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       # taz.de -- Abschiebung nach Suizidversuch: Schutzraum bietet keinen Schutz
       
       > Eine lesbische Tunesierin wird abgeschoben, als sie in einer
       > psychiatrischen Fachklinik behandelt wird. Das soll sich nicht
       > wiederholen, so das Land.
       
   IMG Bild: In Tunesien mit Haft bedroht: Zwei Frauen küssen sich in der Öffentlichkeit
       
       Rendsburg taz | Die Fachklinik Rickling nimmt in dem gleichnamigen
       3.000-Einwohner*innen-Ort ein weites, parkähnliches Gelände ein.
       Rasenflächen und Büsche liegen zwischen den Wohn- und Behandlungsgebäuden
       der psychiatrischen Klinik, ein großzügiger Pavillon ist der Kunsttherapie
       vorbehalten. Eine Atmosphäre, um durchzuatmen und um gesund zu werden. Doch
       in der Nacht zum Donnerstag der vergangenen Woche fuhr die Grenzpolizei vor
       und holte eine Patientin aus ihrem Zimmer: Die 37-jährige Mariem F., die
       aus Tunesien stammt, wurde abgeschoben.
       
       Die Aktion, die [1][in der Verantwortung des Bundes] lag, war formal
       rechtens – dennoch ist das Entsetzen von Geflüchtetenorganisationen groß.
       Das Grün-geführte Sozial- und Integrationsministerium in Kiel arbeitet nun
       daran, solche Fälle künftig anders zu handhaben.
       
       „Dass eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus
       erfolgt, ist ein Skandal“, erklärt Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte
       der evangelisch-lutherischen Nordkirche – die Fachklinik Rickling ist eine
       evangelische Einrichtung. „Der Schutzraum Krankenhaus ist eine
       Voraussetzung für die Gesundung und darf nicht angetastet werden.“
       
       Protest kommt auch von Stefan Schmidt, dem Flüchtlingsbeauftragten des
       Landes: „Ich habe es erst gar nicht geglaubt“, [2][sagte er dem NDR]. Er
       befürchtet Schlimmes für die 37-Jährige: Ihr drohe bei einer Auslieferung
       nach Tunesien „Gefahr für Leib und Leben“.
       
       ## Queeren Menschen drohen in Tunesien harte Strafen
       
       Mariem F. ist lesbisch – in ihrem Herkunftsland Tunesien stehen darauf
       harte Strafen. So wurde ein männliches Paar im Juli 2020 zu je einem Jahr
       Haft verurteilt, berichtet der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands.
       Männern, die einer homosexuellen Beziehung beschuldigt werden, drohen so
       genannte „Anal-Tests“, Untersuchungen des Afters, bei denen Behörden
       herausfinden wollen, ob die Männer Analverkehr hatten. Die Untersuchung hat
       keine wissenschaftliche Grundlage und gilt, wenn sie unter Zwang
       stattfindet, nach internationalen Maßstäben als Folter.
       
       „Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind verboten und können in
       Tunesien strafverfolgt werden“, [3][warnt das Auswärtige Amt in seinen
       aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen]. „Vermeiden Sie Zeichen der
       Zuneigung in der Öffentlichkeit.“
       
       Auch lesbischen Frauen drohen Haft oder Zwangsbehandlungen, denn
       Homosexualität gilt als Krankheit. Mariem F. war zuerst nach Schweden
       geflohen, wo sie einen Asylantrag stellte. Der wurde abgelehnt, die Frau
       reiste daraufhin weiter nach Deutschland und landete in Schleswig-Holstein.
       Doch nach den Regeln des Dublin-Abkommens ist innerhalb Europas das Land
       zuständig, in dem der erste Asylantrag gestellt wird. „Damit soll die
       Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert oder begrenzt werden“, heißt
       es auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
       
       Dass direkt aus einer Klinik abgeschoben wird, ist selten, kommt aber vor:
       So wurde [4][der Jordanier Mohammed K.] im September vergangenen Jahres aus
       dem Uniklinikum Leipzig abgeholt und in die Dresdner Abschiebehaftanstalt
       gebracht. Er hatte sich zuvor selbst verletzt und mit Suizid gedroht,
       berichtete die taz. Die Gewerkschaft Ver.di berichtet über eine Schwangere
       mit Diabetes, [5][die aus der Uniklinik Mainz nach Italien abgeschoben
       wurde]: „Nervenaufreibende Situationen für die Betroffenen und nicht
       zuletzt belastend und herausfordernd für Beschäftigte der Krankenhäuser.“
       
       ## Sozialministerium hatte rechtlich nichts zu beanstanden
       
       „Nachdem wir als Ministerium von der Rückführung von Mariem F. durch das
       Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge erfahren haben, haben wir
       rechtlich nichts zu beanstanden gehabt“, teilt eine Sprecherin der Sozial-
       und Integrationsministerin Aminata Touré mit. Eine Behandlung sei vielmehr
       Grund, die Reisefähigkeit der betroffenen Person besonders sorgfältig zu
       prüfen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. „Das
       ist in diesem Fall passiert. Ein Arzt war anwesend und hat die Frau auch
       nach Schweden begleitet.“
       
       Auch wenn die Verantwortung beim Bund liegt, können die Bundesländer den
       Ablauf einer Abschiebung beeinflussen. Denn die „Planung des
       Überstellungstermins“ liegt bei den örtlichen Ausländerbehörden, heißt es
       auf der Homepage des BAMF. Diese Behörden sind an die Landkreise angedockt
       und damit Landesrecht unterstellt. Nach der nächtlichen Abschiebung aus
       Rickling brauche es eine über den Einzelfall hinaus wirksame Klärung, die
       Patient*innen und Beschäftigte in Kliniken Sicherheit gebe, sagte die
       Flüchtlingsbeauftragte Jochims.
       
       Tatsächlich habe das Ministerium „diesen Fall zum Anlass genommen, um
       unseren aktuellen Rückführungserlass zu überprüfen“ und arbeite „mit
       Hochdruck“, daran, ihn zu ändern, so die Sprecherin auf taz-Anfrage. Das
       Ziel sei, vulnerable Gruppen mehr zu schützen. Da der Landtag einer solche
       Änderung nicht zustimmen muss, sei ein Ergebnis in Kürze zu erwarten.
       
       Als Vorbild könnten Erlasse aus Thüringen und Rheinland-Pfalz gelten. In
       beiden Bundesländern gilt seit 2019 ein Verbot für Abschiebungen aus einer
       Klinik. Auslöser waren jeweils Fälle, die für Proteste und Kritik gesorgt
       hatten. Für Mariem F. kommt diese Regelung allerdings zu spät: Laut NDR
       sitzt sie nun in Südschweden in Abschiebehaft.
       
       Wenn Sie Suizidgedanken haben, sprechen Sie darüber mit jemandem. Sie
       können sich rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden (08 00/111 0 111
       oder 08 00/111 0 111 oder 08 00/111 0 222) oder www.telefonseelsorge.de
       besuchen.
       
       8 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Ausweisung-von-Clan-Mitgliedern/!5949224
   DIR [2] https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Rickling-Abschiebung-aus-Klinik-nach-Suizidversuch-sorgt-fuer-Kritik,abschiebung978.html
   DIR [3] https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tunesiensicherheit/219024#content_0
   DIR [4] /Abschiebung-in-Sachsen/!5883244
   DIR [5] https://www.fr.de/politik/polizisten-holten-schwangere-frau-abschiebung-uniklinik-10950285.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Esther Geißlinger
       
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