URI:
       # taz.de -- Gutachten zu Enteignungen in Berlin: Eigentum „potenziell problematisch“
       
       > Nach Einschätzung der Enteignungskommission können Wohnungen in Berlin
       > vergesellschaftet werden. Die schwarz-rote Koalition bleibt skeptisch.
       
   IMG Bild: Die Gespenster der Vergesellschaftung
       
       Berlin taz | Auf ihrer Kundgebung am Mittwochmittag vor dem Roten Rathaus
       jubelte eine Sprecherin der Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen über
       einen „historischen Tag“. Die Übergabe des [1][Abschlussberichts der
       Enteignungskommission], die kurz darauf in den Gemäuern hinter ihr
       stattfinden sollte, sei „ein großer Schritt auf dem Weg der Umsetzung“ der
       Vergesellschaftung der großen Immobilienkonzerne.
       
       Dass der [2][Bericht zumindest in der Argumentation einen Durchbruch
       darstellt], zeigte später auch die Pressekonferenz dreier Mitglieder der
       Kommission. Zuvor übergab Kommissionspräsidentin Herta Däubler-Gmelin den
       mehr als 100-seitigen Bericht an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner
       (CDU) und an Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD). Beide
       dankten für die geleistete Arbeit, blieben aber ihrer Linie treu.
       
       Wegner kündigte an, dass der Senat zügig ein „Rahmengesetz“ erarbeiten
       wolle, ein Gesetz also, das keine konkrete Vergesellschaftung regelt,
       sondern Grundlagen für Vergesellschaftungen in verschiedenen Bereichen
       beschreiben soll. Auch Gaebler argumentierte hierfür mit Verweis auf die
       „Grundsatzfrage des Umgangs mit Bereichen der Daseinsvorsorge“, die immer
       wichtiger werde.
       
       Ihre Ablehnung einer tatsächlichen Vergesellschaftung der
       Immobilienkonzerne versteckten beide nicht: Wegner sagte in seinem kurzen
       Statement: „Ich halte es weiterhin für den falschen Weg“. Gaebler gab noch
       den Klassiker zu Protokoll: „Durch Vergesellschaftung entsteht keine
       einzige neue Wohnung.“
       
       ## Neue Denkanstöße
       
       Spannender wurde es bei der anschließenden Pressekonferenz mit
       Däubler-Gmelin und den Kommissionsmitgliedern Florian Rödl und Michael
       Eichberger, bei der die verkürzten Debatten des politischen Raums
       hinterfragt wurden. Dabei stellte vor allem die Zusammenfassung der
       Mehrheitsmeinung der Expert:innen, vorgetragen durch den
       Rechtswissenschaftler der Freien Universität Rödl, einige Grundfesten auf,
       die längst kein politisches Gemeingut mehr sind.
       
       Zunächst erinnerte Rödl an die Bedeutung des Vergesellschaftungsartikels
       15, „ohne den das Grundgesetz nicht verabschiedet worden wäre“. Auch wenn
       dieser noch nie angewendet wurde, ist er weiterhin, so die einhellige
       Meinung, gültig, seine Anwendung sei eine „eminent politische
       Entscheidung“. Eine Vergesellschaftung müsse, so Rödl in einer Form der
       Gemeinwirtschaft münden; die gemeinnützige Bewirtschaftung des Wohnraums
       stellte er der „eigennützigen oder privatnützigen“ entgegen. Wohnen sei, so
       Rödl ein „existenzielles, menschliches Bedürfnis“, die „Knappheit an
       bezahlbarem Wohnraum gravierend“.
       
       Die große Mehrheit von elf Mitgliedern der 13-köpfigen Kommission vertrete
       die Ansicht, dass „der private Gebrauch von Grund und Boden an sich oder
       potenziell problematisch“ sei, auch aufgrund der „gesellschaftlichen und
       politischen Macht“, die sich durch großen Immobilienbesitz ergebe. Eine
       Vergesellschaftung ziele daher auf „die Aufhebung ungerechtfertigter
       Machtpositionen“. Der tiefe Eigentumseingriff spiele vor diesem Hintergrund
       „keine Rolle“. Eine Entschädigung dürfe nicht in Höhe des Marktwertes
       erfolgen: „Das wäre die Auszahlung des Barwertes jener Macht, die
       aufgehoben werden soll.“ Auch resultierten die zuletzt gestiegenen
       Bodenwerte „nicht aus eigener Leistung“.
       
       ## Sondervoten
       
       Der ehemalige Verfassungsrichter Eichberger präsentierte die vier
       Sondervoten mit abweichenden Meinungen einzelner Kommissionsmitglieder:
       Diese hinterfragen die Verhältnismäßigkeit und betonen das „höhere Gewicht
       des grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts.“ Dieses sei vielfach vom
       Verfassungsgericht bestätigt, während es noch nie eine Entscheidung zu
       Artikel 15 gegeben habe.
       
       In der Frage der Entschädigungen stellten sich drei Kommissionsmitglieder
       gegen die Vorschläge der Mehrheit, diese anhand der Belastungsgrenze von 30
       Prozent des Einkommens für die Miete oder der finanziellen Fähigkeit der
       Stadt zu berechnen. Abschläge vom Marktwert dürfe es dennoch geben. Nur
       zwei der Juristen argumentieren in dem Bericht, dass Berlins
       Landesverfassung das Eigentum noch stärker schütze als das Grundgesetz und
       daher die Wirkung des Artikels 15 unterbinde.
       
       Die überwiegende Tendenz des Berichts betont dennoch die Möglichkeiten –
       oder wie es DW Enteignen auf einem großen Banner präsentierte:
       Vergesellschaftung sei „gesetzmäßig, günstig, gut.“
       
       28 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Gutachten-zu-Wohnungspolitik-in-Berlin/!5940303
   DIR [2] /Enteignung-grosser-Wohnungskonzerne/!5940206
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
       ## TAGS
       
   DIR Mieten
   DIR Wohnen
   DIR Kai Wegner
   DIR GNS
   DIR Deutsche Wohnen & Co enteignen
   DIR Immobilienmarkt
   DIR Deutsche Wohnen & Co enteignen
   DIR Rechnungshof
   DIR Volksbegehren
   DIR Deutsche Wohnen & Co enteignen
   DIR Wochenkommentar
   DIR Deutsche Wohnen & Co enteignen
   DIR Die Linke Berlin
   DIR Mieten
   DIR Mieten
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Deutsche Wohnen & Co enteignen: Verhinderer gesucht
       
       Finanzsenator Stefan Evers (CDU) schreibt ein Gutachten für ein
       Rahmengesetz zur Vergesellschaftung aus. Warum so kompliziert? Die taz
       hilft weiter.
       
   DIR Neues Gutachten zu Enteignung: Zu teuer oder zu riskant
       
       Der Berliner Rechnungshof hat mal nachgerechnet und hält eine
       Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen nicht für umsetzbar.
       
   DIR Der Weg zum Vergesellschaftungsgesetz: „Jeden Stein dreimal umdrehen“
       
       Aktivist Armin Rothemann verrät, wie Deutsche Wohnen Enteignen zu einem
       wasserdichten Gesetz kommen will – und was die großen Knackpunkte sind.
       
   DIR Debatte über Vergesellschaftung: Ein Rahmen bringt nichts
       
       Im Abgeordnetenhaus wird über den Bericht der Expertenkommission
       diskutiert. Scharfe Kritik gibt es an den Senatsplänen für ein
       Rahmengesetz.
       
   DIR Bericht der Berliner Enteignungskommission: Der Politik Zukunft abringen
       
       Enteignen ist möglich, das hat der Senat nun schwarz auf weiß. Die Frage
       ist: Will die Politik dicke Bretter bohren oder den Bohrer verstecken?
       
   DIR Enteignungskommission legt Bericht vor: In der Warteschleife
       
       Die jetzige Empfehlung ändert nichts am Dauerzustand: Dem langwierigen
       Warten auf eine abschließende Entscheidung bei Wohnungsenteignungen.
       
   DIR Linke-Landesvorsitzende im Interview: „Es geht um Flächengerechtigkeit“
       
       Franziska Brychcy und Maximilian Schirmer über das soziale Profil der
       Partei, Klimaschutz und wie es jetzt mit dem Volksentscheid weitergehen
       sollte.
       
   DIR Enteignung großer Wohnungskonzerne: Ein milderes Mittel gibt es nicht
       
       Vergesellschaftung von Wohnraum ist nicht nur machbar, sondern auch geboten
       – will man leistbare Mieten für Einkommensschwächere garantieren.
       
   DIR Gutachten zu Wohnungspolitik in Berlin: Enteignen ist erlaubt und effizient
       
       Wohnungen dürfen vergesellschaftet werden. Das bestätigte jetzt die
       Expert:innenkommission, die darüber nach dem Volksentscheid in Berlin
       beraten hat.