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       # taz.de -- Schufa löscht Schuldner*innen-Daten: Etwa 250.000 Einträge gestrichen
       
       > Daten über eine Privatinsolvenz wurden bisher drei Jahre lang
       > gespeichert. Die Schufa verkürzt den Zeitraum nun auf sechs Monate.
       
   IMG Bild: Sammelwut eingeschränkt: Die Schufa hat rund 250.000 Einträge über Schuldner*innen gelöscht
       
       Wiesbaden dpa | Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund
       250.000 Verbraucher*innen gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter
       sich haben. [1][Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren] hatte die
       Auskunftei angekündigt, die Speicherfrist [2][der Einträge von drei Jahren
       auf sechs Monate zu verkürzen]. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die
       Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
       
       „Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert
       sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer“, sagte
       Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit)
       kann unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen, aber auch [3][für
       andere Verträge] wichtig sein.
       
       Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden
       befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die
       sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate
       lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und
       andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie drei
       Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig
       ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues
       Datenschutzrecht.
       
       Die Schufa hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, [4][die Speicherdauer
       zu verkürzen] und dies bis Ende April umzusetzen. Künftig werden die
       Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa
       automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht
       durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen.
       
       Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich aktuell der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH möchte eine
       Klärung durch den EuGH abwarten.
       
       Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei
       Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis
       geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen,
       sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen – durch die lange Speicherung
       werde das jedoch vereitelt. Oft schließen sich die EuGH-Richter*innen der
       Einschätzung des Generalanwalts an.
       
       26 Apr 2023
       
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