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       # taz.de -- Energieschulden in Berlin: Härtefallfonds wird kaum genutzt
       
       > Nur wenige Berliner:innen haben bislang Hilfen bei Energieschulden
       > beantragt. Der Senat rechnet dennoch damit, dass deren Zahl bald steigt.
       
   IMG Bild: Alles halb so wild? Folgt man den Zahlen des Senats, war Energiearmut bislang kein großes Thema
       
       Berlin taz | Die Anfang des Jahres aufgelegte Unterstützung für
       Berliner:innen, die von Strom- oder Gassperren bedroht sind, wird kaum
       genutzt. Bis Ende Juli wurden lediglich 608 Anträge auf Gelder aus dem
       Härtefallfonds Energieschulden gestellt, wobei nur in 178 Fällen auch
       tatsächlich Geld floss. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für
       Soziales auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus
       hervor. Zuerst hatte die Tageszeitung nd berichtet.
       
       Die Zahlen überraschen insofern, als nach offiziellen Angaben bereits im
       Jahr 2021 rund 14.000 Berliner Haushalte von Strom- oder Gassperren
       betroffen waren. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise musste
       davon ausgegangen werden, dass sich die Situation für von Energiearmut
       betroffene Berliner:innen massiv verschärft.
       
       Der vom rot-grün-roten Vorgängersenat [1][Ende vergangenen Jahres]
       aufgesetzte Härtefallfonds sollte und soll dabei „Sicherheit im Ernstfall“
       bieten, sagt Stefan Strauß, der Sprecher von Sozialsenatorin Cansel
       Kiziltepe (SPD). 20 Millionen Euro wurden für den Härtefallfonds im Rahmen
       des letzten [2][Nachtragshaushalts] locker gemacht, nur 280.000 Euro sind
       bisher geflossen. Waren die Befürchtungen vor massenhafter „Energiearmut“
       also übertrieben?
       
       Wohl kaum, heißt es von den Grünen. „Angesichts der Vielzahl von
       Berliner:innen, die von explodierenden Energiepreisen betroffen sind, sind
       gerade einmal 608 Antragsstellende ein Beleg dafür, dass der Härtefallfonds
       nicht genügend Menschen mit Energieschulden erreicht“, sagt Taylan Kurt,
       der sozialpolitische Fraktionssprecher zur taz.
       
       ## Grüne fordern aufsuchende Beratung
       
       Kurt verweist zudem auf die hohe Quote abgelehnter Anträge. Über die Hälfte
       davon betraf Haushalte, die, so Kurt, zwar „keine konkret terminierten
       Sperrandrohungen, aber schon konkrete Strom- und Gasschulden“ hatten. „Es
       bleibt offen, was aus diesen Personen in finanzieller Not geworden ist“,
       sagt der Grünen-Abgeordnete.
       
       Auch ansonsten liege bei der praktischen Umsetzung Hilfsmaßnahme vieles im
       Argen. Kurt ist überzeugt: „Damit der Härtefallfonds seinen Zweck erfüllt,
       muss der Senat den Fonds mit aufsuchender Beratung weiterentwickeln.“
       Anders gesagt: Viele Berliner:innen mit mittleren, niedrigen oder gar
       keinem eigenen Einkommen wüssten entweder nichts von der möglichen
       Unterstützung oder scheiterten an der Beantragung.
       
       Kein Grund zur Panik, erwidert die Sozialverwaltung. „Der Härtefallfonds
       ist breit bekannt“, sagt Sprecher Stefan Strauß. Nur der Run auf die Hilfe
       sei letztlich niedriger ausgefallen als befürchtet. Auch sei das Ende der
       Fahnenstange möglicherweise noch gar nicht erreicht. „Die hohen
       [3][Betriebskostennachzahlungen] könnten auch noch kommen“, sagt Strauß zur
       taz.
       
       Fonds soll verstetigt werden 
       
       So sind nach seinen Angaben seit Ende Juli dann auch bereits zahlreiche
       neue Anträge eingegangen. Stand Mittwoch dieser Woche komme man bereits auf
       eine Gesamtzahl von 811 Anträgen, „Tendenz stark steigend“. Inzwischen
       ziehe die Zahl der „Sperrandrohungen“ folglich sichtbar an.
       
       Immerhin: „Der Berliner Senat plant eine Verstetigung des Härtefallfonds“,
       heißt es in der jetzt veröffentlichten Antwort der Sozialverwaltung auf die
       Grünen-Anfrage. Im 4. Quartal 2023 wolle man die Entlastungsmaßnahme
       evaluieren. Dann sei es Sache des Abgeordnetenhauses, die entsprechenden
       Mittel zu beschließen und in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen.
       
       Bislang befindet sich an der entsprechenden Stelle des vom Senat
       vorgelegten Haushaltsgesetzentwurfs lediglich ein sogenannter Merkposten –
       in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr.
       
       7 Sep 2023
       
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