# taz.de -- Mögliches Verbot der Partei: Es würde die AfD nur stärken
> Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wäre unklug. Sie könnte sich jahrelang
> als Opfer inszenieren.
IMG Bild: 10 Jahre AfD reichen, aber die Partei zu verbieten wäre unklug. Fahnen bei Parteitag in Magdeburg
Die AfD hat den [1][Rechtsextremisten Maximilian Krah] zum
Spitzenkandidaten für die Europawahl gekürt. Das ist eine Wegmarke auf dem
Weg der Partei in den Rechtsradikalismus. Denn Krah ist mehr als ein
wütender Rechtskonservativer, der sich nach einer Republik ohne Moscheen,
Genderbeauftragte und Windräder sehnt. Er ist ein schneidiger Antidemokrat.
Zu seinen Feindbildern zählt, neben MigrantInnen, der „Machtanspruch“ des
westlichen Universalismus. Die Verachtung der universellen Menschenrechte
ist seit jeher Kennzeichen rechtsradikaler Politik, die alles der völkisch
definierten Nation unterordnet.
Glaubt man dem gemäßigten AfD-Abgeordneten Norbert Kleinwächter, dann
zielen Krahs Ideen letztlich auf einen „brutalen Führer- und Gewaltstaat“.
Das aggressive Antidemokratische ist in diesem Ausmaß für die AfD neu.
[2][Muss man also versuchen, diese Partei zu verbieten?] Zweimal Nein. Es
wäre zunächst einmal wenig nützlich. Ein Verbotsverfahren beim
Bundesverfassungsgericht dauert Monate, eher Jahre.
Das würde der AfD die Chance eröffnen, sich 2024 bei den Landtagswahlen und
2025 bei der Bundestagswahl in ihrer Lieblingsrolle zu präsentieren: als
einsame Künder der Wahrheit und als von Unterdrückung bedrohtes Superopfer.
Die Opferrolle, das aggressiv aufgeladene Gefühl, zu kurz zu kommen, ist
ein Rohstoff rechtsextremer Politik. Mit einem Verbotsverfahren würde man
das Munitionsdepot der AfD-Propaganda auffüllen. Zudem hat die Beobachtung
durch den Verfassungsschutz die Partei bislang nicht geschwächt. Auf
Parteitagen brüstet man sich sogar mit der Rebellenrolle.
Zweitens: Ein Parteienverbot ist in einem liberalen Rechtsstaat eigentlich
ein Fremdkörper, der eher in den Instrumentenkasten autoritärer Regime
gehört. Die Wahl ist die Herzkammer der parlamentarischen Demokratie. Ein
Ausschluss von der Wahl ist ein Mittel, das, wenn überhaupt, nur im
äußersten Notfall angewandt werden darf. Für ein Parteienverbot gibt es
daher zu Recht sehr hohe Hürden: Eine Partei muss demnach „kämpferisch“ und
„wirksam“ die freiheitliche Demokratie zerstören wollen.
## Keine geschlossen rechtsextreme Partei
Auf Parteitagen verfassungsfeindliche Ideen zu vertreten, reicht nicht aus.
Die AfD ist aber, anders als es die NPD war, keine geschlossen
rechtsextreme Partei, auch wenn sie auf dem Weg dorthin zu sein scheint.
Kurzum: Ein Verbotsverfahren wäre doppelt falsch. Es würde wahrscheinlich,
zum Jubel der Rechtsextremen, scheitern. Wäre es erfolgreich, hätte die
hiesige Demokratie einen Makel.
Es ist vielleicht eine Besonderheit der bundesdeutschen Konsensdemokratie,
politisch komplizierte Fragen gern rechtlich lösen zu lassen. Die Antwort
auf die AfD muss aber politisch sein.
4 Aug 2023
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DIR Stefan Reinecke
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