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       # taz.de -- Verfassungsschutz zur Jungen Alternative: Rechtsextrem in Brandenburg
       
       > Die Junge Alternative Brandenburg ist rechtsextrem. Das gaben der
       > Verfassungsschutz und Innenminister Michael Stübgen (CDU) bekannt.
       
   IMG Bild: Die Junge Alternative in Brandenburg ist gesichert verfassungsfeindlich
       
       Berlin taz | Die „Junge Alternative“ (JA) Brandenburg ist rechtsextrem.
       Diese Einstufung nahm am Mittwoch der Brandenburger Verfassungsschutz vor.
       Bei der „Jungen Alternative“ handelt es sich um die Jugendorganisation der
       AfD.
       
       [1][Die Brandenburger JA war bereits seit 2019 Verdachtsfall], jetzt darf
       sie gesichert als rechtsextrem bezeichnet werden. Das teilten
       Verfassungsschutzchef Jörg Müller und Innenminister Michael Stübgen (CDU)
       am Mittwoch in Potsdam mit. Grund für die höhere Einstufung seien die
       Positionen des Landesverbandes, diese seien eindeutig nicht mit dem
       Grundgesetz vereinbar, so Stübgen.
       
       Weiter führte der Innenminister aus: „Als aktionistische, ideologische und
       logistische Straßentruppe ist die JA Brandenburg eine Gefahr für unsere
       Jugend, für unsere Demokratie, für unsere Freiheit sowie für unsere
       Sicherheit.“ Auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag,
       Marie Schäffer, begrüßte die Entscheidung. Die Hochstufung sei „zwingend“,
       die Bestrebungen der JA müssten „beobachtet und bekämpft“ werden.
       
       ## Auch bundesweite Einstufung
       
       [2][Eigentlich stand bereits Ende April fest, dass die
       Nachwuchsorganisation bundesweit rechtsextrem ist.] Dagegen klagten die AfD
       und die JA. Bis das Eilverfahren abgeschlossen ist, zog das Bundesamt für
       Verfassungsschutz (BfV) diese Einstufung zurück – was die rechte Partei als
       Erfolg für sich ausgab. Tatsächlich ist dies aber ein üblicher Vorgang, wie
       Ann-Katrin Müller, Expertin für die AfD und Innere Sicherheit, auf Twitter
       einordnete. Derzeit werde lediglich die Entscheidung des Gerichts
       abgewartet, ob die Hochstufung vom Verdachtsfall rechtens war. „Sollte das
       Gericht der Einschätzung des BfV folgen, gilt die Hochstufung weiter.“
       
       Es ändere sich auch nichts daran, welche nachrichtendienstlichen Mittel zur
       Überwachung eingesetzt werden dürfen. Das Einsetzen von beispielsweise
       V-Leuten oder das Abhören von Telefonen ist auch bei Verdachtsfällen
       erlaubt, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.
       
       12 Jul 2023
       
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