# taz.de -- Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes: Ein bisschen Fortschritt
> Das alte, diskriminierende Transsexuellengesetz ist endlich bald
> Geschichte. Das neue Gesetz sollte nicht weiter verwässert werden.
IMG Bild: Marco Buschmann und Lisa Paus bei der Vorstellung der Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes
Na endlich! [1][Es gibt einen Referentenentwurf zum
Selbstbestimmungsgesetz]. Die Ministerien der Justiz von Marco Buschmann
(FDP) und Familie von Lisa Paus (Grüne) haben sich geeinigt. Der Entwurf
zeigt: Mit der FDP ist immerhin ein bisschen Fortschritt im
(Queer-)Feminismus zu haben. Ein Feminismus zwar, der mit
wirtschaftsliberalen Interessen auf jeden Fall vereinbar sein muss und
viele Wenn und Aber vorsieht, aber ein Vorankommen bedeutet.
Zum Hintergrund: Das Gesetz soll regeln, wie möglichst niedrigschwellig
Vorname und Geschlechtseintrag geändert werden können. [2][Bislang gilt das
Transsexuellengesetz (TSG)], das 1980 unter der diskriminierenden Annahme
entstand, trans, inter und nichtbinäre Menschen seien „krank“.
Mehrere Male hat das Verfassungsgericht das TSG als verfassungswidrig
eingestuft, immer wieder wurde es nachgebessert. Bis heute ist das
Prozedere für Betroffene teuer und entwürdigend: Um den Geschlechtseintrag
anzupassen, sind Gerichtsverfahren und zwei psychologische Gutachten nötig.
Wann bekamen Sie Ihre Schamhaare? Wie oft masturbieren Sie? Niemand sollte
diese Fragen beantworten müssen, wenn es um die Änderung des
Geschlechtseintrags geht.
Das Gesetz wird [3][mit großer Hoffnung] von trans, inter und nichtbinären
Menschen erwartet, die nichts weiter wollen als einen respektvollen Umgang.
Den will die Bundesregierung mit dem „Gesetz über die Selbstbestimmung in
Bezug auf den Geschlechtseintrag“ schaffen.
Es ist vorgesehen, dass der Geschlechtseintrag sowie der Vorname künftig
auf dem Standesamt geändert werden können. Nach einer dreimonatigen
Wartezeit ist die Änderung gültig. Kinder und Jugendliche sollen mit dem
Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten Vornamen sowie Geschlechtseintrag
ändern können. Vieles im Entwurf trägt die Handschrift der FDP, etwa die
dreimonatige Wartezeit, die in den veröffentlichten Eckpunkten nicht
angedacht war.
## Sonderklausel beim Hausrecht
Auch soll es eine gesonderte Klausel zum Hausrecht geben. Demnach ist beim
Eintritt in [4][Frauensaunen und Umkleidekabinen] das Geschlecht im
Personenstandsregister nicht ausschlaggebend. Das ist nicht gerade liberal.
Im Gesetzentwurf wird betont, dass es die Rechtslage im Hausrecht nicht
verändert. Allerdings ist eine betonte Erwähnung in diesem Zusammenhang
eine absurde Verschiebung der Debatte. Der Entwurf ist also schon jetzt ein
Kompromiss und sollte von der Regierung [5][nicht noch weiter abgeschwächt
werden].
Wenn es zu weiteren Beschlüssen kommt wie etwa zur gesundheitlichen
Versorgung von trans, inter und nichtbinären Menschen, ist man in der
Koalition hoffentlich mutiger. Auch FDP-Männern würde dadurch nichts
weggenommen.
28 Apr 2023
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## AUTOREN
DIR Nicole Opitz
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