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       # taz.de -- Irrtümliche Inhaftierung in Sachsen: Fälschlich in U-Haft? Selbst schuld!
       
       > Ein Linker wurde 2020 zu Unrecht für einen Brandanschlag inhaftiert. Eine
       > Entschädigung wird ihm verweigert – wegen vermeintlicher Postings.
       
   IMG Bild: Feuerwehreinsatz nach dem Brandanschlag auf den Hentschke-Bau in Bautzen im November 2019
       
       Berlin taz | Jonas K. ist immer noch fassungslos. „Ich kann das gar nicht
       wirklich glauben.“ Zwei Monate saß der 25-jährige Linke vor zweieinhalb
       Jahren in Sachsen wegen eines Brandanschlags in U-Haft – zu Unrecht,
       [1][wie ihm später das Landgericht Dresden bescheinigte]. Doch eine
       Entschädigung verweigert ihm der Freistaat: Weil er angeblich mit
       linksextremen Onlinepostings selbst an seiner damaligen Verhaftung Schuld
       sei.
       
       Aber der Reihe nach. Im November 2019 hatten Unbekannte im sächsischen
       Rodewisch und [2][Bautzen auf dem Gelände zweier Baufirmen mehrere
       Baufahrzeuge] mit Brandsätzen vollständig zerstört. Der Schaden betrug
       400.000 Euro. In einem Bekennerschreiben wurden die Taten als Vergeltung
       dafür bezeichnet, dass sich die Firmen am Bau der JVA Zwickau beteiligten.
       
       Im September 2020 ermittelte das sächsische LKA dann zwei Tatverdächtige
       aus Dresden: Jonas K. und seinen damaligen Mitbewohner. Auf K. waren die
       Ermittler über ein Facebookposting gekommen, in dem er sich kritisch über
       eine der Baufirmen, Hentschke Bau, äußerte – wegen einer Großspende des
       Inhabers an die AfD. Zudem hatte ein Polizeihund, der Geruchsspuren von
       einem nicht gezündeten Brandsatz am Tatort aufgenommen hatte, bei der WG
       von K. angeschlagen.
       
       ## Antrag auf Entschädigung
       
       Im November 2020 wurden jedoch die Haftbefehle gegen die jungen Männer vom
       Landgericht Dresden wieder aufgehoben: Außer der Geruchsspur gebe es keine
       weiteren Indizien für die Tat, erklärten die Richter. Auch das
       Facebookposting begründe keinen dringenden Tatverdacht. Zwei Jahre später
       wurde das Verfahren dann eingestellt. „Das war eine miese Zeit, das macht
       dich psychisch kaputt“, erinnert sich Jonas K. heute. „Vor allem im Knast,
       wenn du dich immer fragst: Wieso ich? Was machst du hier?“
       
       Zuletzt nun stellte der Dresdner einen Antrag auf Entschädigung für die
       unrechtmäßige U-Haft. Dem aber widersprach die Generalstaatsanwaltschaft
       Dresden nach taz-Informationen. Und auch das Amtsgericht Dresden lehnte den
       Antrag in einem aktuellen Beschluss ab. Der Antrag sei „unbegründet“, heißt
       es darin.
       
       Denn: Jonas K. habe den Verdacht durch linksextreme Onlinepostings „grob
       fahrlässig“ selbst auf sich gezogen. Der Beschluss zitiert dafür Beiträge
       eines Twitteraccounts, in dem dieser über „die verdammten Bullen“ oder
       „Nazischweine“ herzog und erklärte: „Feuer und Flamme für Sachsen“.
       Angeführt wird auch ein Facebookaccount, der die Kürzel „fck nzs“ oder „fck
       afd“ gepostet habe.
       
       ## Angeklagter bestreitet, dass ihm der Account gehört
       
       Nur: Jonas K. bestreitet vehement, dass der Twitter-Account ihm gehörte.
       Einzig das Facebookprofil habe er betrieben. „Der Twitteraccount wurde mir
       in Ermittlungsakten einfach so zugeordnet, ohne das weiter zu belegen“, so
       K. zur taz. Er habe den Account aber „definitiv“ nicht betrieben. Sein
       Beleg: Noch zu seiner Haftzeit seien dort Beiträge gepostet worden. Und
       tatsächlich vermerkte auch das Landgericht Dresden, als es 2020 den
       Haftbefehl von K. aufhob, dass die Auswertung von K.s Handys „keine
       Verdachtsmomente“ ergeben habe.
       
       Das Amtsgericht Dresden lässt das aber in seinem Beschluss außen vor. Für
       Jonas K. bleibt nur eine Schlussfolgerung: „Polizei und Justiz wollen bis
       heute nicht einräumen, dass sie einen Fehler gemacht haben. Da frage ich
       mich: Wo ist hier unser Rechtssystem und die Menschlichkeit?“ Der
       25-Jährige kündigt an, nun in weiteren Instanzen um die Entschädigung
       kämpfen zu wollen.
       
       Die Ermittlungen zu dem Brandanschlag auf die Baufirmen blieben nach den
       Freilassungen von Jonas K. und seinem Mitbewohner derweil erfolglos: Bis
       heute konnte die Polizei keine weiteren Beschuldigten ermitteln, teilte die
       Generalstaatsanwaltschaft Dresden der taz mit.
       
       25 May 2023
       
       ## LINKS
       
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