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       # taz.de -- Gesetze gegen „Kinderpornografie“: Überfällige Korrektur
       
       > Marco Buschmanns Entschärfung der Strafbarkeit ist wegen vieler
       > Bagatellfälle richtig. Zusätzlich wären Kurse für mehr Medienkompetenz
       > hilfreich.
       
   IMG Bild: Da sind mobile Endgeräte noch harmlos: Kinder vor Tablet
       
       Kinderschutz ist ein tückisches Feld in der Politik. Mit mehr und höheren
       Strafen für Täter:innen lassen sich zunächst Pluspunkte bei der
       Wahlbevölkerung sammeln, die zudem kaum etwas kosten. So geschehen 2021,
       als die Öffentlichkeit nach der Aufdeckung mehrerer großer
       Kindesmissbrauchsnetzwerke Taten forderte. Die Große Koalition erhöhte das
       Strafmaß für Missbrauchstaten kräftig und erklärte den Umgang mit
       Missbrauchsabbildungen zur Straftat: Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe,
       alles muss vor Gericht, keine Ausnahmen. Die Resonanz war positiv – auch
       wenn Strafrechtsexpert:innen vor einer Flut an Verfahren warnten.
       
       Zwei Jahre später regiert eine andere Koalition – und [1][der
       FDP-Justizminister will Teile der Strafrechtsreform wieder rückgängig]
       machen. Will Marco Buschmann sich damit vor allem billig profilieren? Nein,
       diese Korrektur ist überfällig, denn nun zeigt sich: Kinderschutz ist im
       Detail komplizierter. Die Flut ist tatsächlich bei den Gerichten
       angekommen. Das Problem ist nicht der erhöhte Strafrahmen für
       Missbrauchstäter nach Paragraf 176; diese Entscheidung war richtig. Doch
       bei der sogenannten Kinderpornografie nach Paragraf 184b produzierte die
       gut gemeinte Reform unbeabsichtigte Effekte.
       
       Vor allem Bagatellfälle verstopfen die Gerichte: Wenn sich die 13-jährige
       Lena und ihr Freund Deniz [2][„Sexting“-Nachrichten] mit Nacktfotos
       schicken, die in den Gruppenchat der Klasse 7b geraten und eine besorgte
       Mutter die auf dem Smartphone der Tochter entdeckten Funde dem
       Klassenlehrer weiterleitet, dann sind Gerichte derzeit gezwungen, gegen
       Lena, Deniz, die Mutter und den Lehrer zu ermitteln, wegen Weiterleitung
       und Besitzes von Missbrauchsabbildungen.
       
       Dieser Unsinn muss aufhören. Eine Bagatellklausel zu erarbeiten, wie
       Buschmann plant, ist dabei sicher hilfreich. Was dem Kinderschutz
       zusätzlich helfen würde, aber Geld kostet, wären flächendeckende Schüler-
       und Elternkurse in Medienkompetenz. Damit in der Klasse 7b verstanden wird,
       dass nackte Körper, die im Netz kursieren, echten Menschen gehören, die
       damit echte Probleme bekommen können.
       
       10 Apr 2023
       
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   DIR Nina Apin
       
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