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       # taz.de -- Lauterbachs Cannabis-Pläne im Kabinett: 25 Gramm pro Tag werden legal
       
       > Die Bundeskabinett beschließt die Teillegalisierung von Cannabis für
       > Erwachsene. Polizei und Union ätzen vorab noch einmal gegen das Vorhaben.
       
   IMG Bild: Die Ampel will Gras für Erwachsene freigeben: CDU und CSU sind empört
       
       Berlin dpa/rtr | Das Bundeskabinett hat nach Angaben aus Regierungskreisen
       am Mittwoch einem Gesetzentwurf zugestimmt, der eine Teillegalisierung des
       Cannabis-Anbaus und -Konsums vorsieht. Der Entwurf von Gesundheitsminister
       Karl Lauterbach (SPD) sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm
       Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können
       Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.
       
       In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den
       privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für
       Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden.
       Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen
       zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will Obergrenzen für den
       Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.
       
       Kurz vorher gab es harsche Kritik an der [1][Cannabis-Legalisierung in
       Deutschland]. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht massiven
       Nachbesserungsbedarf bei den Plänen. Auch mehrere CDU-Politiker
       bekräftigten ihre Vorbehalte.
       
       ## Warnungen vor mehr Arbeit für Polizei und Justiz
       
       Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, sagte der Deutschen
       Presse-Agentur, trotz breiter Kritik habe Lauterbach nur kleine Änderungen
       vorgenommen. Das Beste sei, wenn die Bundesregierung den Entwurf jetzt
       stoppe und Lauterbach die Aufgabe erteile, massiv nachzubessern. Es fehle
       eine ausreichend lange Übergangsphase, was „zwangsläufig zu massiven
       Unsicherheiten, wenn nicht Konflikten zwischen Behörden und Bevölkerung“
       führen werde, bemängelte Kopelke.
       
       Der Polizei werde der Entwurf große Probleme bereiten. Polizei und Justiz
       würden nicht ent-, sondern vielmehr belastet. In einer früheren
       Stellungnahme hatte die GdP auch Befürchtungen geäußert, dass der
       Schwarzmarkt wachsen und die Verkehrssicherheit leiden würden.
       
       Auch die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Herbert Reul
       und Armin Schuster, sowie Hessens Justizminister Roman Poseck (alle CDU)
       sehen den Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Koalition kritisch. „Mit diesem
       Gesetz wird ein kompletter Kontrollverlust verbunden sein“, sagte Schuster
       dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Reul warnte, die Ampelkoalition
       werde damit Polizei und Justiz nicht etwa weniger, sondern stärker
       belasten. Poseck warf der Ampelkoalition vor, einen „faulen Kompromiss“
       geschlossen zu haben, „der Nachteile auf allen Seiten mit sich bringt“.
       
       ## Viele Regeln müssen kontrolliert werden
       
       Der Deutsche Richterbund hatte bereits erklärt, die vielen speziellen
       Regeln zu Cannabis-Clubs und zum Anbau und zur Abgabe der Droge, die mit
       der Legalisierung kommen sollen, müssten kontrolliert und Verstöße geahndet
       werden. Der Berufsverband befürchtet daher mehr Arbeit für die Justiz.
       
       Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte hingegen den Zeitungen der
       Funke Mediengruppe (Mittwoch): „Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine
       pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird.“
       Es werde beobachtet, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähre. „Generell
       gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren
       können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen“, so Buschmann.
       
       Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) strebt für Autofahrer
       Grenzwerte an. „Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für
       Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a
       Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen
       werden kann“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Bild“ (Mittwoch). Der
       Paragraf legt die Promille-Grenze beim Alkohol fest, ab der Autofahrer
       ordnungswidrig handeln.
       
       Die rechtspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Carmen Wegge, sprach
       sich für eine Legalisierung der Droge aus. „Der Vorteil der
       Cannabis-Legalisierung ist, dass wir zum einen [2][den Kinder- und
       Jugendschutz] stärken werden, dass wir den Gesundheitsschutz in den
       Vordergrund stellen und den Schwarzmarkt bekämpfen“, sagte sie der
       Deutschen Presse-Agentur. „Wir stellen fest, dass das Cannabis-Verbot dazu
       geführt hat, dass eigentlich gar keine Aufklärungsarbeit an Schulen
       stattfindet.“
       
       Jugendliche unter 18 Jahren, die mit Cannabis aufgegriffen werden, sollen
       nach den Gesetzesplänen zu Präventionskursen verpflichtet werden können.
       
       16 Aug 2023
       
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