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       # taz.de -- Osnabrücks Einsparungen im ÖPNV: Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz?
       
       > Laut dem Juristen Thomas Groß verstößt Osnabrück mit seinen
       > ÖPNV-Einsparungen gegen das Klimaschutzgesetz. Er hat
       > Rechtsaufsichtsbeschwerde eingelegt.
       
   IMG Bild: Sollen künftig häufiger im Depot bleiben: Busse der Osnabrücker Stadtwerke
       
       Osnabrück taz | Blamabel für eine Stadt, die bis 2040 klimaneutral sein
       will, ist die Maßnahme des Osnabrücker Stadtrats ganz sicher, abschließend
       besiegelt nun aber wider Erwarten nicht: Um Geld zu sparen, soll der ÖPNV
       in Osnabrück eingeschränkt werden. Das beschloss der Rat der Stadt am
       Dienstag vergangener Woche. Doch nun gibt es gegen die Entscheidung eine
       Rechtsaufsichtsbeschwerde beim niedersächsischen Innenministerium, die den
       Entschluss zu Fall bringen könnte.
       
       Die stadteigenen Stadtwerke Osnabrück AG, die den ÖPNV betreiben, stehen
       [1][finanziell seit Langem massiv unter Druck], auch aus Eigenverschulden.
       Der Verkehrsbetrieb müsse deshalb einen „Beitrag zur Konsolidierung“
       leisten, heißt es in der Beschlussvorlage des Rates. „Allen Beteiligten ist
       bewusst, dass zum Teil negative Auswirkungen zu erwarten sind.“ Ab Februar
       2024 sollen die Maßnahmen greifen. Mehrere „Bedienungsabschnitte“ fallen
       dann weg; Buslinien werden dafür gekürzt. Hinzu kommen Taktreduzierungen.
       Bis zu 1,8 Millionen Euro soll das pro Jahr einsparen.
       
       Doch Thomas Groß, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und
       Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück, ist in der
       Beschlussvorlage bei „Auswirkungen auf den Klimaschutz
       (CO2-Ausstoß/Energieverbrauch)“ ein Kreuzchen aufgefallen. Das Kreuzchen
       steht im Formularfeld „keine“.
       
       Weniger ÖPNV, und das soll ohne Auswirkungen sein? Groß vermisst
       Untersuchungen, die das untermauern, Begründungen. Er hat beim
       niedersächsischen Innenministerium deshalb Rechtsaufsichtsbeschwerde
       eingereicht.
       
       Er habe das Innenministerium als Aufsichtsbehörde angerufen, „weil der Rat
       der Stadt Osnabrück bei seinem Beschluss über die Kürzung des Busverkehrs
       gegen das [2][Bundes-Klimaschutzgesetz] verstoßen hat“, sagt Groß der taz.
       „Die Stadt behauptet, ihr Beschluss habe keine Auswirkungen auf den
       Klimaschutz, obwohl sicher viele Leute auf das Auto umsteigen werden, das
       eine erheblich [3][schlechtere Klimabilanz hat]. Diese Problematik hätte
       sorgfältig geprüft werden müssen.“
       
       Folge das Ministerium seiner juristischen Einschätzung, müsse es den
       Beschluss aufheben und eine neue Prüfung über die Auswirkungen der
       Busverkehrskürzungen verlangen. Osnabrücks Rat nehme seinen Beschluss,
       „dass die Stadt bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden soll, ganz
       offensichtlich nicht ernst“. Groß hingegen, auch mit Umweltrecht befasst,
       nimmt die Sache ernst: Schon 2019 hat er im Umfeld von [4][„Scientists for
       Future Osnabrück“] den Vortrag „Können zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen
       eingeklagt werden?“ gehalten.
       
       Mittlerweile hat seine Beschwerde den Dienstweg zurück nach Osnabrück
       gefunden. „Das Innenministerium hat sie uns weitergeleitet“, sagt Arne
       Köhler, Sprecher der Stadt. „Derzeit nimmt das Rechtsamt eine Prüfung vor,
       ergebnisoffen.“ Bis zum 10. Oktober muss die Stadt eine Stellungnahme
       abgeben.
       
       Für die Grünen, die in Osnabrücks Rat die stärkste Fraktion stellen und
       zusammen mit der SPD den Kurs bestimmen, sind die Einsparpläne ein schweres
       Imageproblem. Jens Meier, ihr stadtentwicklungspolitischer Sprecher, und
       Heiko Panzer, der Sprecher für Mobilität der SPD-Fraktion, winden sich,
       wenn es um die „Anpassungen“ im Busnetz geht.
       
       „Dass wir die schmerzlichen Einschnitte mit Blick auf die
       [5][Verkehrswende] in unserer Stadt alles andere als gut finden, ist klar“,
       sagen sie. Allerdings sei es gelungen, „alles zu verhindern, was den Kern
       des Busangebots und des Busnetzes insgesamt angreifen würde“. Es hätte also
       weit schlimmer kommen können. Priorität habe jetzt, so Meier und Panzer,
       „der Erhalt der Stadtwerke und die Konsolidierung des Netzes“.
       
       ## Busse mit Attraktivitätsproblem
       
       Auch Volker Bajus, Fraktionsvorsitzender der Grünen und
       Landtagsabgeordneter in Hannover, ist mit den Einsparungen nicht glücklich.
       „Nach 2020, als wir das Netz um 17 Prozent erweitert hatten, müssen wir es
       jetzt um sechs Prozent kürzen.“ Und dann zählt er Gründe auf: den Mangel an
       Busfahrer*innen, den Rückgang der Fahrgastzahlen während Corona, die
       „Krisensituation der Stadtwerke“. All das habe den Schritt, bei
       nachfrageschwachen Linien zu kürzen, „unausweichlich“ gemacht. „Leere Busse
       durch die Stadt fahren zu lassen ist kein Klimaschutz.“
       
       Leere Busse? Auch die Rats-Beschlussvorlage spricht von „geringen
       Nutzerzahlen“ auf den von der Kappung betroffenen Strecken. Sebastian
       Philipp, Sprecher der Stadtwerke Osnabrück, bestätigt das: „Wir haben das
       ja nicht ausgewürfelt“, sagt er. „Auf den von den Einsparmaßnahmen
       betroffenen Teilstrecken war die Auslastung pro Fahrt wirklich sehr gering,
       mitunter im niedrigen einstelligen Bereich.“ Osnabrücks Busverkehr, scheint
       es, hat ein Attraktivitätsproblem.
       
       Was jetzt passiert, ist offen. Die Ratsgruppe FDP/Unabhängige
       Wählergemeinschaft hatte bereits vor dem Entschluss „flexible
       Bedienungsformen“ in die Diskussion geworfen, On- demand-Angebote,
       Anrufbusse, Bürgerbusse. Vielleicht sind diese Notlösungen aber auch gar
       nicht nötig – wenn Groß mit seiner Beschwerde Erfolg hat.
       
       28 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
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   DIR [5] /Verkehrswende/!t5328047
       
       ## AUTOREN
       
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