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       # taz.de -- Adressenänderung nicht mitgeteilt: Bürokratie führt in die Abschiebung
       
       > Einem Palästinenser droht die Abschiebung nach Griechenland. Klagen
       > konnte er nicht mehr, weil der Bescheid an den alten Wohnort geschickt
       > wurde.
       
   IMG Bild: Geschickt wurde der Bescheid an die alte Adresse: die Erstaufnahmeeinrichtung in Bad Fallingbostel
       
       Osnabrück taz | Internationaler Schutzstatus. Das klingt gut – auf den
       ersten Blick. Wer ihn als Flüchtling zuerkannt bekommt, scheint im sicheren
       Hafen. Aber das kann täuschen. Ein Palästinenser aus Gaza, seit Anfang 2022
       in Deutschland und wohnhaft in der Region Hannover, spürt derzeit, wie
       wenig Schutz dieser Status bietet, wenn es hart auf hart kommt. Er soll
       [1][nach Griechenland abgeschoben] werden. Verwandte hat er dort nicht,
       auch keine Wohnung. Er ist mittellos. Die Folge wäre, mit großer
       Wahrscheinlichkeit, ein Leben auf der Straße.
       
       Sein Asylverfahren wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (Bamf) geführt. Wie das geschieht, empört Muzaffer Öztürkyilmaz,
       Geschäftsführung des Flüchtlingsrats Niedersachsen in Hannover, zutiefst.
       „Daraus spricht eine Arroganz der Macht“, sagt er der taz. „Eine
       erschreckende Kälte.“
       
       Ein Umzug, Mitte 2022, angeordnet durch die Landesaufnahmebehörde, ist dem
       Flüchtling zum Verhängnis geworden. Von der Erstaufnahmeeinrichtung in Bad
       Fallingbostel sei er in eine Sammelunterkunft in Burgwedel gewechselt, in
       der Region Hannover, sagt Öztürkyilmaz. Obwohl es davon gewusst habe, habe
       das Bamf den Asylbescheid, eine Ablehnung, an dessen alte Adresse
       geschickt. Als der Palästinenser von der Ablehnung erfuhr, in der
       Ausländerbehörde der Region Hannover, war es für eine Prüfung der
       Asylentscheidung auf dem Klageweg zu spät.
       
       ## Traumatisierender Abschiebeversuch
       
       Vor ein paar Wochen hat die Region Hannover die Abschiebung des
       Palästinensers versucht. Was dabei geschah, schildert Öztürkyilmaz so: „Er
       ist aus dem zweiten Stock gesprungen und hat sich verletzt. Bis heute ist
       er in Behandlung. Hinzu kommt ein psychisches Trauma.“
       
       Jeden Tag könnte ein neuer Abschiebungsversuch folgen. „Wir haben gehofft,
       das über Kontakte zur Politik und Verwaltung aus der Welt zu schaffen“,
       sagt Öztürkyilmaz. „Aber das schlug fehl.“ Die letzte Chance wäre ein
       psychiatrisches Gutachten. Aber das ist langwierig und teuer.
       
       Mehrere Probleme verketten sich hier. Rein rechtlich liegt es in der
       Verantwortung der Geflüchteten, dem Bamf jede Adressenänderung mitzuteilen.
       „Zu Beginn des Asylverfahrens bekommen sie einen dicken Stapel an Papieren,
       in dem auch auf die Pflicht hingewiesen wird, Umzüge zu melden“, sagt
       Öztürkyilmaz. „Aber der überfordert stark.“
       
       Der Flüchtlingsrat regt eine Adressermittlungspflicht des Bamf an, zudem
       eine Verpflichtung der Landesaufnahme- beziehungsweise Ausländerbehörden,
       [2][jede ihnen bekannte Adressänderung dem Bamf mitzuteilen]. „So was kommt
       ja häufiger vor“, sagt Öztürkyilmaz. Der Flüchtlingsrat habe den Eindruck,
       die Behörde instrumentalisiere die Zustellungsvorschriften, „um Klagen
       gegen die Ablehnung von Asylanträgen zu verhindern“.
       
       Und dann ist da noch ein Urteil des niedersächsischen
       Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg. Das hatte im Frühjahr 2021
       befunden, in Deutschland gestellte Asylanträge von Personen, [3][denen in
       Griechenland bereits internationaler Schutz zuerkannt worden sei], dürften
       „nicht als unzulässig abgelehnt werden“. Es bestehe „generell die
       ernsthafte Gefahr“, dass sie im Falle ihrer Rückkehr nach Griechenland
       „ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht werden
       befriedigen können“. Das widerspreche der Charta der Grundrechte der EU und
       der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Dieses Urteil wird von den
       Behörden ignoriert“, sagt Öztürkyilmaz.
       
       ## Ablehnung im Einzelfall möglich
       
       Die niedersächsische Landesregierung hält an der Abschiebung fest. Oliver
       Rickwärtz, Sprecher des Innenministeriums, sagt auf Anfrage der taz, die
       Region Hannover sei, als zuständige Ausländerbehörde, an die Entscheidung
       des Bamf gebunden, ob laut Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen für ein
       Verbot der Abschiebung gegeben seien.
       
       Der ablehnende Bamf-Bescheid beziehe sich auf den Europäischen Gerichtshof:
       „Demnach ist eine Ablehnung des Asylantrags eines Antragstellers, dem in
       einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bereits internationaler Schutz
       gewährt wurde, im Einzelfall möglich.“ Dafür müsse festgestellt werden,
       dass er „vor Ort keiner ernsthaften Gefahr ausgesetzt sei“, eine
       unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren. Nach Auffassung
       des Bamf drohe das im vorliegenden Fall nicht.
       
       Ablehnungen von Asylanträgen würden an die Erstaufnahmeeinrichtung
       zugestellt. Komme der Flüchtling der Verpflichtung nicht nach,
       Adressenänderungen dem Bamf anzuzeigen, müsse er „Zustellungen an die
       vorherige, ggf. nicht mehr gültige Anschrift gegen sich gelten lassen“.
       
       ## Region beharrt auf Abschiebung
       
       Eine Verpflichtung der Landesaufnahmebehörden beziehungsweise
       Ausländerbehörden, jede ihnen bekannte Adressänderung an das Bamf
       weiterzugeben, laufe „den gesetzlichen Regelungen zuwider“. Aber: „In der
       Praxis“ würden Bescheide von Personen, die bereits auf die Kommunen
       verteilt seien, von der Aufnahmebehörde an die Kommunalverwaltungen
       weitergegeben, mit der Bitte um Zusendung an die Wohnanschrift. „Im
       vorliegenden Fall geschah dies offenkundig nicht“, sagt Öztürkyilmaz. „Wenn
       Behörden Adressen nicht weitergeben, hat das keine Konsequenzen. Wenn
       Betroffene das nicht tun, schon.“
       
       Auch die Region Hannover beharrt auf Abschiebung. Sie handele auf Grundlage
       der Entscheidung des Bamf, sagt Christoph Borschel der taz, Sprecher der
       Region Hannover. Sie laute, „dass die Ausreisepflicht der betroffenen
       Person weiterhin besteht“.
       
       28 Jul 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Griechenlands-Justiz-gegen-Schlepper/!5943658
   DIR [2] /Bescheid-unzustellbar/!5914318
   DIR [3] https://www.proasyl.de/news/anerkannt-in-griechenland-abgelehnt-in-deutschland-die-odyssee-der-anerkannten/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Harff-Peter Schönherr
       
       ## TAGS
       
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