# taz.de -- Geplante Lauterbach-Entführung: „Russlandfreund“ statt „Reichsbürger“
> Im Prozess gegen die „Vereinten Patrioten“ spricht ein Angeklagter über
> Umsturzpläne. Der Regierungswechsel sollte unblutig sein.
IMG Bild: Ein mutmaßliches Mitglied der Terrorgruppe wird am Dienstag in den Verhandlungssaal gebracht
Koblenz taz | Fünf Angeklagte aus der Reichsbürger- und Conronaleugnerszene
müssen sich seit [1][vergangener Woche vor dem Oberlandesgericht Koblenz]
verantworten.
Die Anklage der Bundesanwaltschaft lautet auf Gründung einer
Terroristischen Vereinigung und den Versuch, mit einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat in Deutschland einen Umsturz herbeizuführen.
Unter anderem sollte den Plänen nach [2][Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD) mit Gewalt entführt] werden.
Die Pläne und Vorbereitungen waren [3][im April 2022 aufgeflogen], als der
Angeklagte Thomas O. in Neustadt an der Weinstraße auf dem Parkplatz eines
Baumarkts Waffen übernehmen wollte. Die „Patrioten“ waren auf einen
verdeckten Ermittler des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamts
hereingefallen.
## Ausschweifende Polemik
Zum Prozessauftakt hatten mehrere Verteidiger deshalb die Einstellung des
Verfahrens beantragt. Mit seinem Waffenangebot habe „Mark“ vom LKA die Tat
provoziert; bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Waffen sei noch gar keine
Vereinigung gegründet gewesen, so die Argumentation der Verteidiger.
Diese Lesart wies der Senat am Mittwoch entschieden zurück. Eine
„rechtswidrige Tatprovokation“ könne sie nicht erkennen, sagte die
Vorsitzende Richterin Anne Kerber. Auch die übrigen Anträge, die
Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen und die Sitzungen
aufzuzeichnen, lehnte sie ab. Der Prozess habe keine herausragende
zeitgeschichtliche Bedeutung, „da [4][die Umsturzpläne] nicht in die Tat
umgesetzt worden sind“, stellte sie fest.
Doch der Angeklagte B, ein Fachmann für Buchhaltung mit NVA- Vergangenheit,
der das Kommando „Klabautermann“ gegen Bundesminister Lauterbach führen
sollte, sieht sich offenbar doch als Person der Zeitgeschichte. Er nutzte
den zweiten Verhandlungstag für ein stundenlanges Klagelied über die
Zumutungen seines Lebens: Der lieblose und prügelnde Adoptivvater, die
verlorene schöne Zeit bei der Oma in der DDR, dann die Unzulänglichkeiten
der politischen Alltags im Westen, von der Verschwendung von Lebensmitteln
über die misslungene Integration in einer „Multi-Kulti-Welt“ bis zum
Drogenkonsum. Es gab kaum ein Thema, das er nicht kommentierte.
Ausschweifend polemisierte er gegen die Institutionen von Deutschland, der
EU und deren Akteure. Zu seiner politischen Haltung gab er eher vage zu
Protokoll. „Ich bin ein Russlandfreund“, die Bundesregierung bezichtigte er
der „Kriegstreiberei“. Ein „Reichsbürger“ sei er jedenfalls nicht, sagte er
und wies die Zuordnung zu diesem Milieu als „Diffamierung“ zurück. „Wir
haben Wege gesucht, die nach unserer Meinung einzig gültige Verfassung
wieder in Kraft zu setzen“. Laut Anklage wollten er und seine
Mitangeklagten die Verfassung des Kaiserreichs von 1871 wieder in Kraft
setzen, allerdings ohne Kaiser. „Kaiserreichsgruppe“ treffe die Sache
deshalb schon eher, so B. vor Gericht.
## Urteil noch nicht absehbar
Der Verteidiger des redseligen Angeklagten, Philipp Grassl, ergänzte, dass
sein Mandant niemanden habe verletzten oder töten wollen. Er habe aber
keinen anderen Ausweg mehr gesehen, so Grassl. Wegen illegaler
Einwanderung, „Zwangsimpfung unter Führung eines Bundeswehrgenerals“ sei B.
verzweifelt gewesen. Sein Ziel sei ein unblutiger Regierungswechsel
gewesen, „wie beim Mauerfall in der DDR“, so Anwalt Grassl. Ob sich B., wie
sein Verteidiger meint, tatsächlich auf ein „Recht auf Widerstand nach Art
20 Art. 4“ berufen kann, wird der Senat am Ende des Verfahrens entscheiden.
Thomas K., der laut Anklage mit [5][Anschlägen das Stromnetz] ausschalten
und mit dem „Blackout“ die Bevölkerung auf den Umsturz vorbereiten sollte,
wurde in Koblenz von Rechtsanwalt Patrick Schladt weniger offensiv
vertreten. Der Verteidiger erinnerte den Senat vorsichtshalber daran, dass
in diesem Verfahren die Tatanteile und die individuelle Schuld jedes
einzelnen Angeklagten nachgewiesen und bewertet werden müssten, trotz „der
großen Töne, die nach Gewalt klingen“.
Bis Januar 2024 sind weitere Verhandlungstermine angesetzt. Wann es ein
Urteil geben wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
24 May 2023
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## AUTOREN
DIR Christoph Schmidt-Lunau
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