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       # taz.de -- Klage gegen gendergerechte Sprache: Auf zum nächsten Gericht
       
       > In Berlin klagt ein Vater gegen gendergerechte Sprache an Schulen. In
       > erster Instanz verlor er; nun zieht er vors Oberverwaltungsgericht.
       
   IMG Bild: Gendergerechte Sprache soll hier keinen Platz haben, findet der Vater einer Schülerin
       
       Berlin dpa | Sternchen und Sprechpausen: Der Rechtsstreit [1][über
       genderneutrale Sprache an Berliner Schulen] geht weiter. Der Vater, der
       Ende März vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Praxis
       an der Schule seiner Töchter scheiterte, will nun das
       Oberverwaltungsgericht (OVG) anrufen. Das teilte der Verein Deutsche
       Sprache am Donnerstag mit, der die Klage unterstützt. Dem OVG
       Berlin-Brandenburg liegt der Fall allerdings noch nicht vor, wie eine
       Sprecherin auf Anfrage mitteilte.
       
       Der Kläger wendet sich dagegen, dass Lehrerinnen und Lehrer an der Schule
       seiner Töchter teils beim Sprechen Pausen lassen – etwa bei dem Wort
       „Lehrer-innen“ -, um die lange übliche männliche Form zu vermeiden. Teils
       würden auch Sternchen oder ein Binnen-I in Mails an Eltern oder in der
       schulischen Aufgabenstellung verwendet. Der Kläger und der Verein
       bezeichnen dies als Ideologie.
       
       „Lehrer und Schulen haben neutral zu sein“, erklärte der Vereinsvorsitzende
       Walter Krämer. „Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die
       normiert ist und überall verstanden wird.“ Die Genderschreibweise weiche
       von der amtlichen Rechtschreibung ab und verstoße gegen das
       Neutralitätsgebot.
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht entschied anders. Vor dem Hintergrund des
       staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die
       Schulaufsicht gegen gendergerechte Sprache einschreiten müsse. Die
       Schulleitungen hätten Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt
       und zugleich darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten
       seien, stellte das Gericht klar.
       
       Die Nutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite
       nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum. Auch sei eine
       genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu
       beanstanden.
       
       7 Apr 2023
       
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