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       # taz.de -- Cannabis-Verbot: Kiffen bleibt vorerst strafbar
       
       > Das bisherige Verbot von Cannabis hat nach Erklärung des
       > Bundesverfassungsgerichts weiter Bestand. Jetzt ist eine Entscheidung des
       > Bundestages gefragt.
       
   IMG Bild: Freund:innen des Kiffens feiern am Brandenburger Tor am 20. April den Welt-Cannabis-Tag
       
       Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht überlässt die Entscheidung, ob
       Besitz und Handel mit [1][Cannabis legalisiert] werden sollen, dem
       Bundestag. Die Vorlagen von drei Amtsgerichten, die die Strafbarkeit des
       Cannabis-Konsums als verfassungswidrig einstuften, lehnte das Gericht als
       unzulässig ab.
       
       Derzeit sind Anbau, Besitz und Weitergabe von Cannabis in Deutschland
       strafbar, nur der reine Konsum ist straflos. Amtsrichter Andreas Müller aus
       Bernau bei Berlin hält das für unverhältnismäßig und daher
       verfassungswidrig. Beim „moderaten Gebrauch“ durch
       Normalbenutzer:innen sei Cannabis „relativ ungefährlich“ und deutlich
       harmloser als der legale Alkohol. Deshalb müsse zumindest der Besitz von
       geringen Mengen straflos sein, so Müller.
       
       ## Richtervorlagen als unzulässig erklärt
       
       Da aber nur Karlsruhe über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
       entscheiden kann, legte der Bernauer Amtsrichter 2020 einen ersten Fall
       vor. Er nutzte dabei einen Musterentwurf des Deutschen Hanfverbands.
       Insgesamt musste das Bundesverfassungsgericht nun über 13 weitgehend
       identische Vorlagen der drei Amtsgerichte Bernau, Pasewalk und Münster
       entscheiden.
       
       Eine mit drei Richter:innen besetzte Kammer des Verfassungsgerichts
       erklärte nun alle Richtervorlagen für unzulässig. Da Karlsruhe 1994 schon
       einmal über die Strafbarkeit des [2][Cannabis-Konsums] entschieden hatte,
       hätten die Vorlagen eine ganz neue Sach- oder Rechtslage aufzeigen müssen.
       Die Amtsrichter hätten jedoch im wesentlichen die alten Argumente
       wiederholt.
       
       Damit bleibt es bei der Karlsruher Entscheidung von 1994. Danach ist es ein
       legitimes strafrechtliches Ziel, die Bevölkerung und insbesondere die
       Jugend vor den Gefahren von Cannabis zu bewahren, auch wenn Kiffen „weit
       weniger gefährlich“ ist als vom Gesetzgeber ursprünglich angenommen.
       
       ## Ampel plant Entkriminalisierung
       
       Die Androhung von Strafe sei nicht unverhältnismäßig, weil das Verfahren
       beim erstmaligen Besitz geringer Mengen Cannabis ja eingestellt werden
       kann. Dass Besitz und Verkauf des gefährlicheren Alkohols legal bleiben,
       sei gerechtfertigt, so das Bundesverfassungsgericht 1994, denn der
       Gesetzgeber könne den Genuss von Alkohol „wegen der herkömmlichen
       Konsumgewohnheiten in Deutschland“ nicht effektiv unterbinden.
       
       Auch die Tatsache, dass inzwischen mehrere Staaten wie Portugal, Kanada und
       Uruguay sowie Teile der USA Cannabis legalisiert haben, ohne dass dies zu
       Chaos und Kontrollverlust führte, ließen die Verfassungsrichter:innen
       nicht als neue Sachlage gelten. Sie betonten vielmehr, dass es Aufgabe des
       Gesetzgebers sei, „Strafnormen gesellschaftlichen Entwicklungen
       anzupassen“.
       
       Der Verweis auf den Bundestag lag nahe, da die Ampel-Koalition gerade
       ohnehin [3][eine Entkriminalisierung von Cannabis] plant. Ein
       Gesetzentwurf, den Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorige Woche
       vorlegte, sieht vor, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum
       Eigengebrauch ebenso straffrei bleiben soll wie der Besitz von drei
       Cannabispflanzen zum Eigenanbau. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen
       Plänen nun zwar keinen Rückenwind verschafft, aber auch keine Bedenken
       dagegen angedeutet.
       
       11 Jul 2023
       
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