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       # taz.de -- Hamburgs Linke fordert Taubensteuer: Plustern ist nicht Fliegen
       
       > Hamburgs Tauben geht es schlecht. Der Senat wäre verpflichtet, etwas zu
       > tun. Statt ihn dazu aufzufordern, lenkt Die Linke davon per Quatschantrag
       > ab.
       
   IMG Bild: Hamburgs Tauben geht's schlecht. Und es wird auch schlecht für sie gekämpft
       
       Was ist schlechter als einfach nur schlechte Politik? Schlechte Politik,
       die gute, also relevante Themen in die Grütze reitet, also beispielsweise
       indem man eine Maßnahme als Lösung für ein Problem fordert, die nicht nur
       auf die Falschen zielt, sondern die obendrein auch das Legalitätsprinzip
       verletzt. Eine Lösung also, die keine Aussicht auf Realisierung hätte, weil
       es sie nicht geben darf. Die aber auch das eigentliche Thema komplett
       verfehlt. Wie das geht, führt mustergültig die Hamburger Linksfraktion
       [1][in Sachen Stadttauben] vor.
       
       Denn ja, Hamburgs Tauben haben ein ernstes Problem mit ihrer Stadt.
       Wahrscheinlich geht es nirgends in Deutschland den verwilderten Nachkommen
       der geflüchteten Haustauben – Rassetauben, Sporttauben, Brieftauben und was
       es sonst noch so gibt – schlechter als dort. Eigentlich verzichtet ja keine
       Stadt, die etwas auf sich hält und Tierschutz als Staatsziel ernst nimmt,
       auf eine angemessene Menge an Taubenschlägen.
       
       Die sind nicht nur sinnvoll, um die Verunreinigungen einzudämmen – die
       nerven, wie alle wissen, bei denen schon mal Tauben auf Balkon oder
       Fensterbank genistet haben. Sie sind zudem die einzige Möglichkeit,
       tierschutzgerecht die Population einzudämmen sowie den Ernährungs- und
       Gesundheitszustand der Vögel im Blick zu behalten.
       
       Der Tierschutzverein Hamburg hat diese Pflichtverletzung seitens der
       Verwaltung dokumentiert und moniert. Auch hat er ein juristisches Gutachten
       aus Berlin in die Hamburger Debatte eingebracht, das sehr schlüssig belegt,
       dass Hamburgs Unterlassen rechtswidrig ist. Mahnwachen und Ähnliches
       veranstaltet er auch.
       
       ## Warum klagt der Tierschutzverein nicht?
       
       Warum der Verein trotzdem, als einzig klageberechtigte Körperschaft, darauf
       verzichtet, die durch Unterlassen Schuldige an der Misere, also Justiz- und
       Tierschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne) vor den Kadi zu zitieren – wir
       wissen es nicht. Hat man das Tierschutz-Verbandsklagerecht denn vor zehn
       Jahren nur erkämpft, um es zu haben, nicht um es endlich auch einmal zu
       nutzen?
       
       Aber wirklich blöde und kontraproduktiv ist, wie gesagt, aufs reale Problem
       mit Quatschvorschlägen zu reagieren. Und das genau tut die Linksfraktion.
       Einerseits, indem sie auf die Halter*innen zielt, statt auf die
       Verwaltung, also auf die Regierten statt auf die Regierung. Und
       andererseits, indem sie von der nur verlangt, „auf Landesebene zu prüfen,
       eine Steuer auf das Haltung und Züchten von Tauben zu erheben“. Um, wie es
       im Antrag weiter heißt, „die Einnahmen dieser Tauben-Steuer zweckgebunden
       dem Taubenschutz zukommen zu lassen“.
       
       Für den Bericht zur Prüfung lässt die Linke [2][dem Senat Zeit bis 31.
       Dezember.] Die taz kann die Kernaussage jetzt schon liefern: Da nach
       Paragraf 3 Absatz 1 der Abgabenordnung in Deutschland Steuern nicht
       zweckgebunden sind, ist das Ergebnis der Prüfung negativ ausgefallen.
       Klappe zu. Und Tauben verenden weiter elendiglich.
       
       Aber selbst wenn man eine große Taubenhaltungsbürokratie hätte einführen
       und eine Taubenhaltungsgebühr erheben können – was möglicherweise die
       Aussetzung von Tieren durch zahlungsunwillige Halter*innen nach sich
       gezogen hätte – wäre das Projekt an der Sache vorbeigegangen. Die Einnahmen
       zu steigern ist nämlich eine Antwort auf Geldmangel, der ja gar nicht
       vorliegt. Es ist aber keine Antwort aufs bräsige und offenkundig
       rechtswidrige Nichtstun, das Hamburgs Verwaltung sich im Hinblick auf die
       geplagten Tauben leistet.
       
       Das Land ist nicht zu arm, die notwendigen baulichen und tierschützerischen
       Maßnahmen zu ergreifen, die Bezirke dazu zu ermutigen, oder die Einrichtung
       von Taubenschlägen durch Private zu fördern. Hamburg könnte aus dem
       Haushalt heraus locker ein professionelles Taubenmonitoring und
       Taubenmanagement bestreiten. Das wäre ihre Pflicht. An die würde eine
       politikfähige Opposition die versagende Landesregierung erinnern.
       Stattdessen hilft die Linke dem Senat, sie zu vergessen. Zum Ärger vieler
       Bürger*innen. Und zum Leidwesen der Tauben.
       
       9 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Tauben-in-der-Stadt/!5941733
   DIR [2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgang/78416
       
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