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       # taz.de -- Der Staat in sozialen Netzwerken: Der Pakt mit dem Daten-Kraken
       
       > Die Datenschutzbehörden halten die Facebook-Fanseiten von Behörden für
       > nicht datenschutzkonform. Sie fordern Alternativen.
       
   IMG Bild: Datensauger Meta versinnbildlicht: Protest in Hamburg
       
       Hamburg taz | Facebook-Fanseiten zu betreiben, ist nach Auffassung der
       Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder illegal. Wie der
       Hamburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem Jahresbericht
       betont hat, gibt es dazu einschlägige Gutachten und auch ein Gerichtsurteil
       in letzter Instanz. Trotzdem präsentieren sich öffentliche Stellen –
       einschließlich der rot-grünen Hamburger Landesregierung – munter weiter bei
       Facebook und weiteren sozialen Netzwerken.
       
       Die Präsenz im Internet und gerade auch in den sozialen Netzwerken gilt in
       der Öffentlichkeitsarbeit heute als geradezu unverzichtbar – auch bei der
       taz. Die Hamburger Senatspressestelle hat zuletzt etwa den Besuch von
       Bürgermeister Peter Tschentscher in Washington gefeatured.
       
       Dass die Hinweise der Datenschützer vorerst ohne Folgen bleiben, hängt mit
       einer vor einem Monat eingereichten Klage des Bundespresseamtes gegen den
       Bundesdatenschutzbeauftragten zusammen. Dieser [1][hatte von der
       Bundesregierung verlangt, ihre Facebookseite zu löschen], und diese wehrt
       sich dagegen. Den Ausgang dieses Verfahrens, in dem noch einmal neue
       Aspekte verhandelt werden, wollen die Landesdatenschutzbeauftragten jetzt
       im Sinne eines Musterverfahrens abwarten, bevor sie weitere Schritte gehen.
       
       ## Schutz gegen Datensammelei
       
       Den Datenschützern ist daran gelegen, die Bürger vor der ausufernden
       Datensammelei von [2][Internetplattformen wie Facebook, Whatsapp,
       Instagram, Tiktok oder Twitter] zu schützen. Dabei gehe es nicht darum, die
       Nutzung sozialer Netzwerke zu verbieten, versichert Alina Feustel,
       Sprecherin des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Stattdessen „sollten
       alle darauf hinwirken, dass insbesondere soziale Netzwerke
       datenschutzkonforme Lösungen anbieten und Anbieter bevorzugen, die dies
       bereits tun“.
       
       Grundlage dafür ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die
       Plattform-Betreiber sehen durch die Verordnung ihr Geschäftsmodell
       gefährdet, das auf einem Tausch beruht: kostenlose Nutzung gegen
       Datenerfassung. Wer auf der Plattform surft, muss zulassen, [3][dass sein
       Nutzungsverhalten protokolliert und ausgewertet wird], etwa um ihn
       zielgenau mit Werbung ansprechen oder mit Informationen versorgen zu
       können.
       
       Die Datenschützer haben sich zum einen auf Behörden als Seitenbetreiber
       konzentriert. „Behörden sind noch mehr als Bürger verpflichtet, sich an
       ihre eigenen Gesetze zu halten“, sagt Christof Stein, Sprecher des
       Bundesdatenschutzbeauftragten.
       
       Zum anderen steht Facebook im Fokus, die Ursprungs- und jetzt Tochterfirma
       von Mark Zuckerbergs Meta-Konzern. Da Meta seinen europäischen Sitz in
       Irland hat, müsste die dortige Datenschutzbehörde gegen den Konzern
       vorgehen. Weil sich dort wenig bewegt, gehen die deutschen Datenschützer
       einen Umweg und adressieren die Betreiber der Fanseiten. Denn nicht nur
       Meta profitiere ja von den Fanseiten, sondern auch deren Betreiber, „da sie
       sich die Möglichkeiten und den Netzwerkeffekt von Facebook zunutze machen“,
       wie es im Bericht des Hamburger Datenschutzbeauftragten heißt.
       
       Die Hamburgische Bürgerschaft und auch die Senatskanzlei weisen darauf hin,
       dass sie inzwischen den Facebook-Dienst Insights abgeschaltet hätten. Dabei
       stellt Facebook den Seitenbetreibern Statistiken über die Nutzung ihrer
       Seiten zur Verfügung. Der Verzicht auf diesen Service ändere jedoch nichts
       an der „gemeinsamen Verantwortlichkeit“ für die Seite zusammen mit Facebook
       und damit der Klagemöglichkeit, heißt es im Bericht des
       Landesdatenschutzbeauftragten.
       
       Der [4][Hamburger Senat] ist den Datenschützern auch noch in anderer Weise
       entgegengekommen: Hamburger öffentliche Stellen verzichteten darauf, neue
       Fanpages einzurichten, und prüften auch „Messenger-Dienste, die die
       Anforderungen der DSGVO transparenter erfüllen“, teilte die
       Senatspressestelle mit.
       
       19 Apr 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Bericht-des-Bundesdatenschuetzers/!5922313
   DIR [2] /Tiktok-Verbot-im-EU-Parlament/!5920288
   DIR [3] /Tracking-und-Datensammeln-im-Netz/!5914049
   DIR [4] https://www.hamburg.de/senat/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
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