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       # taz.de -- Datentransfer in die USA: Klage gegen EU-Beschluss
       
       > Ein EU-Parlamentarier klagt wegen mangelnden Rechtsschutzes bei der
       > Nutzung von Facebook oder Google in den USA. Aussichten: fraglich.
       
   IMG Bild: Hier rein, da raus: Datenaustausch zwischen der EU und den USA
       
       Berlin taz | Die EU-Kommission hätte keinen Freibrief für den Transfer
       europäischer Daten in die USA geben dürfen. Davon ist der französische
       Abgeordnete Philippe Latombe überzeugt – und klagte jetzt beim EU-Gericht
       (EuG) gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Data Privacy Framework
       der USA.
       
       Viele Unternehmen wie etwa Facebook oder Google übermitteln Daten von
       EU-Bürger:innen in die USA, um sie dort zu speichern oder zu verarbeiten.
       Dies ist aber nur dann zulässig, wenn in den USA ein „im Wesentlichen
       gleichartiger“ Datenschutz besteht. Damit dies nicht in jedem Einzelfall
       organisiert werden muss, machten die USA generelle Zusagen zum Datenschutz,
       die zwar von der EU-Kommission akzeptiert wurden, nicht aber vom
       Europäischen Gerichtshof (EuGH).
       
       Der EuGH hatte bereits 2015 den Safe-Harbour-Beschluss der EU-Kommission
       und 2020 auch den [1][Privacy-Shield]-Beschluss für nichtig erklärt. Er
       kritisierte jeweils, dass US-Geheimdienste auf Daten von EU-Bürger:innen
       zugreifen dürfen und diese keinen ausreichenden Rechtsschutz haben.
       
       Inzwischen gibt es einen dritten Anlauf. Im März 2022 haben sich
       EU-Kommission und US-Regierung auf den [2][Data Privacy Framework]
       geeinigt. Im Oktober 2022 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden eine
       entsprechende Executive Order. Neu dabei ist, dass die EU-Bürger:innen ein
       spezielles US-Gericht (Data Protection Review Court) anrufen können. Im
       Juli 2023 hat die EU-Kommission den Datenschutzrahmen der USA per Beschluss
       für „angemessen“ erklärt.
       
       ## Max Schrems plant einen anderen Weg
       
       Dagegen klagt nun der Abgeordnete Latombe, der der Mitte-Partei MoDem
       angehört, beim EuG in Luxemburg. Der US-Datenschutz sei immer noch
       unverhältnismäßig schlecht. Seine Klage dürfte aber unzulässig sein, weil
       er durch den Kommissionsbeschluss nicht „individuell“ betroffen ist.
       
       Der Österreicher Max Schrems, der mit seinen Klagen die Safe-Harbour- und
       Privacy-Shield-Arrangements zu Fall brachte, plant einen anderen Weg.
       Sobald sich Unternehmen auf den neuen Data Privacy Framework berufen, wird
       er dagegen vor nationalen Gerichten klagen, die den Fall dann dem EuGH
       vorlegen. Dieser Weg dürfte zulässig sein.
       
       10 Sep 2023
       
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