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       # taz.de -- EU-Urteil zu illegaler Abschiebung: Frontex muss nicht zahlen
       
       > Das Europäische Gericht lehnt die Klage einer syrischen Familie ab. Sie
       > war unter Frontex-Beteiligung illegal aus Griechenland abgeschoben
       > worden.
       
   IMG Bild: In Mytilini auf Lesbos: Sicherheitsleute bewachen eine Massenabschiebung
       
       Freiburg taz | Die EU-Grenzschutzagentur Frontex haftet nicht für Schäden
       wegen einer rechtswidrigen Abschiebung aus Griechenland – obwohl
       Frontex-Beamte beteiligt waren. Dies entschied das Europäische Gericht
       (EuG) am Mittwoch in Luxemburg und lehnte die Klage einer syrischen
       Flüchtlingsfamilie ab.
       
       Die syrischen Eltern mit ihren vier Kindern waren im Oktober 2016 in einem
       größeren Boot gemeinsam mit rund 100 anderen Flüchtlingen auf der
       griechischen Insel Milos angekommen. Sie wurden dann zu einem griechischen
       Flüchtlingszentrum auf die Insel Leros verlegt, wo sie um Asyl baten. Eine
       Woche später wurde der Familie gesagt, sie werde jetzt gemeinsam mit
       anderen Flüchtlingen nach Athen geflogen.
       
       Doch schon an Bord des Flugzeugs war die Atmosphäre gespenstisch. Neben
       jedem Flüchtling saß ein Polizist, die Luken waren verdunkelt, niemand
       durfte sprechen. Das Flugzeug landete dann in der Türkei. Trotz ihres
       Asylantrags, der sicher Erfolg gehabt hätte, war die syrische Familie
       abgeschoben worden. Ein in dieser Form selbst für griechische Verhältnisse
       außergewöhnlicher Vorgang.
       
       Da auch Frontex-Polizisten an Bord des Flugzeugs waren, klagte die Familie
       mithilfe einer niederländischen Anwaltskanzlei gegen Frontex auf
       Schadenersatz. Sie verlangte 96.000 Euro materiellen Schadenersatz, weil
       sie von der Türkei aus zu Verwandten [1][nach Erbil in den Nordirak]
       weiterfliehen musste und nun dort ihren Unterhalt finanzieren muss.
       
       ## Für die Abschiebung sei allein Griechenland zuständig
       
       Außerdem sollte Frontex 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, um die Angst
       (insbesondere der Kinder) bei der Abschiebung und bei der gefährlichen
       Flucht in den Irak zu kompensieren. Die illegale Abschiebung wäre nicht
       erfolgt, wenn Frontex seine Pflicht zur Wahrung der Menschenrechte erfüllt
       hätte, so die Familie.
       
       Das Europäische Gericht, das unter anderem für Klagen gegen EU-Agenturen
       wie Frontex zuständig ist, erklärte die Klage der Familie nun für
       unbegründet. Für die Entscheidung über die Abschiebung seien ganz allein
       die griechischen Behörden zuständig gewesen, so die Richter:innen. Die
       Aufgabe von Frontex beschränke sich darauf, solche Abschiebungen zu
       unterstützen.
       
       Außerdem, so das EuG weiter, seien die Kosten der Folgeflucht in den Irak
       nicht Frontex anzulasten. Die Familie habe Angst vor einer [2][Abschiebung
       aus der Türkei nach Syrien] gehabt, weil sie sich in der Türkei nicht beim
       zugewiesenen Flüchtlingszentrum gemeldet, sondern eigenmächtig ein Haus
       gemietet hatte. Die niederländischen Anwälte wollen nun mit den Klägern
       beraten, ob sie Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), ebenfalls in
       Luxemburg, einlegen.
       
       ## Griechenland musste 75.000 Euro zahlen
       
       In einem anderen Rechtsstreit hatte die syrische Familie bereits Erfolg.
       Eine Klage gegen Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) in Straßburg endete mit einer gütlichen Einigung.
       Griechenland räumte seinen Fehler bei der Abschiebung ein und zahlte der
       Familie insgesamt 75.000 Euro. Mit dem Geld hat sie in Erbil eine Pizzeria
       aufgebaut und lebt auch heute noch dort.
       
       Der Prozess gegen Frontex dient vor allem der grundsätzlichen Klärung, wann
       [3][die EU-Grenzschutzagentur für Rechtsbrüche bei Abschiebungen und
       Pushbacks mitverantwortlich ist]. „Wir müssen einen langen Atem haben“,
       sagt Karl Kopp von Pro Asyl, das an den Klagen mitgewirkt hat. Derzeit
       werden schon weitere Klagen gegen Frontex in anderen Konstellationen
       vorbereitet. „Wenn EU-Staaten und Frontex zusammenarbeiten, kann es nicht
       sein, dass die Frontex-Agentur immer als die große Unschuldige gilt.“
       
       6 Sep 2023
       
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