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       # taz.de -- Ersatzfreiheitsstrafe in Berlin: Mehr Knast für arme Menschen
       
       > In Berlin sitzen immer mehr Menschen Ersatzfreiheitsstrafen ab. Die
       > Initiative Freiheitsfonds beklagt Unverhältnismäßigkeit und fürchtet
       > steigende Zahlen.
       
   IMG Bild: Fahren ohne Fahrschein muss man sich leisten können
       
       Berlin taz | Wer eine gerichtlich verordnete Geldstrafe nicht bezahlen
       kann, muss nach geltendem Gesetz eine sogenannte [1][Ersatzfreiheitsstrafe]
       verbüßen. Sprich: in den Knast. Wie aus einer Anfrage der Deutschen Presse
       Agentur an die Senatsjustizverwaltung hervorgeht, waren das im ersten
       Halbjahr 2023 in Berlin bereits 1.606 Menschen.
       
       Und die Tendenz ist steigend. Im gesamten Jahr 2022 mussten 2.390 Menschen
       eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. In den beiden Vorjahren waren es
       coronabedingt weit weniger, da die Vollstreckung ausgesetzt war.
       
       Ein häufig zugrundeliegendes Delikt ist das Fahren ohne Fahrschein, im
       Strafgesetzbuch unter Paragraf 265a als „Erschleichen von Leistungen“
       geregelt. Von Januar bis Juni 2023 mussten deswegen 317 Menschen eine
       Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Im Jahr 2022 waren es noch 414.
       
       Arne Semsrott, von der [2][Initiative Freiheitsfonds], die bislang 838
       Menschen aus Gefängnissen freigekauft hat, davon ein Viertel in Berlin,
       prophezeit auch weiter zunehmende Ersatzfreiheitsstrafen: „Wirtschaftskrise
       und Inflation bedeuten, dass sich die Situation für viele Menschen
       perspektivisch verschlechtert. Dann wird es auch mehr Leute geben, die ihre
       Strafen nicht zahlen können und im Gefängnis landen.“
       
       ## Steigende Zahlen befürchtet
       
       Aus einer Erhebung der JVA Hakenfelde geht hervor, dass ohnehin besonders
       Menschen von der Regelung betroffen sind, die eigentlich
       unterstützungsbedürftig wären. Bis zu 85 Prozent der Ersatzinhaftierten
       sind arbeitslos, etwa 38 Prozent wohnungslos, dazu seien fast alle
       verschuldet und viele hätten Sucht- und psychische Erkrankungen.
       
       Semsrott beklagt, dass die verhängten Tagessätze gerade für
       armutsbetroffene Menschen unverhältnismäßig hoch angesetzt seien. „Eine
       übliche Strafe für das wiederholte Fahren ohne Fahrschein sind 30
       Tagessätze à 15 Euro, also insgesamt 450 Euro. Menschen mit
       Bürger*innengeld oder ohne Einkommen können das nicht bezahlen“, sagt
       er.
       
       Eine Reduzierung der Mindesttagessätze auf 5 Euro, wie es die Berliner
       Generalstaatsanwältin Margarete Koppers im Januar Staatsanwält*innen
       und Anwält*innen empfahl, sei deshalb auf Landesebene ein guter Vorstoß,
       so Semsrott. Aus einer Recherche des Neuen Deutschlands ging jedoch erst im
       Juli hervor, dass dieser Mindestsatz in der Berliner Justiz bisher nur
       selten Anwendung findet.
       
       Aus Semsrotts Sicht müsse neben der konsequenteren Anwendung die Höhe des
       Mindestsatzes weiter reduziert werden, um Verhältnismäßigkeit herzustellen.
       „Das Existenzminimum muss beachtet werden. Bei zu hohen Tagessätzen wird
       das schnell überschritten. Bei wirklich kleinen Einkommen sollte man
       deshalb auf 1 Euro runtergehen“, sagt er. Eigentlich fordert er die
       Entkriminalisierung, also die Abschaffung des Paragrafen 265a. Eine
       Alternative wäre vergünstigter oder kostenloser ÖPNV.
       
       Im Juni hatte der Bundestag beschlossen, [3][die Berechnungsregelung
       anzupassen]. Während bisher für 60 Tagessätze auch 60 Tage Freiheitsentzug
       verhängt wurden, sind es von nun an noch 30, also die Hälfte.
       
       8 Aug 2023
       
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