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       # taz.de -- Reform des Straßenverkehrsgesetzes: Runter von der Autospur
       
       > Das Bundeskabinett will eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes
       > beschließen. Umweltverbände vermissen aber noch konkrete Schritte.
       
   IMG Bild: Mehr Platz für Radler:innen, weniger für Autofahrende: Das könnte die Reform des StVG bewirken
       
       Freiburg will eine soziale Verkehrswende: Wie viel Geld Bürger:innen für
       ihren Anwohnerparkausweis zahlen, soll von deren Einkommen abhängen. Das
       ist ein neuer Ansatz. Doch innovativ dürfen Kommunen bei ihrer
       Verkehrspolitik nach derzeitiger Rechtslage nicht sein. Die
       Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts kassierten die Idee. „Eine
       Bemessung der Gebühren nach sozialen Zwecken hat der Gesetzgeber nicht
       vorgesehen“, urteilten sie.
       
       Ob neue Rad- oder Fußgänger:innenwege, verkehrsberuhigte Zonen, Tempo 30
       oder Parkgebühren – bislang haben die Kommunen kaum einen Spielraum, ihre
       öffentlichen Räume umzugestalten und Autos zurückzudrängen. Die derzeitige
       Gesetzeslage sichert die Privilegien der Autofahrenden in den Kommunen. „Im
       Zweifel fahren Autos überall 50 und parken, wo sie wollen“, fasst der
       Jurist Roman Ringwald die Rechtslage zusammen.
       
       Er berät Kommunen in Fragen der Verkehrswende. Wollen Städte und Gemeinden
       Tempo-30-Zonen einrichten oder Parkgebühren erheben, müssen sie nachweisen,
       dass das wirklich nötig ist. Das kostet Zeit und Geld. Verzichten sie
       darauf, riskieren sie eine Klage, etwa von Anwohner:innen.
       
       Das soll sich ändern. Am Mittwoch will das Bundeskabinett einen
       Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP)
       verabschieden, der die Möglichkeit eröffnet, dass Kommunen sehr viel
       größere Spielräume bekommen. Die vorgesehene Änderung wirkt unscheinbar,
       hat aber weitreichende Folgen. Im Straßengesetz soll es eine Veränderung
       geben: Derzeit wird dort allein die Leichtigkeit und Sicherheit des
       Verkehrs als Ziel bezeichnet – wobei damit im allgemeinen Autoverkehr
       gemeint ist. Neu hinzukommen als weitere Ziele sind der Klima- und
       Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung.
       
       ## Entscheidend ist die StVO
       
       Die Änderung des Straßengesetzes ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen
       und FDP vereinbart worden. Am vergangenen Donnerstag verschickte das
       Bundesverkehrsministerium den Gesetzentwurf an Verbände zur Stellungnahme.
       Am Mittwoch soll das Gesetz ins Bundeskabinett.
       
       Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, kann aber noch nicht von einem
       Ende die Rede sein: Entscheidend ist, dass im Anschluss die
       [1][Straßenverkehrsordnung] (StVO) angepasst wird. Denn die Privilegien für
       den Autoverkehr sind hier verankert. Besonders Paragraf 45 ist
       reformbedürftig. Dort ist festgeschrieben, dass Beschränkungen und Verbote
       für den Autoverkehr nur erlaubt sind, „wenn aufgrund der besonderen
       örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht“.
       
       Gerade die Anforderung, diese Gefahrenlage nachzuweisen, macht Änderungen
       für Kommunen so schwer, dass sie es oft lieber lassen. Teilweise ist es
       ihnen auch kaum möglich, die bislang geforderten Nachweise zu erbringen.
       Bevor etwa eine Bus- oder Radspur eingerichtet werden darf, muss eine
       bestimmte Nutzung nachgewiesen werden – aber die Nachfrage kommt erst in
       Gang, wenn die Spur da ist.
       
       Kommunen können heute auch keine speziellen Regeln für E-Autos oder
       [2][Carsharing] erlassen, um Anreize für ihre Nutzung zu schaffen. „Wir
       warten auf die Novelle“, sagt Thomas Kiel d’Aragon, Verkehrsreferent des
       Deutschen Städtetags. Allerdings sehen die Kommunen auch
       Nachbesserungsbedarf. Sie wollen eine Erprobungsklausel. „Unser Wunsch ist,
       dass wir in die Innovation kommen, damit wir in Änderungsprozesse kommen,
       die uns voranbringen“, sagt er.
       
       ## Deutsche Umwelthilfe spricht von Nebelkerze
       
       Für die Denkfabrik Agora Verkehrswende ist die Novelle ein wichtiger
       Schritt in die richtige Richtung. „Sie wird das Beste sein, was wir in
       dieser Legislaturperiode bekommen“, ist Christian Hochfeld überzeugt,
       Direktor von Agora Verkehrswende. Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung
       könne ein Paradigmenwechsel eingeleitet und ein Modernisierungsschub im
       städtischen Verkehr ausgelöst werden.
       
       Nicht alle teilen diese Einschätzung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht
       in der Novellierung den „Versuch der Festschreibung des Primats einer
       autofreundlichen Stadt“ und spricht von einer „Nebelkerze“. „Eine wirkliche
       Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist nicht vorgesehen“, sagt
       Geschäftsführer Jürgen Resch. Die Organisation kritisiert, dass das Gesetz
       selbst keine konkreten Schritte und eben keine Änderung der
       Straßenverkehrsordnung vorsieht – obwohl das nach Auffassung der DUH durch
       eine kleine Änderung in der Novelle möglich wäre. „Wir brauchen auch für
       die kostendeckende und den ÖPNV mitfinanzierende Parkraumbewirtschaftung
       mehr Rechte für die Stadt“, fordert Resch. „Und auch die Umwidmung von
       Straßenflächen in geschützte Radwege und Busspuren muss bereits im
       Straßenverkehrsgesetz geregelt werden.“
       
       Die Verband [3][Changing Cities] ist gnädiger. Er sieht „viel Gutes, aber
       wenig Konkretes“ in dem Entwurf. Die Radaktivist:innen ärgert, dass
       das Ministerium den Verbänden nur 24 Stunden Zeit für eine Stellungnahme
       gegeben hat. „Zivilgesellschaftliche Beteiligung nur über ein so kurzes
       Zeitfenster zu ermöglichen, lässt mutmaßen, dass eine wirkliche
       demokratische Beteiligung vom Ministerium gar nicht erwünscht ist oder
       nicht priorisiert wird“, heißt es in einer Stellungnahme.
       
       Allerdings müssen Kommunen Handlungsspielräume auch nutzen wollen. Das ist
       keineswegs überall der Fall. In Berlin etwa will die neue Regierung aus CDU
       und SPD zurückdrehen, was die rot-rot-grüne Koalition an Verbesserungen für
       Radler:innen auf den Weg gebracht hat. Die neue Verkehrssenatorin Manja
       Schreiner (CDU) hat geplante Radwegprojekte auf Eis gelegt. Sie will
       Projekte kippen, wenn nur ein einziger Parkplatz dafür weichen muss.
       
       20 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Anja Krüger
       
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