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       # taz.de -- Kampf gegen Zwangsräumungen: Protest darf spontan sein
       
       > Weil er eine Demo gegen Zwangsräumungen organisiert haben soll erging
       > gegen einen Bremer ein Strafbefehl. Nun wurde er freigesprochen.
       
   IMG Bild: Auch Polizist*innen brauchen Demoanmelder*innen. Zur Not auch spontan
       
       BREMEN taz | Freigesprochen wurde der Bremer Otto Schulte* am Freitag vom
       Bremer Amtsgericht. Entlastet haben ihn auch die Aussagen der
       Polizeibeamten, die als Zeugen aussagten. Schulte wurde zur Last gelegt,
       eine Versammlung „vermeintlich ohne Anmeldung“ organisiert und durchgeführt
       und erst vor Ort angemeldet zu haben. Bei der Versammlung handelte es sich
       um [1][eine Kundgebung gegen eine Zwangsräumung], die am 13. Juli 2021 im
       Bremer Viertel stattfand. Dem Mieter war gekündigt worden, nachdem er aus
       gesundheitlichen Gründen [2][nicht auf Briefe des Vermieters] geantwortet
       hatte.
       
       In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, dass „ganz schön
       deutlich“ geworden sei, dass Schulte nicht Veranstalter der Versammlung
       war. Auch habe er diese vor der Anmeldung nicht koordiniert. Nach seiner
       Einschätzung handelte es sich um eine Eilversammlung, da ein gewisser
       Organisationsgrad zu erkennen gewesen sei. Teilnehmer*innen hatten
       Transparente und unter anderem eine Musikanlage dabei gehabt.
       
       Eilversammlungen müssen laut Gesetz angemeldet werden. Eine klare Frist
       gibt es aber nicht. Für eine Verurteilung hätte Schulte nachgewiesen werden
       müssen, dass er die Versammlung gezielt veranstaltet hatte, ohne sie davor
       anzumelden.
       
       Während der Verhandlung am Freitag hatte ein Polizeibeamter, der als Zeuge
       vernommen wurde, ausgesagt, dass Schulte sich auf die Frage, ob „sich
       jemand als Versammlungsleiter zur Verfügung stellen würde“, gemeldet hatte.
       Am ersten Verhandlungstag hatte bereits sein Kollege Ähnliches ausgesagt.
       
       Ein zweiter Verhandlungstag war nötig geworden, weil der Vertreter der
       Staatsanwaltschaft am ersten angekündigt hatte, für eine Verurteilung zu
       plädieren. Der Richter hatte bereits durchblicken lassen, dass es für ihn
       nach der ersten Beweisaufnahme nach einem Freispruch aussehe. Da er aber
       ein „wasserdichtes“ Urteil wollte, lud der Richter noch den zweiten Zeugen.
       
       Polizisten entlasten Demoanmelder 
       
       Die Aussage des ersten Zeugen, ein Polizist, der vor Ort den Einsatz
       leitete, hatte den Angeklagten bereits entlastet. Er habe ein „sachliches
       und kooperatives Gespräch“ mit Schulte gehabt, sagte dieser. Auf die Frage
       nach einem Versammlungsleiter habe sich Schulte „hervorgetan“. Schulte sei
       davor „nicht in leitender Position erkennbar tätig“ gewesen.
       
       Bei beiden Zeugen wurde deutlich, wie wichtig es auch für
       Polizist*innen ist, dass es bei Eil- oder Spontanversammlungen
       Versammlungsleiter*innen gibt, da diese die Arbeit der Polizei
       deutlich erleichtern.
       
       Schultes Anwalt Jan Lam wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass auch das
       Versammlungsgesetz ein Teil des Problems ist: Es sieht einerseits vor, dass
       auch unangemeldete Versammlungen eine*n Versammlungsleiter*in
       brauchen, zugleich kann bestraft werden, wer eine unangemeldete Demo
       durchführt. Das Bundesversammlungsgesetz sei ein schlechtes Gesetz, sagte
       Lam, da politische Interessen darin abgebildet seien.
       
       ## Kriminalpolizei fragt nach Verantwortlichen des Bündnisses
       
       Lam hatte der taz im Vorfeld des Prozesses bereits gesagt, dass er glaube,
       das hinter dem Verfahren „die Kriminalisierung einer politisch
       unerwünschten Bewegung“ stehe. Auch ein Schreiben, das Schulte im März in
       seinem Briefkasten fand, weist darauf hin, dass es den Bremer
       Sicherheitsbehörden darum geht, den Mieter*innenprotest
       einzuschüchtern: Die Bremer Kriminalpolizei fragt ihn darin als Anmelder,
       wer denn „Verantwortlicher“ des Bündnisses „Zwangsräumungen verhindern“
       sei. „Für Ermittlungen“ sei dies „von Bedeutung“, schreibt die Polizei in
       dem Brief, der der taz vorliegt. Auch mehrere andere Personen hätten dieses
       Schreiben erhalten, sagt Schulte, der es als Versuch sieht „einzelne
       persönlich einzuschüchtern“.
       
       Das [3][Bremer Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“], das in sozialen
       Medien damals spontan dazu aufgerufen hatte, die Kundgebung zu
       unterstützen, kritisierte im Vorfeld des Prozesses das „martialische
       Polizeiaufgebot“, das im Juli 2021 aufgefahren worden war, um „eine
       friedliche Protestaktion gegen Zwangsräumung, [4][Verdrängung und
       Wohnungslosigkeit] gewaltsam zu beenden“. Für den ersten Prozesstag hatte
       es dazu aufgerufen, Schulte vor Gericht zu unterstützen.
       
       * Name geändert
       
       16 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Zwangsraeumung-in-Bremen/!5933611
   DIR [2] /Protest-gegen-Wohnen-als-Ware/!5781408
   DIR [3] https://allebleibenwohnen.de/
   DIR [4] /81-Jaehrige-ueber-Zwangsraeumung/!5900836
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Franziska Betz
       
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