriminalität.
       
       Laut BGH muss ein Richter „jederzeit für die freiheitliche demokratische
       Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten, erklärte Rüdiger Pamp,
       der Vorsitzende Richter des Dienstgerichts. Diese Formel wurde auch bei
       Berufsverboten gegen Extremist:innen in den 1970er Jahren benutzt. Eine
       präventive Versetzung in den Ruhestand hält der BGH bei Maier für
       gerechtfertigt, [2][weil er sächsischer Obmann beim AfD-Flügel war], den
       der Verfassungsschutz bis zu seiner formalen Auflösung als „gesichert
       rechtsextremistische Strömung“ einstufte.
       
       ## Maier sieht sich nicht als Gefahr für sächsische Justiz
       
       Gegen die Erwartung, Maier werde künftig sein Amt unabhängig und
       vorurteilsfrei ausüben, spricht laut BGH auch ein Tweet, der 2019 von
       Maiers Twitter-Account veröffentlicht wurde: „Wenn Angeklagte ‚AfD-Richter‘
       fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“ Zwar behauptete er, der Tweet
       stamme von einem Mitarbeiter, doch er distanzierte sich nicht. Maier sei
       nicht Opfer einer „künstlich erzeugten Empörung“, geworden, so Pamp,
       sondern habe sie mit seinen Äußerungen selbst erzeugt, etwa indem er die
       NS-Aufarbeitung als „Schuldkult“ bezeichnete, mit dem endlich Schluss sein
       müsse.
       
       Anwalt Jochen Lober hatte vor allem argumentiert, dass Jens Maier zwischen
       Herbst 2017 und Herbst 2021 gar kein Richter war, sondern Abgeordneter. Die
       meisten beanstandeten Äußerungen seien unverwertbar, weil Maiers
       Richterpflichten in dieser Zeit ruhten. Darauf komme es aber nicht an, so
       der BGH. Entscheidend sei vielmehr der Eindruck, Maier werde künftig sein
       Verhalten als Richter an seinen persönlichen Ansichten statt an
       Rechtstreue, Objektivität und Allgemeinwohl ausrichten.
       
       Maier nahm an der Verhandlung persönlich teil und ergriff auch das Wort. Er
       beklagte sich, dass er „verteufelt“ werde. [3][Als Gefahr für das Ansehen
       der sächsischen Justiz sehe er sich nicht.] „In Dippoldiswalde wählen 35
       Prozent der Leute AfD. Wenn ich dort rede, vertrete ich Volkes Meinung.“
       Seine Versetzung in den Ruhestand ist keine Strafe und keine
       Disziplinarmaßnahme für Verfehlungen, sondern eine präventive Maßnahme.
       Maier bekommt weiterhin sein Ruhestandsgehalt von einigen Tausend Euro pro
       Monat.
       
       Das aber soll nicht so bleiben. Justizministerin Katja Meier hat Ende Juli
       zusätzlich noch ein Disziplinarverfahren gegen Maier eingeleitet, mit dem
       Ziel, ihn ganz aus dem Richteramt zu entfernen. Wann das
       Richterdienstgericht in Leipzig darüber entscheidet, ist noch offen.
       
       5 Oct 2023
       
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