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       # taz.de -- Gefangenen-Zeitung „Lichtblick“: Ex-Redakteure vor Gericht
       
       > Zwei ehemalige Redakteure aus Tegel müssen sich wegen eines Sex-Artikels
       > über eine Justizmitarbeiterin verantworten. Das Verfahren wird
       > eingestellt.
       
   IMG Bild: Knastmauer der JVA Tegel
       
       Berlin taz | Der Lichtblick ist Deutschlands einzige unzensierte
       Gefangenen-Zeitschrift. Viermal im Jahr erscheint das Magazin, das in der
       Berliner Haftanstalt Tegel produziert wird, in einer bundesweiten Auflage
       von 7.500 Stück. [1][Seit neuestem hat die Zeitung eine neue
       Redaktionsgemeinschaft]. Der Vorfall, der am Freitag vor dem Amtsgericht
       Tiergarten verhandelt wird, betrifft noch die Vorgänger-Redaktion.
       
       Zwei frühere Lichtblick-Redakteure sind wegen Beleidigung und übler
       Nachrede angeklagt. Mit der Überschrift „Gefangene von Bediensteter sexuell
       missbraucht“ und „Sexdays in Kassel“ waren die Artikel in der
       Lichtblick-Ausgabe, erschienen im September 2021, überschrieben.
       
       Ein Gefangener aus der JVA Kassel und dessen Anwalt hätten sich seinerzeit
       mit entsprechenden Informationen an die Lichtblick-Redaktion gewandt, sagt
       der Angeklagte Andreas B. vor Gericht. B., 48 Jahre, kahler Kopf,
       braungebrannt, war seinerzeit der presserechtlich verantwortliche
       Redakteur. Er ist inzwischen aus der Haft entlassen.
       
       Eine Anfrage des Lichtblick beim Justizministerium Hessen habe ergeben,
       dass gegen eine Beamtin ein Ermittlungsverfahren anhängig sei. Auch habe
       man in der Justizvollzugsanstalt Kassel angerufen; die Beamtin habe sich
       aber nicht äußern wollen. Und es habe noch einen weiteren Zeugen gegeben,
       der eine sexuelle Nötigung bestätigt habe. Was er, B., damit sagen wolle:
       Die Redaktion habe die journalistische Sorgfaltspflicht keineswegs außen
       vor gelassen.
       
       ## Falscher Autoren-Name
       
       Der Mitangeklagte Elias R. sitzt noch im Gefängnis. Vor Gericht erscheint
       der 46-Jährige im Knast-Arbeiter-Outfit: blaue Latzhose, blauweiß
       gestreiftes Hemd. Der besagte Artikel war mit seinem Namen unterzeichnet,
       weshalb der Staatsanwalt meint, R. war der Autor des Textes. Falsch, sagt
       B. Er habe den Artikel geschrieben, aber R.s Namen darunter gesetzt.
       
       R. schweigt zu den Vorwürfen. In der Erklärung, die sein Anwalt für ihn
       verliest, heißt es, R. sei in der Redaktion seinerzeit „mit anderen
       Aktivitäten“ beschäftigt gewesen. Damit sein Name ab und zu in der Zeitung
       auftauche, habe B. hin und wieder Artikel für ihn geschrieben. Fakt ist,
       dass der [2][Lichtblick im vergangenen Sommer wegen mutmaßlich krimineller
       Aktivitäten von R. – angeblich getätigt über das Redaktionstelefon –
       durchsucht und geschlossen worden war].
       
       Die Beschreibungen über die Praktiken, mit denen die Kasseler Justizbeamtin
       – im Text steht ein Vorname, der Nachname ist abgekürzt – Gefangene zum Sex
       genötigt haben soll, waren im Lichtblick recht detailreich ausgefallen.
       „Triebhafte Neigungen“ werden ihr vom Autor unterstellt. Reißerisch und
       ehrverletzend findet das der Staatsanwalt laut Anklageschrift.
       
       Das Verfahren gegen die Beamtin war 30. Juli 2021 von der hessischen
       Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Aber da war der Lichtblick mit dem
       besagten Artikel schon fertig gedruckt. In der online-Ausgabe habe man das
       sogleich richtig gestellt, betont B. am Freitag.
       
       ## Keine Schulung im Presserecht
       
       Bei seiner Verteidigung bringt B. noch einen anderen Aspekt vor: Gänzlich
       ungeschult und unwissend sei er von der Tegeler Anstaltsleitung zum
       Lichtblick-Redakteur bestimmt worden. Keine Ahnung von Presserecht,
       geschweige denn von sonstigen journalistischen Regeln hätten Neu-Redakteure
       wie er gehabt. Einfach so ins Wasser geworfen habe man ihn. Dabei sehe eine
       zwischen Lichtblick und Anstaltsleitung geschlossene
       Kooperationsvereinbarung eine entsprechende Beschulung vor. „Einem
       Gartenarbeiter drückt man auch nicht ohne Einweisung eine Rosenschere in
       die Hand“, so B., plastisch.
       
       Das leuchte ihr ein, sagt die Amtsrichterin, es sei aber keine
       Entschuldigung. Egal ob Journalist oder Privatperson: die soziale Schulung
       des Lebens müsse einem doch sagen, dass man nicht einfach so Gerüchte in
       die Welt setzen könne. „Man erzählt nichts als Fakt, was man nicht
       nachweisen kann.“
       
       Das Verfahren gegen B. und R. wird dann aber doch eingestellt: Mit Blick
       darauf, dass beide in anderer Sache noch Freiheitsstrafen zur Verbüßung
       offen haben.
       
       Was die nicht vorhandene Schulung von Lichtblick-Redakteuren betrifft, hat
       sich das inzwischen geändert. Die im April 2023 neu eingesetzte vierköpfige
       Redaktion ist [3][bei taz-Redakteurinnen und Redakteuren in die Schule
       gegangen]. Das Projekt zum Wiederaufbau des Lichtblick, der nach der
       Durchsuchung neun Monate quasi tot war, wurde von der taz-Panterstiftung
       finanziert.
       
       2 Jun 2023
       
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