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       # taz.de -- Nötigungsverfahren gegen Polizeichef: Freispruch zweiter Klasse
       
       > Dem baden-württembergischen Inspekteur der Polizei Andreas Renner kann
       > keine sexuelle Nötigung nachgewiesen werden. Das ist ein Etappensieg für
       > ihn.
       
   IMG Bild: Vor der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Polizeiinspekteuer Andreas Renner
       
       Stuttgart taz | Am Ende des [1][aufreibenden Verfahrens] steht ein
       Freispruch zweiter Klasse für den obersten Polizeibeamten. Zwar habe sich
       Andreas Renner selbstverschuldet in diese „verkorkste Lage gebracht“, sagt
       der Richter. Eine sexuelle Nötigung sei jedoch nicht nachweisbar.
       
       Im Kern hat das Gericht darüber geurteilt, was in einer Novembernacht 2021
       vor der Stuttgarter Fußballkneipe Corner vier Minuten lang zwischen dem
       obersten Polizisten Baden-Württembergs und einer Anwärterin für den Höheren
       Dienst der Polizei passiert ist. Nicht darüber, ob er der Beamtin in einem
       Videochat drei Tage später vielleicht gedroht hat. Davon stand nichts in
       der Anklageschrift. Es läuft also auf die Frage hinaus: Legte die junge
       Frau ihre Hand an das Glied ihres Chefs, während er urinierte, oder
       veranlasste er sie dazu, gegen ihren Willen?
       
       Die juristische Antwort: Für das Gericht war die Sache nicht aufzuklären.
       Es sei möglich, dass Andreas Renner die Kriminalbeamtin genötigt hat, aber
       es sei nicht zu beweisen, sagt Richter Volker Peterke. Das läge auch an den
       widersprüchlichen Aussagen des mutmaßlichen Opfers und daran, dass sie sich
       immer wieder korrigieren musste.
       
       Für Andreas Renner ist der Freispruch höchstens ein Etappensieg. Die
       Verteidigerin versucht zwar, den Freispruch aus Mangel an Beweisen in eine
       Unschuld ihres Mandanten umzudeuten. Nebenklage und Staatsanwaltschaft
       wollen prüfen, ob sie Revision einlegen. Vor allem aber droht Andreas
       Renner ein Disziplinarverfahren, das auf der Grundlage der im Prozess
       erhobenen Fakten stattfindet.
       
       ## Zumindest Rückstufung im Disziplinarverfahren
       
       Bei einer Verurteilung von über einem Jahr, wie sie die Staatsanwaltschaft
       gefordert hatte, wäre Renner automatisch aus dem Beamtenverhältnis
       entlassen worden, hätte seine Versorgungsansprüche verloren.
       
       Ein Disziplinarverfahren könnte zumindest eine Rückstufung für ihn
       bedeuten. Innenminister [2][Thomas Strobl] (CDU) hatte sich schon im
       laufenden Prozess weit aus dem Fenster gelehnt, als er öffentlich sagte, es
       wäre nach allem, was der Prozess zutage gefördert hat, schwer vorstellbar,
       dass Andreas Renner wieder auf seinen Posten zurückkehren könnte.
       
       Denn der Prozess hatte unter anderem offengelegt, dass es Renner offenbar
       für ganz normal hielt, Kolleginnen im Ministerium im beruflichen Kontext
       offene sexuelle Avancen zu machen. Eine Mitarbeiterin hatte zu Protokoll
       gegeben, Renner habe ihr im Büro Komplimente über ihr Hinterteil gemacht.
       Als sie ihn auf ihre Ehe angesprochen habe, habe er nur geantwortet, man
       könne ja trotzdem Sex haben. Einer anderen Beamtin hatte er bereits 2019
       Nacktbilder von sich geschickt, urinierend und in sexuellen Posen.
       
       Beziehungen zwischen Chef und Untergebenen seien nicht verboten, hatte
       Richter Petrerke in der Urteilsbegründung klargestellt. Bei einem
       Disziplinarverfahren werden aber weniger strenge Regeln für eine
       Verurteilung gelten.
       
       Nebenklagevertreter Holger Rohne hatte nach der Urteilsverkündung darauf
       hingewiesen, was die Anzeige der Beamtin schon bewegt habe. Der Landtag hat
       einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Renners Blitzkarriere, erst
       zum stellvertretenden Präsidenten des Landeskriminalamts und dann zum
       Inspekteur der Polizei, unter die Lupe nimmt. Unstrittig ist: Keiner konnte
       etwas von Renners mindestens fahrlässigem Sexualleben wissen. Richtig ist
       auch, dass der Polizist bei Lehrgängen Spitzennoten erhielt.
       
       ## Zweifel an Renners Eignung
       
       Doch wie beruflich geeignet der Karrierebeamte wirklich für seinen Posten
       war, daran mehren sich die Zweifel. Ihm habe es an operativer Praxis
       gefehlt, sagt etwa der ehemalige Präsident des Landeskriminalamts Ralf
       Michelfelder. Michelfelder hatte sich massiv gewehrt, als man Renner zu
       seinem Stellvertreter machen wollte, und nicht einen international
       vernetzten Experten für Terror und andere Sicherheitsfragen. Doch die
       Spitze des Innenministeriums um Strobl wollte wohl Renners Karriere auf
       Biegen und Brechen vorantreiben. Auch innerhalb der CDU gab es offenbar ein
       starkes Interesse, Renner auf seine Posten zu hieven.
       
       „Strukturellen Machtmissbrauch und Mechanismen von Mauschelei und
       Klüngelei“ in der Polizeiführung konstatierte der Obmann der Grünen im
       Untersuchungsausschuss nach der letzten Sitzung. So gab der Zeuge
       Michelfelder zu Protokoll, dass aus der Fraktion der CDU versucht worden
       sei, ihn zu diskreditieren. Es waren Gerüchte gestreut worden, er habe nach
       seiner Pensionierung Zugangskarte und Diensthandy behalten. Falsche
       Behauptungen, die, wie er von einem hochrangigen Beamten erfahren habe,
       ausgerechnet der CDU-Abgeordnete und ehemalige LKA-Beamte Christian Gehring
       gestreut haben soll, selbst Mitglied im U-Ausschuss. Gehring bestreitet die
       Vorwürfe.
       
       FDP-Obfrau Julia Goll sieht Innenminister Strobl in der Verantwortung:
       „Derartiges Vorgehen mit Druck und Drohung wird von der Hausspitze auch
       gefördert – wenn nicht gar gefordert.“ Strobl sagte am Dienstag vor der
       Presse recht kühl, die Polizei sei im stetigen Wandel. Natürlich könne man
       Gutes immer auch noch ein Stückchen besser machen. Das wird wohl nicht
       reichen.
       
       14 Jul 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Stieber
       
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