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       # taz.de -- Umweltrechtler über das Klimagesetz: „Komfortabel – für den Autobahnbau“
       
       > Verfassungsrechtlich muss die Biodiversitätskrise so bekämpft werden wie
       > die Klimakrise, sagt Martin Gellermann. Doch die Ampel baue Naturschutz
       > ab.
       
   IMG Bild: 144 Straßenbauprojekte sollen nun mit Hochdruck vorangehen
       
       taz: Herr Gellermann, FDP-Chef Christian Lindner spricht von einem
       “Paradigmenwechsel“, weil die [1][Ampelkoalition den Naturschutz neu
       regeln] will. Schwächt oder stärkt sie ihn damit?
       
       Martin Gellermann: Seitdem die Ampelkoalition regiert, wurde das
       Instrumentarium des Naturschutzes abgebaut. Landschaftsschutzgebiete wurden
       für Zwecke der Windkraftnutzung freigegeben, Standards des
       Artenschutzrechtes geschliffen, die Zulassung von Windenergieanlagen selbst
       in Natura 2000-Gebieten mindestens erleichtert. Nun will die Ampelkoalition
       bei der Eingriffsregelung eine moderne Form des Ablasshandels zulassen.
       
       Ablasshandel? 
       
       Bisher mussten Träger von Infrastrukturvorhaben, die Schäden an Natur und
       Landschaft anrichten, hierfür eine Ausgleichs- oder Ersatzleistung durch
       konkrete Naturschutzmassnahmen erbringen, künftig soll eine Geldzahlung
       reichen.
       
       Die Koalition verspricht in dem 16-seitigen Modernisierungspaket, das sie
       in ihren 30-stündigen Verhandlungen jüngst geschnürt hat, doch eine
       „Beschleunigung und Effektivierung des Naturschutzes“? 
       
       Beschleunigt wird lediglich der Bau von Infrastrukturvorhaben. Wer eine
       Autobahn baut, Hochspannungsfreileitungen errichtet oder Schienenwege
       erweitert und dabei Lebensräume wild lebender Tiere oder Pflanzen schädigt,
       ist bisher in erster Linie zur Erbringung einer Kompensationsleistung in
       natura verpflichtet. Er muss neuen [2][Lebensraum für Amphibien oder Vögel]
       schaffen, wenn deren bisherige Laichgewässer oder Brutplätze unter dem
       Asphalt verschwinden. Künftig sollen sich die Träger von
       Infrastrukturvorhaben durch Geldzahlungen freikaufen können. Das ist für
       sie höchst komfortabel.
       
       Das gibt es heute auch schon. 
       
       Das ist bisher aber nicht der Regelfall. Die Ampelkoalition stellt damit
       die seit 1976 im Bundesnaturschutzgesetz verankerte Eingriffsregelung in
       Frage, die die Funktion hat, den Status quo der Leistungsfähigkeit des
       Naturhaushalts zu wahren.
       
       Richtig gut geklappt hat das aber auch nicht. Ausgleichsflächen liegen in
       dicht besiedelten Regionen, sind klein, werden nicht gut gepflegt. Selbst
       Naturschutzverbände haben erst vor kurzem vorgeschlagen, parallel zu
       Vorranggebieten für die Windenergie auch Vorranggebiete für die grüne
       Infrastruktur zu schaffen. 
       
       Es stimmt, dass die Eingriffsregelung die Erwartungen nicht erfüllt hat.
       Das liegt aber weniger an der gesetzlichen Regelung, sondern daran, dass
       sie in der Praxis nicht in gehöriger Form vollzogen wird. Und im Papier der
       Koalition taucht der Begriff der grünen Infrastruktur ja nicht einmal auf.
       Dagegen haben sich die Koalitionäre auf sehr konkrete Zumutungen für den
       Naturschutz verständigt.
       
       Wie auf den beschleunigten Ausbau von 144 Autobahnprojekten? 
       
       Genau. Dagegen bleiben die Aussagen zur Beschleunigung und Effektivierung
       des Naturschutzes doch reichlich vage.
       
       Es soll ein „Flächenbedarfsgesetz“ geben, das Flächen sichert, aus denen
       dann ein „länderübergreifender Biotopverbund“ entstehen soll. 
       
       Die Schaffung eines länderübergreifenden Biotopverbundes ist nun wirklich
       keine grundstürzend neue Idee. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz 2002
       wurden die Länder zur Einrichtung eines derartigen Verbundsystems
       verpflichtet. Eigentlich [3][müssten jetzt 30 Prozent der Landfläche als
       Kernflächen einer grünen Infrastruktur gesichert und ökologisch
       aufgewertet] werden. Verfassungsrechtlich ist es geboten, nicht nur der
       Klimakrise, sondern auch der nicht minder dramatischen Biodiversitätskrise
       zu begegnen, weil die natürlichen Lebensgrundlagen auch hierdurch massiv
       bedroht sind. Das hat die Koalition wohl nicht vor.
       
       Bis 2026 sollen beispiellose 4 Milliarden Euro investiert werden, um Moore
       wieder zu vernässen, Städte zu begrünen, Wälder ökologisch umzubauen. 
       
       Das ist fraglos zu begrüßen, reicht aber nicht. Entscheidend ist, woher die
       Flächen dafür kommen sollen. Angesichts der Konkurrenzen auf dem
       Grundstücksmarkt ist das kein leichtes Unterfangen. Die Ampelkoalition hat
       sich aber noch nicht einmal auf eine nötige Erweiterung des Vorkaufrechts
       geeinigt, sondern lediglich eine Prüfung angekündigt. Da bezweifele ich,
       dass es noch in dieser Legislaturperiode klappt, substanzielle Maßnahmen
       umzusetzen, die dem Biodiversitäts- und Artenschutz tatsächlich
       zugutekommen.
       
       Der umweltpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jan-Niclas
       Gesenhues, sagt, er sei erst bereit, über Änderungen bei der
       Eingriffsregelung zu sprechen, wenn ein gutes Flächenbedarfsgesetz
       vorliege. Was schlagen Sie als Alternative vor? 
       
       Es böte sich eine gesetzliche Regelung an, die nationale Ziele des
       Biodiversitäts- und Artenschutzes einschließlich der hierfür benötigten
       Flächen festlegt und einen verbindlichen Zeitplan für deren
       Unterschutzstellung und ökologische Verbesserung vorgibt. Kurzfristig ließe
       sich auch der schon bestehende gesetzliche Biotopschutz erweitern, etwa um
       gefährdete Waldlebensraumtypen und sonstige bedrohte Biotoptypen. Und
       Gebiete des Netzes Natura 2000, aber auch Naturschutzgebiete, Nationalparke
       und Kernzonen von Biosphärenreservaten sollten für die Errichtung von
       Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien Tabuzonen sein.
       
       Der Entwurf zur Änderung der Richtlinie für Erneuerbare Energien sieht aber
       vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten besonders geeignete Gebiete für
       Erneuerbare Energien ausweisen müssen. Mit Ihrem Vorschlag wird das enorm
       schwierig. 
       
       Keineswegs, nach den bisherigen Plänen der EU sollen [4][bei der Auswahl
       dieser Gebiete] vorrangig künstliche und bebaute Flächen wie Dächer,
       Verkehrsinfrastrukturflächen, Parkplätze und so fort ausgewählt werden.
       Dagegen sollen Natura 2000-Gebiete sowie Naturparks, Naturschutzgebiete,
       ausgewiesene Vogelzugrouten und weitere empfindliche und ökologisch
       wertvolle Gebiete gemieden werden.
       
       10 Apr 2023
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Hanna Gersmann
       
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