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       # taz.de -- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns: Minimal mehr Mindestlohn
       
       > Sozialverbände hatten einen großen Sprung auf 14 Euro gefordert. Nun soll
       > das gesetzliche Minimum nur um 82 Cent steigen. Und auch das nur in zwei
       > Schritten.
       
   IMG Bild: Putzwagen vor einer Toilettentür: Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland
       
       Berlin dpa/taz | Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll
       zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82
       Euro angehoben werden. Diesen Vorschlag legte die zuständige
       Mindestlohnkommission am Montag in Berlin vor. Die Empfehlung wurde dieses
       Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter
       in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und
       wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
       
       Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch
       per Verordnung verbindlich gemacht werden. Normalerweise ist das Formsache.
       Wie es vor dem Hintergrund dieses Abstimmungsergebnisses läuft, blieb am
       Montag zunächst unklar.
       
       „Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und
       anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte
       gleichermaßen große Herausforderungen darstellen“, heißt es im Beschluss
       der Mindestlohnkommission. Die Mehrheit der Kommission halte es im Rahmen
       einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesem Umfang zu
       erhöhen.
       
       Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen
       absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche
       Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch
       Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für
       eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere
       Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen
       Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. „Um einen
       Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der
       Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und
       die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“
       
       ## Schwierige Verhandlungen
       
       Die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen, sagte die Vorsitzende
       der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, bei einer Pressekonferenz
       in Berlin. Die Verhandlungen dauerten ihren Angaben nach bis in den frühen
       Montagmorgen.
       
       Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zuletzt
       zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro
       angehoben. Vor allem die SPD hatte sich im Bundestagswahlkampf 2021 dafür
       eingesetzt. Der aktuelle Erhöhungsschritt soll nun wieder wie üblich auf
       Vorschlag der Kommission zustande kommen.
       
       ## Inflation übersteigt die Erhöhung deutlich
       
       Mit der Inflation kann die Anhebung aber nicht mithalten. Die liegt aktuell
       bei rund 7 Prozent. Die jetzt diskutierte Mehrbetrag entspräche einer
       Steigerung von weniger als 3,5 Prozent pro Jahr. Sie bedeutet also faktisch
       eine Reallohnkürzung.
       
       Angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise h[1][atten sich unter
       anderem Sozialverbände für eine Anhebung um 2 Euro auf 14 Euro
       ausgesprochen] und auch darauf verwiesen, dass höhere Löhne später zu
       höheren Renten führen. Aus der Wirtschaft kamen dagegen Warnungen: „Eine zu
       deutliche und zu schnelle Erhöhung des Mindestlohns wäre für viele
       Handelsunternehmen nur sehr schwierig zu stemmen“, sagte etwa der
       Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth.
       
       Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Zum Start
       lag er bei 8,50 Euro die Stunde und ist seitdem mehrfach erhöht worden.
       Nach dem Mindestlohngesetz muss eine aus jeweils drei Arbeitgeber- und
       Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem
       Vorsitzenden besetzte Kommission alle zwei Jahre unter Berücksichtigung der
       Tarifentwicklung im Land einen Vorschlag für die künftige Höhe der
       Lohnuntergrenze machen. Stimmberechtigt sind die Arbeitgeber- und
       Arbeitnehmervertreter. Kommt es zum Patt, kann der oder die Vorsitzende mit
       seiner Stimme eine Mehrheit herstellen. Das war dieses Mal der Fall.
       
       Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes profitierten von der [2][letzten
       Erhöhung] im vergangenen Herbst rund 5,8 Millionen Beschäftigte, die vorher
       weniger als 12 Euro die Stunde verdienten. Arbeitgebern, die gegen die
       Lohnuntergrenze verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 500 000 Euro.
       
       26 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
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