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       # taz.de -- Gesetzesentwurf des Justizministeriums: Neue Doppel-Namen braucht das Land
       
       > Die Ampel will im August einen Gesetzentwurf zum Namensrecht beschließen.
       > Künftig soll es allgemein möglich sein, Doppelnamen zu bilden.
       
   IMG Bild: Britta und Olaf Ernst-Scholz, könnte dieses Ehepaar nach dem neuen Namensrecht heißen
       
       Berlin taz | „So zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton“
       nannte Justizminister Marco Buschmann (FDP) in einer Pressemitteilung im
       April das deutsche Namensrecht. [1][Damals hatte sein Ministerium einen
       Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
       veröffentlicht]. Am Montag nun teilte das Justizministerium mit, dass das
       Bundeskabinett den Entwurf noch in diesem Monat beschließen will.
       
       Buschmann teilte auf X (früher Twitter) mit, ihm seien bei der Reform drei
       Dinge wichtig: echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, eine
       Erleichterung der Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder sowie mehr
       Rücksicht für die Namenstraditionen nationaler Minderheiten.
       
       Zukünftig soll es allgemein möglich sein, Doppelnamen für alle Kinder und
       Ehegatt*innen zu bilden. Ein Beispiel: Wollten bisher ein Olaf Scholz
       und eine Britta Ernst heiraten, konnten sie Scholz oder Ernst als Ehenamen
       bestimmen. Wählen sie den Namen Ernst, könnte Olaf einfach Olaf Ernst,
       Ernst-Scholz oder Scholz-Ernst heißen. Ein Kind der beiden würde den
       Nachnamen Ernst tragen. Künftig ist es möglich, dass ein aus beiden Namen
       gebildeter Doppelname als Ehename bestimmt wird. Auch die Kinder erhalten
       diesen dann als Geburtsnamen. Zudem soll klarer als bisher geregelt werden,
       dass die Eheleute ihre jeweiligen Familiennamen behalten.
       
       ## Ein „Meshing“ der Namen wird nicht ermöglicht
       
       Nichteheliche Lebensgemeinschaften können zwar künftig für ihre Kinder
       einen Doppelnamen wählen, jedoch weiterhin keinen gemeinsamen Familiennamen
       tragen. An diesem „bewährten Grundsatz“ wolle man festhalten, so ein
       Sprecher des Justizministeriums. Ein „Meshing“, also eine Verschmelzung der
       beiden Namen (Beispiel Scholz-Ernst: Schernst), soll ebenfalls nicht
       ermöglicht werden. Die einzelnen Namen sollen „klar erkennbar bleiben“,
       sagte der Sprecher.
       
       Für Scheidungs- und Stiefkinder soll das Namensrecht weniger restriktiv
       werden. Legt das betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen
       ab, kann zukünftig auch das Kind den wieder geänderten Namen des
       Elternteils erhalten.
       
       Bei Angehörigen nationaler Minderheiten [2][wie beispielsweise den Sorben]
       soll eine geschlechtsangepasste Namensänderung ermöglicht werden. In
       slawischen Sprachen ist es üblich, dass Namen eine weibliche Abwandlung
       besitzen.
       
       ## Reform könnte 2025 in Kraft treten
       
       Der Gesetzentwurf sei seit April „auf Grundlage der eingegangenen
       Stellungnahmen und der Rückmeldungen aus den anderen Ressorts punktuell
       angepasst worden“, wie es aus dem Justizministerium gegenüber der taz
       heißt. Letzte Abstimmungen hierzu innerhalb der Bundesregierung seien noch
       nicht abgeschlossen. „Wesentliche Inhalte des Entwurfs“ hätten allerdings
       keine Änderung erfahren.
       
       Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Buschmann, er hoffe, dass
       der Gesetzentwurf spätestens bei der Klausurtagung auf Schloss Meseberg am
       30. August beschlossen werde. Über den Zeitpunkt der parlamentarischen
       Beratung entscheide dann der Bundestag. Die geplante Gesetzesreform könnte
       am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
       
       14 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0411_Namensrecht.html
   DIR [2] /Sorben-fordern-Anerkennung/!5944488
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jonas Grimm
       
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