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       # taz.de -- Wahlalter 16: Ziemlich spät
       
       > Die CDU hat ihren zähen Widerstand gegen das Wahlalter aufgegeben. Ein
       > Schritt, der mehr als überfällig ist.
       
   IMG Bild: Künftig sollen in Berlin auch 16-Jährige das Abgeordnetenhaus wählen dürfen
       
       Endlich wählen ab 16! Am Dienstag dieser Woche hat der schwarz-rote Senat
       den Gesetzentwurf für eine entsprechende Änderung der Berliner
       Landesverfassung beschlossen. Vorausgegangen waren jahrelange Debatten,
       passiert ist – abgesehen davon – herzlich wenig. Und das lag insbesondere
       an der CDU, die sich in der Vergangenheit mit Händen und Füßen gegen eine
       Absenkung des Wahlalters für die [1][Abgeordnetenhauswahlen] gewehrt hat.
       
       Immer wieder hieß es seitens der CDU, dass Jugendlichen die nötige Reife
       fehle und es nicht nachvollziehbar sei, dass 16-Jährige im Falle einer
       Wahlrechtsreform zwar nicht voll geschäftsfähig seien, aber wählen gehen
       dürften. Damit ließ die CDU völlig außer Acht, dass Jugendliche von Politik
       genauso betroffen sind wie volljährige Menschen und durch ein früheres
       Wahlalter aktiv in die Gestaltung ihrer Zukunft eingebunden werden.
       Initiativen wie [2][Fridays for Future] zeugen dabei davon, dass sich auch
       16-Jährige schon politisch engagieren und für ihre Belange einstehen.
       
       In Jubelstürme bricht man bei den Christdemokrat*innen auch jetzt
       nicht aus, das Projekt Wahlalter 16 hatte letztlich die SPD in den
       Koalitionsverhandlungen durchgedrückt. Klar ist: Das ganze Vorhaben wird
       trotzdem reichlich spät umgesetzt. Und es wirft wieder einmal die generelle
       Frage auf, warum sich Berlin und andere Bundesländer so lange gegen eine
       Wahlrechtsreform gesträubt haben beziehungsweise immer noch sträuben.
       
       Was das Wahlalter angeht, ist Deutschland ein einziger Flickenteppich.
       Direkt hinter der Berliner Stadtgrenze in Brandenburg dürfen 16-Jährige
       bereits seit 2014 den Landtag mitwählen. Im Saarland oder in Sachsen sind
       16-Jährige dagegen nicht einmal zu Kommunalwahlen zugelassen. Immerhin an
       diesem Punkt ist Berlin weiter: Die Bezirksverordnetenversammlungen darf
       man bereits mit 16 wählen.
       
       ## Nur rund zwei Prozent zusätzliche Stimmberechtigte
       
       Der zähe Widerstand der CDU gegen eine Reform legt den Verdacht nahe, dass
       es ihr lange nicht um ernsthafte politische Teilhabe ging. Vielleicht liegt
       dem plötzlichen Kurswechsel eine Einsicht zugrunde. Vielleicht hatte man
       auch kein Vertrauen in die Arbeit der Lehrkräfte, die das Fach „Politische
       Bildung“ an Berlins Schulen unterrichten. Vielleicht ist der [3][CDU] aber
       auch aufgefallen, dass die rund 50.000 zusätzlichen Stimmberechtigten nur
       rund zwei Prozent der 2,5 Millionen Wähler*innen in Berlin ausmachen und
       ihr damit nicht im Wesentlichen gefährlich werden.
       
       Sei's drum. Mit dem Senatsentwurf zur Verfassungsänderung geht Berlin zwar
       nun wahrlich nicht als innovativer Pionier voran, entgeht aber zumindest
       dem Schlamassel, in puncto zeitgemäßes Wahlrecht den Entwicklungen
       hinterzuhinken.
       
       16 Sep 2023
       
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