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       # taz.de -- Nach Bruch des Kirchenasyls in Viersen: Doch keine Abschiebung
       
       > Ein irakisches Paar, das für eine Abschiebung aus einem Kirchenasyl bei
       > Viersen gezerrt wurde, wird nicht ausgewiesen. Die Stadt schaltete sich
       > ein.
       
   IMG Bild: Viersens Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) schaltete sich in den Fall ein
       
       Düsseldorf/Viersen epd/dpa | Nach dem [1][Bruch des Kirchenasyls in einer
       evangelischen Gemeinde im nordrhein-westfälischen Kreis Viersen] wird das
       betroffene Ehepaar offenbar doch nicht nach Polen überstellt. Die Viersener
       Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) habe am Montagnachmittag die
       Ausländerbehörde der Stadt angewiesen, die Abschiebehaft des aus dem Irak
       geflüchteten Paars außer Vollzug zu setzen, bestätigte ein Sprecher der
       Kommune dem Evangelischen Pressedienst (epd).
       
       Da am Dienstag die durch das Dublin-Abkommen festgelegte sechsmonatige
       Frist für die Überstellung nach Polen abläuft, wird laut dem Anwalt der
       Flüchtlinge nun ein nationales Asylverfahren in Deutschland durchgeführt.
       
       Noch kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Eilantrag
       gegen die Abschiebung abgelehnt, wie der Anwalt dem epd mitteilte. Die
       Überstellung sollte ursprünglich am Dienstag per Auto aus Darmstadt
       erfolgen, wo sich die beiden Iraker bislang in Abschiebehaft befanden.
       
       Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, das Ökumenische Netzwerk Asyl in
       der Kirche in NRW und die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche
       hatten am Montagmorgen die Behörden aufgefordert, die Asylbewerber nicht
       nach Polen zurückzuführen und den Fall erneut zu prüfen.
       
       ## Die Frau brach zusammen, das Paar spürt große Angst
       
       Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil die Behörden entgegen einer
       Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der rheinischen Landeskirche die
       Eheleute bei einer unangekündigten Hausdurchsuchung am 10. Juli in der
       evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck in Haft genommen hatten.
       Das kurdische Paar sollte danach vom Flughafen Düsseldorf aus nach Polen
       gebracht werden. Wegen eines Zusammenbruchs der Frau wurde die
       Rücküberstellung damals aber abgebrochen.
       
       Das kurdisch-irakische Paar war 2021 aus seiner Heimat geflohen und hatte
       ab Mai 2023 in der Gemeinde im Kirchenasyl gelebt, um nicht im Rahmen des
       Dublin-Abkommens nach Polen überstellt zu werden. In Polen seien die
       Eheleute bereits auf ihrer Flucht über Belarus in einem geschlossenen Lager
       festgehalten und „unmenschlich behandelt“ worden, erklärten die
       Organisationen um Pro Asyl. Das Paar habe Gewalt von polnischen
       Sicherheitskräften erlebt und sei nun in großer Angst.
       
       Bei der Räumung des Kirchenasyls sei „völlig außer Acht gelassen worden“,
       dass das Paar bereits schwer traumatisiert gewesen und die Frau deswegen
       schon länger in psychiatrischer Behandlung sei, kritisierte die Pfarrerin
       der Gemeinde, Elke Langer. Die Initiativen betonten zudem, Kirchenasyle
       müssten auch künftig geschützte Räume bleiben, „die für die Behörden tabu
       sind“.
       
       ## Gemeinden sollen vorher informiert werden
       
       Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind
       Jochims, verlangte [2][“eine gründliche Aufarbeitung“ des behördlichen
       Vorgehens]. Die Vereinbarung zum Kirchenasyl in NRW sieht vor, dass
       Gemeinden möglichst vorher von den Ausländerbehörden über geplante
       aufenthaltsbeendende Maßnahmen informiert werden sollten.
       
       Auch das nordrhein-westfälische Integrationsministerium begrüßte den Stopp
       der Rücküberstellung des betroffenen irakischen Ehepaars nach Polen. „Das
       Land hat sich hier aktiv eingebracht und stets betont, dass das Institut
       des Kirchenasyls einen wichtigen Beitrag leistet, um in schwierigen
       Einzelfällen Lösungen zu finden, die auf der einen Seite den rechtlichen
       Rahmen wahren und gleichzeitig besondere Härten verhindern können“, teilte
       das Ministerium am Montagabend mit.
       
       Davon losgelöst werde das Land die landesbezogenen [3][Abläufe in Fällen
       des Kirchenasyls] aktualisieren und den Erlass zum Kirchenasyl erneuern, so
       das Ministerium. Zudem wolle das Land den in Corona-Zeiten ausgesetzten
       Dialog mit Landeskirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (Bamf) zeitnah fortsetzen.
       
       25 Jul 2023
       
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