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       # taz.de -- EU-Reform Asylrecht: Wie viel Abschottung darf sein?
       
       > Deutschland will eine Verschärfung des EU-Asylrechts und Schnellverfahren
       > an den Außengrenzen mittragen. Wenn es Ausnahmen für Kinder gibt.
       
   IMG Bild: Grenzschutzbeamte in der Nähe der griechischen Stadt Feres an der Grenze zur Türkei
       
       Berlin taz Die Bundesregierung signalisiert Bereitschaft, einer auf
       Abschottung zielenden europäischen Asylrechtsverschärfung unter bestimmten
       Bedingungen zuzustimmen. Man unterstütze Verfahren zur Prüfung des
       Schutzstatus bestimmter Personengruppen bereits an der EU-Außengrenze, sei
       aber für Ausnahmen „bei Kindern, Jugendlichen und anderen besonders
       Schutzbedürftigen wie Menschen mit Behinderungen“, so ein Sprecher des
       Bundesinnenministeriums zur taz. Am Donnerstag beraten die
       EU-Innenminister*innen über Asyl-Schnellverfahren für Menschen mit
       geringer Aussicht auf Schutz direkt an den Außengrenzen.
       
       Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) pochte in einem Interview mit der
       Funke-Mediengruppe ebenfalls auf Ausnahmen für Familien mit Kindern. Zudem
       solle niemand „länger als einige Wochen“ in einem solchen Verfahren stecken
       und „das Recht auf Asyl“ nicht ausgehöhlt werden. Die Grenzverfahren sieht
       sie als „Fluch und Chance“ zugleich: „Hochproblematisch“, gleichzeitig sei
       der Vorschlag der EU-Kommission derzeit die einzige realistische Chance, zu
       geordneten und humanen Verteilungsverfahren zu kommen.
       
       Ob sich die Bundesregierung mit ihrem Wunsch nach Ausnahmen in den
       EU-Verhandlungen durchsetzen kann, ist fraglich. Der ursprüngliche
       Vorschlag der EU-Kommission sah Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren vor.
       In einer überarbeiteten Version heißt es nun, [1][dass Familien mit Kindern
       unter 12 Jahren nicht automatisch von den Asyl-Schnellverfahren
       ausgenommen] werden. Auch unbegleitete Minderjährige sollen diese Verfahren
       durchlaufen, wenn sie als „Gefahr für die nationale Sicherheit oder
       öffentliche Ordnung“ eingestuft werden.
       
       Zudem sind sich die Ampelparteien keineswegs einig. Die Grünen hatten
       solche Verfahren eigentlich immer abgelehnt. Die Verhandlungen auf
       europäischer Ebene seien „äußerst schwierig, weil viele EU-Mitgliedsstaaten
       eine restriktive Linie vertreten“, erklärte Grünen-Fraktionsvorsitzende
       Britta Haßelmann der taz.
       
       Wichtig sei es, den Zugang zum „individuellen Recht auf Asyl“
       sicherzustellen, ebenso „die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention
       und der Kinderrechtskonvention sowie den Schutz vulnerabler Gruppen“.
       Gleichzeitig brauche „es einen verbindlichen Solidaritäts- und
       Verteilmechanismus für die Aufnahme von Geflüchteten in der EU.“
       
       ## FDP und Union gegen Ausnahmen
       
       Die FDP sieht hingegen keine Notwendigkeit für Ausnahmen. Es müsse nur eine
       „menschenwürdige Versorgung aller Flüchtlinge“ sowie „eine effiziente
       Durchführung der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen“ gewährleistet sein,
       sagte [2][FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai] dem Tagesspiegel. „Wenn
       diese Regeln gelten, dann braucht es auch keine Debatte zu möglichen
       Ausnahmen, die eine Einigung in Europa wieder nur gefährden würden“, befand
       dieser.
       
       Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten
       Frei, kritisierte die Bundesregierung dafür, die EU-Vorschläge „an
       verschiedenen Stellen weiter aufzuweichen“.
       
       Menschenrechtsorganisationen hingegen befürchten, dass mit den
       Schnellverfahren Lager mit haftähnlichen Bedingungen entstehen. Sie warnen
       vor einer Aushöhlung des Asylrechts. (mit afp)
       
       4 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
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