# taz.de -- Zwangsräumung in Bremen: Spontaner Protest unerwünscht
> Einem Mann droht Strafe, weil er eine Spontandemo gegen eine
> Zwangsräumung angemeldet hat. „Kriminalisierung von Protest" nennen das
> Juristen.
IMG Bild: Sich als Anmelder zur Verfügung zu stellen, kann böse enden: Demo gegen Zwangsräumungen
Hamburg taz | Weil Otto Schulte* eine Demo nicht rechtzeitig angemeldet
haben soll, hat die Bremer Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 600
Euro gegen ihn erlassen. Ausgangspunkt der Demo am 13. Juli 2021 war eine
Zwangsräumung. Einem Mieter, der seit 2019 in einer Wohnung im Bremer
Viertel lebte, war gekündigt worden, nachdem er wegen gesundheitlicher
Problemen nicht auf Briefe des Eigentümers reagiert hatte.
[1][Rund 60 Menschen versammelten sich spontan], um gegen die Räumung zu
protestieren, darunter auch Otto Schulte.
Nun wird Schulte von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, „nach
entsprechender Vorankündigung in sozialen Medien als Verantwortlicher die
Zusammenkunft von mindestens 60 Personen organisiert und koordiniert zu
haben“. Die Demo soll laut Strafbefehl den Zweck gehabt haben, „die
Zwangsräumung zu verhindern“.
Laut Bundesversammlungsgesetz müssen geplante Versammlungen mindestens 48
Stunden vor Bekanntgabe angemeldet werden. Dies gilt allerdings nicht für
spontane Versammlungen, die auch vor Ort noch angemeldet werden können.
## Demo war längst unterwegs
Für Schulte ist klar: „Der Vorwurf ist konstruiert. Es war eine spontane
Ankündigung.“ Der erste Aufruf zur Kundgebung in den sozialen Medien sei
erst veröffentlicht worden, als der erste Streifenwagen bereits in der
Straße eingetroffen war.
Zu dem Zeitpunkt seien die Demonstrierenden schon seit gut 45 Minuten vor
Ort gewesen. Der Einsatzleiter der Polizei habe dann einen Ansprechpartner
unter den Protestierenden gesucht, sagt Schulte. Er habe sich „auf Bitte
des Einsatzleiters“ zur Verfügung gestellt, die spontane Kundgebung
anzumelden.
Für Schulte ist der Strafbefehl ein Versuch, „die Arbeit des Bündnisses zu
kriminalisieren“. [2][Das Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“] setzt sich
nach eigenen Angaben dafür ein, Wohnraum zu erhalten und gemeinsam mit
Vermieter*innen und Mieter*innen Lösungen für Konflikte zu finden.
Es hatte bei Twitter spontan dazu aufgerufen, die Kundgebung zu
unterstützen.
Gegen den Strafbefehl hat Schulte Einspruch erhoben. Sein Anwalt Jan Lam
hält das Verfahren für „absurd“. Es könne nicht sein, dass die Polizei
jemanden darum bittet, als Versammlungsleiter zu agieren „und dann springt
jemand in die Bresche und sorgt für einen geordneten Ablauf und wird dafür
belangt“.
## Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Das sei auch nicht im Sinne der Polizist*innen vor Ort, denn gerade bei
spontanen Versammlungen sei es wichtig, dass es
Versammlungsleiter*innen gibt, die für einen geordneten Ablauf
sorgen. „So etwas habe ich in dieser Art noch nie erlebt“ sagt Lam. Es gehe
bei dem Verfahren auch nicht um die Umsetzung von Recht: „Dahinter steckt
die Kriminalisierung einer politisch unerwünschten Bewegung“, sagt der
Anwalt.
Der Bremer Jurist Tore Vetter weist auf die verfassungsrechtlichen Probleme
des Falls hin. Die Anmeldungspflicht des Bundesversammlungsgesetzes
verstoße eigentlich gegen den Wortlaut des Artikels 8 des Grundgesetzes,
wonach die Versammlungsfreiheit „ohne Anmeldung oder Erlaubnis“ besteht.
Die Frage, ob die Anmeldungspflicht überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar
ist, sei daher unter Verfassungsjurist*innen umstritten. Laut
Bundesverfassungsgericht, so erklärt es Vetter, ist die Anmeldepflicht als
Einschränkung bei Versammlungen „unter freiem Himmel“ dennoch grundsätzlich
verfassungsgemäß, weil sie auch deren Durchführung zugute komme, etwa wenn
zum Beispiel Straßen gesperrt werden müssten.
## Spontane Versammlungen verfassungsrechtlich gedeckt
Das Bundesverfassungsgericht habe sein Einverständnis für die
Anmeldungspflicht aber nur gegeben, wenn es weiterhin auch die Möglichkeit
gibt, wie in dem Bremer Fall, sogenannte Spontanversammlungen abzuhalten,
bei denen die Anmeldungsfrist nicht eingehalten werden könne, sagt Vetter.
Dass in Schultes Fall Strafbefehl ergangen ist, sieht Vetter kritisch. Es
passe zu der Stimmung, die der Jurist etwa im [3][Diskurs um die „Letzte
Generation“] wahrnimmt: „Die grundsätzliche Wertung der
Versammlungsfreiheit als fundamentales demokratisches Grundrecht scheint in
Vergessenheit geraten.“
„Wir werden uns von diesem Strafverfahren nicht einschüchtern lassen“, sagt
Bahne Michels vom [4][„Bündnis gegen Zwangsräumungen“]. Wie „aggressiv“ der
Staat auf dessen Anliegen reagiere, zeige aber auch, „wie nah wir am Kern
des Problems sind“.
* Name geändert
27 May 2023
## LINKS
DIR [1] /Protest-gegen-Wohnen-als-Ware/!5781408
DIR [2] /Protest-gegen-Zwangsraeumung-in-Bremen/!5902005
DIR [3] /Letzte-Generation-in-Berlin/!5933137
DIR [4] https://allebleibenwohnen.de/
## AUTOREN
DIR Franziska Betz
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