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       # taz.de -- Entkriminalisierung von Cannabis: Bürokratisches Kiffen
       
       > Die Ampel will Anbau und Besitz von Cannabis entkriminalisieren. Ein
       > früher Gesetzentwurf zeigt, wie kompliziert es werden könnte.
       
   IMG Bild: Gekifft wird nicht im Club!
       
       Entkriminalisierung statt Legalisierung – was bedeutet das? 
       
       Ein früher Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung ist durchgesickert. Im
       Koalitionsvertrag geplant war die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an
       Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“. Wie der
       Gesetzentwurf zeigt, wird daraus wohl erst einmal nichts. Mitte April
       hatten SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach und
       Grünen-Landwirtschaftsminister Cem Özdemir [1][die Eckpunkte des Gesetzes
       vorgestellt]. Am Montag berichtete die Deutsche Presseagentur über den
       frühen Entwurf des Gesundheitsministers, der aktuell regierungsintern
       beraten wird. Kurz darauf kursierte das Dokument auf der
       Social-Media-Plattform Twitter. [2][Vom freien Verkauf in lizenzierten
       Geschäften ist darin kein Rede].
       
       Wie Lauterbach Mitte April erklärte, sind die strengen Richtlinien der EU
       der Grund dafür. Deutschland würde mit lizenzierten Geschäften gegen
       EU-Recht verstoßen. Stattdessen soll es zunächst eine Entkriminalisierung
       von Cannabisbesitz geben. Dieser ist dann zwar noch nicht legal, aber
       straffrei. Man handelt also rechtswidrig, wird dafür aber nicht bestraft.
       Längerfristig ist die Einrichtung sogenannter Modellregionen für den freien
       Verkauf von Cannabis geplant: als Vorzeigeprojekt für die EU und als eine
       Art Vorstufe für die Legalisierung.
       
       Wie viel darf ich besitzen? 
       
       Straffrei soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie drei
       weiblichen Cannabispflanzen pro Person pro Jahr werden. Wer mit mehr
       erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder
       einer Geldstrafe rechnen. Wie der private Anbau kontrolliert werden soll,
       bleibt vorerst unklar. Ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei sagte dem
       [3][Redaktionsnetzwerk Deutschland] Mitte April, dass der Besitz von
       maximal drei Pflanzen „prinzipiell nicht kontrollierbar“ sei. Eine
       polizeirechtliche Grundlage für das Zählen von Cannabisblumentöpfen in
       Privatwohnungen werde es sicherlich nicht geben.
       
       Wo kriege ich mein Zeug her? 
       
       Neben dem privaten Anbau soll man Cannabis nur in sogenannten
       Anbauvereinigungen erwerben können, besser bekannt als „Cannabis-Clubs“.
       Diese sollen als Vereine mit bis zu 500 Mitgliedern organisiert sein. Ab 18
       Jahren darf man beitreten. Die Clubmitglieder dürfen gemeinschaftlich Gras
       anbauen und dieses an ihre Mitglieder verkaufen: pro Person maximal 25
       Gramm am Tag und bis zu 50 Gramm im Monat. Daraus lassen sich rund 100
       Joints bauen. Bei Menschen unter 21 Jahren ist es etwas weniger, sie dürfen
       maximal 30 Gramm pro Monat erwerben.
       
       Gekifft werden darf weder innerhalb der Cannabis-Clubs noch in einem
       250-Meter-Radius drumherum. Der Sprecher des Hanfverbands Deutschland,
       Simon Kraushaar, findet das problematisch. „Menschen zum Kiffen in ihre
       eigenen vier Wände zu schicken, ist keine gute Idee. Dort fehlt jegliche
       soziale Regulation und Unterstützung. Zu Hause ist vielleicht niemand, der
       dir sagt: Jetzt reicht es aber langsam, du hattest genug.“ Die soziale
       Komponente in den Clubs fehle völlig. Außerdem würden viele
       Konsument:innen gezwungen sein, einem Club beizutreten, um ihren Bedarf
       zu decken.
       
       Eine Marihuanapflanze wirft unter Gewächshausbedingungen etwa 35 Gramm
       Cannabis ab. Pro Jahr mit drei Pflanzen wären das um die 100 Gramm. „Wenn
       man sich dann anschaut, dass Cannabis-Clubs pro Monat 50 Gramm an ihre
       Mitglieder abgeben dürfen, sieht man, dass da ein Missverhältnis besteht.“
       Konsument:innen, die größeren Bedarf haben, bliebe nur die Mitgliedschaft
       in einem Club. „Niemand sollte gezwungen sein, in irgendwelche Clubs zu
       gehen, Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, vielleicht noch ehrenamtliche
       Arbeitsstunden leisten zu müssen.“
       
       Fraglich ist auch, ob die Clubs den Gesamtbedarf überhaupt werden decken
       können. Schätzungsweise 4,5 Millionen Menschen in Deutschland konsumieren
       Gras. Teilt man diesen Wert durch 500, also die maximale Anzahl der
       Mitglieder in einem Club, kommt man auf 9.000 Clubs, die gegründet werden
       müssten. „Wenn man einberechnet, dass manche selbst anbauen und nicht in
       Clubs gehen, bräuchte es vielleicht nur um die 5.000 Clubs“, schätzt
       Kraushaar.
       
       „Aber das ist trotzdem noch eine ganze Menge.“ Zum Vergleich: Die
       Supermarktkette Rewe hat 3.700 Märkte in Deutschland. „All diese Clubs
       müssen gegründet, kontrolliert und reguliert werden. Ich weiß nicht, wie
       die deutsche Verwaltung das so schnell und langfristig gebacken bekommen
       will“, sagt Kraushaar.
       
       Wieso gibt es Cannabis nicht einfach frei verkäuflich wie in den
       Niederlanden? 
       
       „Das niederländische Modell ist für uns kein Vorbild“, sagte Lauterbach
       Mitte April. Gras ist dort frei verkäuflich. In Coffeeshops können Menschen
       diverse Cannabisprodukte kaufen. Das Problem: „Sämtliches Cannabis, das in
       den Shops in den Niederlanden verkauft wird, kommt aus illegalen Quellen“,
       sagt Kraushaar. Dass es so auch in Deutschland kommt, wolle man auf jeden
       Fall vermeiden, sagte Lauterbach im April. Erst mal soll es deshalb
       Modellregionen in Deutschland geben, in denen der freie Verkauf in
       lizenzierten Geschäften genehmigt wird. Erste Überlegungen dazu, wo und wie
       groß die Regionen sein werden, gibt es wahrscheinlich im Spätsommer.
       
       Wie gründe ich einen Cannabis-Club? 
       
       Für die Clubs gibt es laut Gesetzentwurf strenge Auflagen. Insbesondere in
       Großstädten dürfte sich die Standortsuche als schwierig erweisen. Dabei
       muss nämlich zu allen Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und
       Sportstätten ein Abstand von 250 Metern eingehalten werden.
       
       Rechnet man etwa für Hamburg für alle Schulen, Kitas, Spielplätze und
       Sportplätze mit einem Quadrat von 250 mal 250 Metern und addiert diese
       Quadrate, wäre bereits ein Viertel von Hamburg bedeckt – und damit als
       Clubstandort aus dem Rennen. „Wenn alle Clubs in die Peripherie verlagert
       werden, dann wird man dieses Angebot nicht richtig wahrnehmen“, sagt
       Kraushaar. „In den Innenstädten überlässt man dann dem Schwarzmarkt
       weiterhin das Geschäft.“
       
       Eine weitere Klausel im Gesetzentwurf könnte die Cluberöffnung erschweren.
       Die Anbauvereinigung dürfe nämlich keine „Belästigung für die Allgemeinheit
       oder die unmittelbare Nachbarschaft“ sein. In dem Moment, dass
       Nachbar:innen sich beschweren, ist der Standort also tabu. „Das wird
       dazu führen, dass es in Regionen in Deutschland, die konservativer geprägt
       sind, etwa in Mittel- und Süddeutschland, keine Cannabis-Clubs geben wird“,
       sagt Kraushaar.
       
       Clubs müssen außerdem dokumentieren, wer wem wann wie viel und welches Gras
       verkauft hat. Diese Anforderung wird vor allem hinsichtlich des
       Datenschutzes kritisiert. Behörden hätten die Möglichkeit, von allen
       Vereinen Mitgliederlisten anzufordern. Solange Kiffen aber nur straffrei,
       nicht legal ist, bereitet das vielen Unbehagen.
       
       Wann wird das neue Gesetz beschlossen? 
       
       Der Gesetzentwurf befindet sich in einem frühen Stadium. Vieles kann sich
       noch ändern. Gerade liegt er bei den Ministerien zur internen Abstimmung.
       Im Anschluss werden Fachverbände angehört, es folgen ein Beschluss des
       Bundeskabinetts und die Beratung im Bundestag. Mit Glück wird das
       Entkriminalisierungsgesetz noch dieses Jahr beschlossen.
       
       12 May 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Cannabis-Legalisierung-in-Deutschland/!5924667
   DIR [2] /Gesetzentwurf-zu-Cannabis-Clubs/!5930247
   DIR [3] https://www.rnd.de/politik/cannabis-plaene-der-ampel-kritik-von-polizei-gewerkschaft-QWJ53HLGBBCVPMUXXA7R2AYGOE.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Alexandra Hilpert
       
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