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       # taz.de -- Altersgrenze für Lehrende: Behörde pfeift Hamburger Uni zurück
       
       > Ein Professor durfte nicht an der Hafencity-Universität lehren, weil er
       > über 75 ist. Die Wissenschaftsbehörde erklärt die Regelung für
       > rechtswidrig.
       
   IMG Bild: Hübsche Fassade: die Hafencity-Universität in Hamburg
       
       Hamburg taz | Er sei zu alt, lautete die Begründung, mit der die Hamburger
       Hafencity-Universität (HCU) Kosta Mathéy im vergangenen Dezember
       kurzfristig seinen Lehrauftrag absagte. Denn eine hochschuleigene Satzung
       sah vor, dass an Personen über 75 Jahren keine Lehraufträge vergeben werden
       dürfen. Doch diese Regelung war rechtswidrig, das bestätigt ihm nun die
       Hamburger Wissenschaftsbehörde. Man habe die HCU gebeten, sie „ersatzlos zu
       streichen“.
       
       Mathéy ist „Professor für [1][Planung und Bauen in Entwicklungsländern]“
       und bot bis dato seit zehn Jahren im Wintersemester das Blockseminar
       „Project Management in international Cooperation“ an, für das er von Berlin
       nach Hamburg anreiste. Auch im vergangenen Sommer schrieb der zuständige
       Fachbereich den 77-Jährigen an, ob er wieder bereit sei, das Seminar
       anzubieten.
       
       Mathéy sagte zu, es wurde ein Termin vereinbart, kurz vor Semesterbeginn
       erhielt er Zugang zum hochschuleigenen Mailsystem „Ahoi“ und nahm Kontakt
       zu den Studierenden auf, die sich für sein Seminar angemeldet hatten. Über
       vier Monate, in denen zwölf Mails ausgetauscht wurden, ließ man Mathéy im
       Glauben, dass der Lehrauftrag regulär stattfindet. Inklusive Vorbereitung
       und Austausch hatte der Hochschullehrer bis dahin schon etwa ein Viertel
       der Arbeit dieses Lehrauftrags geleistet, für den es üblicher Weise ein
       schmales Gesamthonorar von unter 1.200 Euro gibt.
       
       Doch dann schrieb ihm am 5. Dezember die Mitarbeiterin des Fachbereichs:
       Nach Prüfung der Daten sei „leider“ aufgefallen, dass man Mathéy den
       Lehrauftrag „aufgrund der Altersgrenze laut § 2 (1) b Lehrauftragssatzung“
       nicht mehr erteilen könne. Auch von anderen älteren Lehrbeauftragten hörte
       Mathéy, dass sie Schwierigkeiten bekamen. Er gewann den Eindruck, dass sich
       in der HCU-Verwaltung eine Art „[2][Altersphobie]“ einschlich.
       
       Mathéy ließ sich besagte „Lehrauftrags-Satzung“ schicken, die im Jahr 2017
       von der [3][Hafen-City-Universität] verabschiedet wurde. Dort heißt es
       tatsächlich, Lehraufträge könnten nicht an Personen gehen, die eine
       „Altersgrenze“ von 75 Jahren erreicht haben, entsprechend Paragraf 16 des
       Hamburgischen Hochschulgesetzes.
       
       Nur bezieht sich dieser zitierte Passus [4][des Hochschulgesetzes] gar
       nicht auf Lehraufträge, sondern auf die Festanstellung von Professoren, die
       schon im Ruhestand sind und die „bei hervorragender Eignung“ von der
       Hochschule angestellt werden sollen. Der eigentliche Paragraf für
       Lehraufträge im Hamburger Hochschulgesetz sieht keine Altersbeschränkung
       vor. Theoretisch, so Mathéys Fazit, können Professoren weiter
       Lehraufträge annehmen bis zu ihrem Tod. Die Altersgrenze sei de facto ein
       Berufsverbot.
       
       Um für sich und auch für andere zu kämpfen, klagte der Wissenschaftler Ende
       Februar vor dem Verwaltungsgericht auf Streichung der Altersgrenze in der
       HCU-Lehrauftragssatzung. Ferner fordert er dort Schadensersatz wegen
       Altersdiskriminierung in Höhe des entgangenen Honorars. Das Verfahren läuft
       noch, der Richter versucht, den Konflikt gütlich beizulegen.
       
       Zugleich schrieb Mathéy besagte Wissenschaftsbehörde an, die in Hamburg
       auch für Gleichstellung zuständig ist, und forderte, dass die
       [5][altersdiskriminierende Regel] entfällt. Der Leiter der dortigen
       Hochschulabteilung schrieb ihm nun im Namen der Staatsrätin Eva Gümbel,
       dass die Behörde eine „umfangreiche hochschulrechtliche Prüfung“ vornahm
       und zu dem Fazit kam, „dass diese Regelung rechtswidrig ist“. Der Präsident
       der HCU habe inzwischen schriftlich zugesichert, dass „die Anpassung
       rechtskonform vorgenommen“ werde.
       
       Weniger Erfolg hatte der Architekt zuvor mit einer Beschwerde wegen
       [6][Alterdiskriminierung] bei der HCU-eigenen
       Anti-Diskriminierungsbeschwerdestelle. Dort antwortete ihm just die
       Justitiarin der HCU, die zugleich die Hochschule vor dem Verwaltungsgericht
       vertritt. Einer Beschwerde wegen Altersdiskriminierung könne man nach
       interner Prüfung „nicht abhelfen“, teilte sie mit. Es sei richtig, dass mit
       Mathéy über einen Lehrvertrag korrespondiert wurde. Der Abschluss sei
       jedoch nicht zustande gekommen, weil sich „parallel ergab, dass die
       Lehrveranstaltung durch hauptberuflich an der HCU beschäftigte Lehrpersonen
       abgedeckt werden kann“.
       
       ## Die Hafencity-Universität schweigt
       
       An dieser Erklärung hegt Mathéy angesichts der übrigen Mail-Korrespondenz
       Zweifel. „Mir tun auch die Studierenden leid, die sich auf das Seminar
       gefreut haben“, sagt er. Eine Studentin schrieb ihm gar zur Absage, dass
       die Nachricht ihr Herz gebrochen habe. Das geplante Blockseminar war
       ausgefallen und später durch eine rein digitale Veranstaltung mit anderen
       Schwerpunkten ersetzt worden. Sein Kurs wurde hauptsächlich von
       ausländischen Studierenden belegt. Aus seinen früheren Seminaren zu
       internationaler Kooperation gingen teils konkrete Projekte hervor, wie eine
       Siedlung für die vom Militär vertriebene indigene Bevölkerung neben einem
       erloschenen Vulkan in Venezuela.
       
       Die Hafencity-Universität will zu diesem Einzelfall nichts sagen. „Wir
       können keine Auskunft geben, da dies ein laufendes Verfahren ist“, sagt ein
       Sprecher. Auch die Frage, ob die Altersgrenze für Lehrbeauftragte noch
       Bestand hat, beantwortet die Hochschule nicht.
       
       Auch die Hamburger Wissenschaftsbehörde äußert sich nicht zu dem konkreten
       Fall. Sprecherin Larissa Robitzsch bestätigt aber, dass die im
       Hochschulgesetz genannte 75-Jahre-Altersgrenze „keine Anwendung auf
       Lehrbeauftragte“ findet.
       
       17 May 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://globus-berlin.org/
   DIR [2] /Altersdiskriminierung/!5903415
   DIR [3] https://www.hcu-hamburg.de/universitaet
   DIR [4] https://www.hamburg.de/contentblob/4351324/eda0f0b0be2b51834fa7a934f688d84a/data/hmbhg.pdf
   DIR [5] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/alter/alter-node.html
   DIR [6] /Studie-zu-Ageism-in-Deutschland/!5902928
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
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