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       # taz.de -- Geplante Lauterbach-Entführung: „Russlandfreund“ statt „Reichsbürger“
       
       > Im Prozess gegen die „Vereinten Patrioten“ spricht ein Angeklagter über
       > Umsturzpläne. Der Regierungswechsel sollte unblutig sein.
       
   IMG Bild: Ein mutmaßliches Mitglied der Terrorgruppe wird am Dienstag in den Verhandlungssaal gebracht
       
       Koblenz taz | Fünf Angeklagte aus der Reichsbürger- und Conronaleugnerszene
       müssen sich seit [1][vergangener Woche vor dem Oberlandesgericht Koblenz]
       verantworten.
       
       Die Anklage der Bundesanwaltschaft lautet auf Gründung einer
       Terroristischen Vereinigung und den Versuch, mit einer schweren
       staatsgefährdenden Gewalttat in Deutschland einen Umsturz herbeizuführen.
       Unter anderem sollte den Plänen nach [2][Bundesgesundheitsminister Karl
       Lauterbach (SPD) mit Gewalt entführt] werden.
       
       Die Pläne und Vorbereitungen waren [3][im April 2022 aufgeflogen], als der
       Angeklagte Thomas O. in Neustadt an der Weinstraße auf dem Parkplatz eines
       Baumarkts Waffen übernehmen wollte. Die „Patrioten“ waren auf einen
       verdeckten Ermittler des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamts
       hereingefallen.
       
       ## Ausschweifende Polemik
       
       Zum Prozessauftakt hatten mehrere Verteidiger deshalb die Einstellung des
       Verfahrens beantragt. Mit seinem Waffenangebot habe „Mark“ vom LKA die Tat
       provoziert; bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Waffen sei noch gar keine
       Vereinigung gegründet gewesen, so die Argumentation der Verteidiger.
       
       Diese Lesart wies der Senat am Mittwoch entschieden zurück. Eine
       „rechtswidrige Tatprovokation“ könne sie nicht erkennen, sagte die
       Vorsitzende Richterin Anne Kerber. Auch die übrigen Anträge, die
       Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen und die Sitzungen
       aufzuzeichnen, lehnte sie ab. Der Prozess habe keine herausragende
       zeitgeschichtliche Bedeutung, „da [4][die Umsturzpläne] nicht in die Tat
       umgesetzt worden sind“, stellte sie fest.
       
       Doch der Angeklagte B, ein Fachmann für Buchhaltung mit NVA- Vergangenheit,
       der das Kommando „Klabautermann“ gegen Bundesminister Lauterbach führen
       sollte, sieht sich offenbar doch als Person der Zeitgeschichte. Er nutzte
       den zweiten Verhandlungstag für ein stundenlanges Klagelied über die
       Zumutungen seines Lebens: Der lieblose und prügelnde Adoptivvater, die
       verlorene schöne Zeit bei der Oma in der DDR, dann die Unzulänglichkeiten
       der politischen Alltags im Westen, von der Verschwendung von Lebensmitteln
       über die misslungene Integration in einer „Multi-Kulti-Welt“ bis zum
       Drogenkonsum. Es gab kaum ein Thema, das er nicht kommentierte.
       
       Ausschweifend polemisierte er gegen die Institutionen von Deutschland, der
       EU und deren Akteure. Zu seiner politischen Haltung gab er eher vage zu
       Protokoll. „Ich bin ein Russlandfreund“, die Bundesregierung bezichtigte er
       der „Kriegstreiberei“. Ein „Reichsbürger“ sei er jedenfalls nicht, sagte er
       und wies die Zuordnung zu diesem Milieu als „Diffamierung“ zurück. „Wir
       haben Wege gesucht, die nach unserer Meinung einzig gültige Verfassung
       wieder in Kraft zu setzen“. Laut Anklage wollten er und seine
       Mitangeklagten die Verfassung des Kaiserreichs von 1871 wieder in Kraft
       setzen, allerdings ohne Kaiser. „Kaiserreichsgruppe“ treffe die Sache
       deshalb schon eher, so B. vor Gericht.
       
       ## Urteil noch nicht absehbar
       
       Der Verteidiger des redseligen Angeklagten, Philipp Grassl, ergänzte, dass
       sein Mandant niemanden habe verletzten oder töten wollen. Er habe aber
       keinen anderen Ausweg mehr gesehen, so Grassl. Wegen illegaler
       Einwanderung, „Zwangsimpfung unter Führung eines Bundeswehrgenerals“ sei B.
       verzweifelt gewesen. Sein Ziel sei ein unblutiger Regierungswechsel
       gewesen, „wie beim Mauerfall in der DDR“, so Anwalt Grassl. Ob sich B., wie
       sein Verteidiger meint, tatsächlich auf ein „Recht auf Widerstand nach Art
       20 Art. 4“ berufen kann, wird der Senat am Ende des Verfahrens entscheiden.
       
       Thomas K., der laut Anklage mit [5][Anschlägen das Stromnetz] ausschalten
       und mit dem „Blackout“ die Bevölkerung auf den Umsturz vorbereiten sollte,
       wurde in Koblenz von Rechtsanwalt Patrick Schladt weniger offensiv
       vertreten. Der Verteidiger erinnerte den Senat vorsichtshalber daran, dass
       in diesem Verfahren die Tatanteile und die individuelle Schuld jedes
       einzelnen Angeklagten nachgewiesen und bewertet werden müssten, trotz „der
       großen Töne, die nach Gewalt klingen“.
       
       Bis Januar 2024 sind weitere Verhandlungstermine angesetzt. Wann es ein
       Urteil geben wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
       
       24 May 2023
       
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