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       # taz.de -- Unschuldig im Gefängnis: Verdächtig des Justizirrtums
       
       > Saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis? Der
       > sogenannte Badewannenmord wird verhandelt – zum dritten Mal.
       
   IMG Bild: Manfred Genditzki zwischen seiner Anwältin und seinem Anwalt
       
       München taz | Als Manfred Genditzki am Mittwochmorgen den Gerichtssaal A
       101 im Münchner Justizgebäude betritt, tut er dies zum ersten Mal als
       freier Mann. Einen dringenden Tatverdacht sieht das Gericht bei dem
       62-Jährigen nicht. Dabei ist es exakt der Mann, der in diesem Gebäude
       bereits zwei Mal wegen des Mordes an Liselotte K. verurteilt worden ist und
       dafür mehr als 13 Jahre in Haft saß. Also genau wegen der Sache, um die es
       auch am Mittwoch wieder geht.
       
       Am 28. Oktober 2008, so hatte das Gericht damals geurteilt, habe Genditzki
       in einer Wohnanlage, in der er als Hausmeister arbeitete, die 87-jährige
       Liselotte K. in ihrer eigenen Badewanne ertränkt. Der angebliche Grund: Der
       Mann habe Liselotte K. zuvor im Verlauf eines Streits bewusstlos geschlagen
       und diese Tat dann verdecken wollen.
       
       Nein, ein Happy-End kann es bei diesem Wiederaufnahmeverfahren so oder so
       nicht geben. Wenn denn alles so abgelaufen ist, wie es der Angeklagte
       darstellt – und darauf deutet viel hin – und er am Ende freigesprochen
       werden sollte, bleiben dennoch [1][mehr als 13 Jahre, die Manfred Genditzki
       im Gefängnis saß]. Jahre, in denen seine beiden jüngeren Kinder
       heranwuchsen, in denen seine ersten Enkel geboren wurden, in denen er seine
       Familie nur bei gelegentlichen Besuchen im Gefängnis sehen konnte.
       
       Es klingt fast verharmlosend, wenn Genditzki selbst nur von einem „Auf und
       Ab der Gefühle“ und von „vielen schlechten Tagen“ spricht, die er im Knast
       verlebt habe.
       
       ## Wacklige Indizienlage
       
       Für seine Anwältin Regina Rick ist es denn auch nicht weniger als ein
       Justizskandal, was da an diesem Mittwoch in die dritte Runde geht, wie sie
       in der Mittagspause vor dem Saal erneut in die Kameras schimpft. Eines ist
       es in jedem Fall: ein Stück Justizgeschichte. Denn Wiederaufnahmeverfahren
       sind sehr selten, die juristischen Hürden hierfür sehr hoch.
       
       Im Gerichtssaal hat Genditzki seine graue Strickjacke ausgezogen. Im weißen
       Hemd sitzt er aufrecht auf seinem Stuhl, die Hände im Schoß. Er schaut den
       Staatsanwalt unverwandt an, während dieser die Anklage verliest. Zwei, drei
       mal ein leichtes, kaum merkliches Kopfschütteln. Einmal legt ihm die hinter
       ihm sitzende Anwältin beruhigend eine Hand auf den Rücken, flüstert ihm
       kurz etwas zu.
       
       Den Text, den der Staatsanwalt vorliest, hört Genditzki nicht zum ersten
       Mal. Die Anklageschrift trägt das Datum des 18. August 2009, war schon
       Grundlage des ersten Verfahrens. Doch seither hat sich viel getan. Nicht
       nur wurde Genditzki zweimal aufgrund einer wackligen Indizienlage zu
       lebenslanger Haft verurteilt, erstmals 2010 und dann noch einmal in der
       Revision 2012. Es gab auch neue Gutachten und Aussagen, die die
       ursprüngliche Argumentationskette der Staatsanwaltschaft erschütterten.
       
       Liselotte K. lebte vor ihrem Tod in einer Drei-Zimmer-Wohnung in
       Rottach-Egern am Tegernsee. Genditzki war in ihrer Wohnanlage Hausmeister
       und kümmerte sich insbesondere nach dem Tod ihres Mannes um die alte Frau,
       erledigte Einkäufe, fuhr sie zu Terminen, trank Kaffee mit ihr. Laut
       Staatsanwaltschaft war er ihre „wichtigste Bezugsperson“. Zusätzlich gab es
       einen Pflegedienst, der täglich vorbeischaute, vor allem um die
       Medikamenteneinnahme zu überwachen.
       
       An jenem Oktobertag hatte Genditzki Liselotte K. gerade aus dem Krankenhaus
       geholt, wo sie wegen Darmproblemen für fünf Tage gewesen war. Genditzki
       brachte sie nach Hause, trank noch einen Kaffee mit ihr und verließ die
       Wohnung. Als eine Mitarbeiterin des Pflegediensts am frühen Abend
       vorbeikam, fand sie die Frau angezogen in ihrer eingelaufenen Badewanne
       liegen, ein Bein hing über den Wannenrand. Liselotte K. war tot.
       
       ## Motiv: ein bloßer Streit?
       
       So weit sind sich alle Seiten über den Hergang der Ereignisse einig. Doch
       was die Todesursache angeht, da gehen die Schilderungen auseinander.
       Während Genditzki angab, das Haus nach dem gemeinsamen Kaffee verlassen zu
       haben, ohne dass etwas Besonderes vorgefallen sei, kamen Polizei und
       Staatsanwaltschaft schnell zu der Auffassung, dass sie es hier mit einem
       Gewaltverbrechen zu tun haben. Vom „Badewannenmord“ war in der Folge stets
       die Rede. Im Visier hatten sie Manfred Genditzki.
       
       Zu Beginn des ersten Verfahrens war die Staatsanwaltschaft noch der
       Ansicht, der Hausmeister habe während des Krankenhausaufenthalts von
       Liselotte K. insgesamt 8.000 Euro, Schmuck und zwei Pelzmäntel aus ihrer
       Wohnung gestohlen. Nachdem K. den Diebstahl entdeckt habe, habe Genditzki
       ihn durch den Mord verdecken wollen.
       
       Im Verlauf des Prozesses entdeckte die Staatsanwaltschaft jedoch, dass es
       für diese Annahme keine ausreichenden Anhaltspunkte gab und ließ den
       Vorwurf des Diebstahls wieder fallen. Da dieser allerdings das Motiv für
       den angenommenen Mord darstellte, argumentierte sie in der Folge nur noch,
       es sei zu einem Streit aus nichtigem Anlass gekommen.
       
       Dass es sich um keinen Unfalltod gehandelt haben konnte, schloss das
       Gericht vor allem aus dem Gutachten des Rechtsmediziners, der K.
       obduzierte. Demnach hätte die Tote anders in der Badewanne liegen müssen,
       wenn sie gestürzt wäre. Außerdem habe die Leiche zwei Hämatome am Kopf
       festgestellt, die nicht von einem Sturz hätten herrühren können.
       
       ## Computersimulation zeigt: Sturz wäre möglich gewesen
       
       Das Gericht folgte dieser Argumentation in beiden Verfahren. „Die Kammer
       ist nach Würdigung aller Umstände davon überzeugt, dass als Täter nur der
       Angeklagte in Frage kommt“, so ließ das Gericht nach der zweiten
       Verurteilung am 17. Januar 2012 verlauten. Was aber, wenn es gar keine Tat
       gab?
       
       Auf diese Möglichkeit deutete schon damals einiges hin – zum Beispiel das
       fehlende Motiv. Doch inzwischen verdichteten sich die Hinweise massiv. So
       hat Genditzkis Anwältin Regina Rick mit Hilfe privater Spender ein neues
       Gutachten in Auftrag gegeben, das mittels einer Computersimulation zeigt:
       Der Sturz wäre so möglich gewesen. Auch die Hämatome habe sich Liselotte
       demnach bei dem Sturz zuziehen können.
       
       Ein thermodynamisches Gutachten kam zudem zu dem Schluss, dass der
       Todeszeitpunkt wesentlich später gelegen haben muss, als ursprünglich
       angenommen. Genditzki gäbe dies ein Alibi. Auch die These des Gerichts, es
       habe keinen Grund für Liselotte K. gegeben, selbst Wasser in die Wanne
       einlaufen zu lassen, da sie zu der Zeit nur noch mit Hilfe des
       Pflegediensts badete, scheint mittlerweile zweifelhaft: Eine Bekannte von
       K. hatte sich Jahre nach der Verurteilung gemeldet und berichtet, dass die
       alte Frau die Angewohnheit gehabt habe, ihre Wäsche immer in der Badewanne
       vorzuwaschen.
       
       ## Vertrauen erworben, nicht erschlichen
       
       Trotz der gewichtigen Argumente, verwarf die 1. Strafkammer am Landgericht
       Ende 2020 einen Wiederaufnahmeantrag von Anwältin Rick als unzulässig. Das
       Oberlandesgericht gab jedoch einer Beschwerde Ricks gegen diese
       Entscheidung statt. Am 12. August 2022 [2][ordnete die 1. Strafkammer dann
       die Wiederaufnahme an] und setzte Genditzki auf freien Fuß.
       
       Zu Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens am Mittwoch verliest Anwältin Rick
       eine Erklärung, in der sie Genditzki als überaus korrekten Menschen
       beschreibt. Nie habe er ein Gewaltdelikt begangen, sich auch nur geprügelt.
       Nie habe er etwas gestohlen. Im Gegenteil: Einmal habe er etwa die Wohnung
       einer Verstorbenen ausräumen sollen. Als er dabei zwei Schachteln mit
       Goldschmuck entdeckt habe, hätte er diese unbemerkt mitgehen lassen können.
       Stattdessen informierte er die Angehörigen.
       
       So habe er sich auch das Vertrauen von Liselotte K. nicht erschlichen, wie
       die Staatsanwaltschaft behauptet, sondern durch seine korrekte Art und
       Hilfsbereitschaft erworben. Sie schildert den Ablauf der Geschehnisse aus
       der Sicht ihres Mandanten und schließt: „Herr Genditzki hat ihr nichts
       getan. Er saß 13 Jahre und sieben Monate unschuldig im Gefängnis.“
       
       Ob dies tatsächlich so ist, ob sich die bayerische Justiz hier einen
       [3][gravierenden und vermeidbaren Irrtum] wird vorwerfen lassen müssen,
       darüber hat nun das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Elisabeth Ehrl
       zu befinden. 20 Verhandlungstage hat sie dafür angesetzt.
       
       26 Apr 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Unschuldig-im-Gefaengnis/!5703214
   DIR [2] https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2022/40.php
   DIR [3] /Unrechte-Zwangseinweisung-in-Psychiatrie/!5637040
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominik Baur
       
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