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       # taz.de -- Gentrifizierung in Berlin: Räumungen als letztes Mittel
       
       > Ein Pilotprojekt zur Verhinderung von Zwangsräumungen steht unter dem
       > neuen schwarz-roten Senat auf der Kippe.
       
   IMG Bild: Bei einer Protestaktion des Bündnisses Zwangsräumung verhindern 2021
       
       Berlin taz | Die Linke sorgt sich um ein unter ihrer ehemaligen
       [1][Justizsenatorin Lena Kreck] angeschobenes Projekt, das
       [2][Zwangsräumungen verhindern] soll. Im vergangenen Jahr haben die
       Justizverwaltung sowie das Kammergericht und mehrere Amtsgerichte das
       Pilotprojekt „Zustellung von Räumungsklagen durch Justizbedienstete“
       erarbeitet, das noch in diesem Jahr in Lichtenberg in die Testphase gehen
       sollte.
       
       Nun aber droht das Vorhaben an rechtlichen Bedenken zu scheitern, wie aus
       einer Antwort der Senatsverwaltung von Justizsenatorin Felor Badenberg
       (parteilos) hervorgeht, die der taz vorliegt.
       
       Bislang läuft das Verfahren so: Mieter*innen, die mit ihren Miet- oder
       Nebenkostenzahlungen in Verzug geraten und zwei Monatsmieten schuldig sind,
       können von ihren Vermieter*innen fristlos gekündigt werden. Kommen sie
       einer Aufforderung, die Wohnung zu räumen, nicht nach, folgt die Erhebung
       einer Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht. Die Klage bekommen die
       Mieter*innen per Post zugestellt. Reagieren sie nicht, erlässt das
       Gericht unweigerlich einen Räumungstitel. Ein Gerichtsvollzieher kommt und
       setzt die Zwangsräumung durch.
       
       Laut Sebastian Schlüsselburg, dem rechtspolitischen Sprecher der
       Linksfraktion, [3][sind vor allem „Menschen in psychischen
       Ausnahmesituationen oder mit Suchtproblemen“ betroffen]. Menschen also,
       deren Briefkästen überquellen und die auch amtliche gelbe Briefe nicht mehr
       wahrnehmen. Die Idee des Projekts sei daher, eine weitere Schleife zu
       drehen, um Zwangsräumungen zu verhindern.
       
       Statt einer rein postalischen Zustellung sollen Justizbedienstete die
       Klagen persönlich zustellen, notfalls mit mehreren Versuchen und ergänzt um
       Informationen zu Hilfsangeboten. Denn auch nach Klageerhebung kann eine
       Räumung immer noch durch die Begleichung der Schulden abgewendet werden;
       Sozialämter oder Jobcenter kommen für die Kostenübernahme infrage.
       
       ## Justizsenatorin hält sich bedeckt
       
       Schlüsselburg spricht von einem „gut vorbereiteten Projekt“. Der Staat
       könne nicht daran interessiert sein, dass Menschen ihre Wohnungen
       verlieren, um dann in Sozialeinrichtungen wie Wohnungslosenunterkünften zu
       landen. Justizsenatorin Badenberg dagegen hält sich bedeckt. In einer
       Antwort auf eine taz-Anfrage teilt ihre Verwaltung mit: Die Senatorin
       „teilt die hinter dem Projekt stehende Annahme, dass zur Bekämpfung der
       Wohnungs- und Obdachlosigkeit im Land Berlin auch neue Ansätze geprüft
       werden müssen“. Es müsse jedoch untersucht werden, ob das Projekt
       „rechtlich möglich und inhaltlich zielführend ist“. Demnach ist „die
       Meinungsbildung zur Fortführung dieses konkreten Projekts noch nicht
       abgeschlossen“.
       
       Im Zentrum der rechtlichen Prüfung, die noch von Lena Kreck in Auftrag
       gegeben wurde, stehe die Vereinbarkeit mit der Zivilprozessordnung, „nach
       der Räumungssachen 'vorrangig und beschleunigt durchzuführen’ sind“. Dies
       trage dem besonderen Risiko von Vermieter*innen Rechnung, deren
       Mietausfälle steigen, je länger der Räumungsprozess dauert. Die
       vorgesehenen „wiederholten Zustellungsversuche“ stünden im
       „Spannungsverhältnis zum bundesgesetzlichen besonderen
       Beschleunigungsgebot“.
       
       Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Schlüsselburg an den
       Senat soll die Entscheidung über das Projekt „bis Herbst“ fallen.
       Schlüsselburg sagt: „Ich hoffe sehr, dass es jetzt auch umgesetzt wird und
       nicht unter dem politischen Deckmantel einer Rechtsprüfung beerdigt wird.“
       Der Abgeordnete spricht von einem „Spielraum“, den das Bundesgesetz lasse.
       Es sei also eine Frage des Wollens.
       
       Die sozialen Wohnhilfen der Bezirke haben laut einer Linke-Anfrage vom März
       vergangenen Jahres zwischen 2017 und dem ersten Halbjahr 2021 etwa 17.000
       Räumungsklagen erfasst. In vielen Fällen fallen die Räumungsurteile als
       Versäumnisurteile, also ohne dass die beklagten Mieter*innen Widerspruch
       eingelegt hätten. Das zumindest legen Zahlen aus Pankow nahe. Von 544
       Räumungsurteilen ergingen drei Viertel als Versäumnisurteil. Zum Stichtag
       31. Dezember 2022 waren mehr als 33.000 Wohnungslose von den Bezirken
       untergebracht.
       
       4 Jul 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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