# taz.de -- Irrtümliche Inhaftierung in Sachsen: Fälschlich in U-Haft? Selbst schuld!
> Ein Linker wurde 2020 zu Unrecht für einen Brandanschlag inhaftiert. Eine
> Entschädigung wird ihm verweigert – wegen vermeintlicher Postings.
IMG Bild: Feuerwehreinsatz nach dem Brandanschlag auf den Hentschke-Bau in Bautzen im November 2019
Berlin taz | Jonas K. ist immer noch fassungslos. „Ich kann das gar nicht
wirklich glauben.“ Zwei Monate saß der 25-jährige Linke vor zweieinhalb
Jahren in Sachsen wegen eines Brandanschlags in U-Haft – zu Unrecht,
[1][wie ihm später das Landgericht Dresden bescheinigte]. Doch eine
Entschädigung verweigert ihm der Freistaat: Weil er angeblich mit
linksextremen Onlinepostings selbst an seiner damaligen Verhaftung Schuld
sei.
Aber der Reihe nach. Im November 2019 hatten Unbekannte im sächsischen
Rodewisch und [2][Bautzen auf dem Gelände zweier Baufirmen mehrere
Baufahrzeuge] mit Brandsätzen vollständig zerstört. Der Schaden betrug
400.000 Euro. In einem Bekennerschreiben wurden die Taten als Vergeltung
dafür bezeichnet, dass sich die Firmen am Bau der JVA Zwickau beteiligten.
Im September 2020 ermittelte das sächsische LKA dann zwei Tatverdächtige
aus Dresden: Jonas K. und seinen damaligen Mitbewohner. Auf K. waren die
Ermittler über ein Facebookposting gekommen, in dem er sich kritisch über
eine der Baufirmen, Hentschke Bau, äußerte – wegen einer Großspende des
Inhabers an die AfD. Zudem hatte ein Polizeihund, der Geruchsspuren von
einem nicht gezündeten Brandsatz am Tatort aufgenommen hatte, bei der WG
von K. angeschlagen.
## Antrag auf Entschädigung
Im November 2020 wurden jedoch die Haftbefehle gegen die jungen Männer vom
Landgericht Dresden wieder aufgehoben: Außer der Geruchsspur gebe es keine
weiteren Indizien für die Tat, erklärten die Richter. Auch das
Facebookposting begründe keinen dringenden Tatverdacht. Zwei Jahre später
wurde das Verfahren dann eingestellt. „Das war eine miese Zeit, das macht
dich psychisch kaputt“, erinnert sich Jonas K. heute. „Vor allem im Knast,
wenn du dich immer fragst: Wieso ich? Was machst du hier?“
Zuletzt nun stellte der Dresdner einen Antrag auf Entschädigung für die
unrechtmäßige U-Haft. Dem aber widersprach die Generalstaatsanwaltschaft
Dresden nach taz-Informationen. Und auch das Amtsgericht Dresden lehnte den
Antrag in einem aktuellen Beschluss ab. Der Antrag sei „unbegründet“, heißt
es darin.
Denn: Jonas K. habe den Verdacht durch linksextreme Onlinepostings „grob
fahrlässig“ selbst auf sich gezogen. Der Beschluss zitiert dafür Beiträge
eines Twitteraccounts, in dem dieser über „die verdammten Bullen“ oder
„Nazischweine“ herzog und erklärte: „Feuer und Flamme für Sachsen“.
Angeführt wird auch ein Facebookaccount, der die Kürzel „fck nzs“ oder „fck
afd“ gepostet habe.
## Angeklagter bestreitet, dass ihm der Account gehört
Nur: Jonas K. bestreitet vehement, dass der Twitter-Account ihm gehörte.
Einzig das Facebookprofil habe er betrieben. „Der Twitteraccount wurde mir
in Ermittlungsakten einfach so zugeordnet, ohne das weiter zu belegen“, so
K. zur taz. Er habe den Account aber „definitiv“ nicht betrieben. Sein
Beleg: Noch zu seiner Haftzeit seien dort Beiträge gepostet worden. Und
tatsächlich vermerkte auch das Landgericht Dresden, als es 2020 den
Haftbefehl von K. aufhob, dass die Auswertung von K.s Handys „keine
Verdachtsmomente“ ergeben habe.
Das Amtsgericht Dresden lässt das aber in seinem Beschluss außen vor. Für
Jonas K. bleibt nur eine Schlussfolgerung: „Polizei und Justiz wollen bis
heute nicht einräumen, dass sie einen Fehler gemacht haben. Da frage ich
mich: Wo ist hier unser Rechtssystem und die Menschlichkeit?“ Der
25-Jährige kündigt an, nun in weiteren Instanzen um die Entschädigung
kämpfen zu wollen.
Die Ermittlungen zu dem Brandanschlag auf die Baufirmen blieben nach den
Freilassungen von Jonas K. und seinem Mitbewohner derweil erfolglos: Bis
heute konnte die Polizei keine weiteren Beschuldigten ermitteln, teilte die
Generalstaatsanwaltschaft Dresden der taz mit.
25 May 2023
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## AUTOREN
DIR Konrad Litschko
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