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       # taz.de -- Kündigung von Verträgen erschwert: Da ist kein Button!
       
       > Verbraucher sollen Verträge einfach kündigen können. Nur knapp die
       > Hälfte der Anbieter macht da mit. Eine gute Nachricht gibt es trotzdem.
       
   IMG Bild: Kein Knopf, was dann?
       
       Berlin taz | Stromanbieter, Internetprovider oder Fitnessstudio – seit
       einem Jahr sind Unternehmen, die einen Abschluss von Laufzeitverträgen via
       Internet anbieten, dazu verpflichtet, auf ihrer Webseite einen
       Kündigungsbutton zu integrieren. Über den sollen Verbraucher:innen
       ihren Vertrag einfach wieder loswerden können. Doch nun zeigt eine
       Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): Die Mehrheit der
       Anbieter setzt die [1][Pflicht] nicht oder nicht gesetzeskonform um.
       
       „Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage
       auseinanderzusetzen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Es gebe keine
       Entschuldigung dafür, wenn der Kündigungsbutton fehlt oder mangelhaft
       umgesetzt wird.
       
       Der Verband hatte im Juni die Webseiten von 2.946 Anbietern untersucht, die
       eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit anbieten müssten. Von denen hätten
       42 Prozent den Kündigungsbutton gesetzeskonform auf der Seite integriert.
       Bei dem Rest habe der Button entweder komplett gefehlt oder der Anbieter
       habe die Vorgaben mangelhaft umgesetzt.
       
       So seien die Buttons teilweise am Fuß der Seite und damit schlecht
       auffindbar gewesen, manchmal seien die Beschriftungen von den im Gesetz
       vorgesehenen abgewichen. Bei einigen Anbieter sei die Kündigungsmöglichkeit
       erst hinter einem Login erreichbar gewesen, was nach Auffassung des
       Verbands nicht erlaubt ist. „Für Verbraucher:innen gibt es also
       weiterhin erhebliche Hindernisse und Probleme, wenn sie online
       Laufzeitverträge kündigen möchten“, so Pop.
       
       Eine vorsichtig positive Nachricht haben die
       Verbraucherschützer:innen aber: A[2][ls der Verband eine
       vergleichbare Untersuchung knapp ein halbes Jahr nach dem Start der Pflicht
       durchführte], lag die Zahl der Webseiten mit einem gesetzeskonformen
       Kündigungsbutton noch bei 28 Prozent.
       
       Setzt ein Unternehmen die Vorgabe nicht oder nicht korrekt um, dürfen
       Verbraucher:innen deshalb keinen Nachteil haben. [3][Die gesetzliche
       Regelung sieht vor]: Wenn der Kündigungsbutton nicht wie vorgeschrieben auf
       der Webseite integriert ist, können Kund:innen „jederzeit und ohne
       Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“.
       
       5 Jul 2023
       
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